dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

C. H. BECK´SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN UND BERLIN
MÜNCHEN 23 . DIETLINDENSTRASSE 14 . FERNRUF 33 417
19. Juni 1946 Dr. Sch/La

Herrn Justizrat Dr.   D r u c k e r
Leipzig S 3
Brandvorwerkstraße 82

Sehr verehrter Herr Justizrat!

Zum neuen Gesetz des Kontrollrats über die Ehe beabsichtigen wir einen Kommentar herauszubringen. Die Verfasser des in unserem Verlag 1939 erschienenen Kommentars zum grossdeutschen Ehegesetz von 1938 – Herr Ministerialdirektor (Dr. Erich) Volkmar und die damaligen Referenten des Reichsjustizministeriums – werden für eine Kommentierung des neuen Gesetzes wahrscheinlich nicht zur Verfügung stehen. Der geplante Kommentar soll auch nicht den Charakter jenes grossen Kommentars weiterführen. Wir glauben, dass er mehr auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, etwa im Stile unserer Kurzkommentare von Baumbach, Schwarz usw. gehalten sein müsste. Ein Rechtsanwalt mit besonderer Erfahrung in Ehesachen erscheint uns als der geeignete Verfasser eines solchen Kommentars.
Wir wären Ihnen, sehr verehrter Herr Justizrat, sehr dankbar, wenn Sie uns einen Rechtsanwalt namhaft machen wollten, der über besondere praktische Erfahrungen in Ehesachen und zugleich über die juristischen und schriftstellerischen Fähigkeiten verfügen würde, um einen wissenschaftlich hochstehenden und praktisch brauchbaren Kommentar zum neuen Gesetz über die Ehe zu verfassen.

Mit der Versicherung ausgezeichneter Hochachtung

Ihre sehr ergebene
i. A. Dr. Scheuffler