dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Dr. Paul Nolopp
Leipzig – C 1
Frankfurter Str. 18
4.XI.45

Sehr geehrter Herr Justizrat!

Vor einigen Tagen habe ich Ihrer Schwiegertochter kurze Andeutungen gemacht über eine Angelegenheit, in der ich Sie um Ihren Rat, und wenn möglich um Ihre Hilfe bitten möchte. Der Sachverhalt ist kurz folgender. Wegen der Angriffe wohnte ich mit meiner Familie in Thallwitz bei Wurzen. Wir hatten uns auf einem Bauernhof eingemietet und bewohnten da selbst 2 Zimmer und 1 Küche im Auszugshaus. Über unseren Räumen im Dachgeschoß befand sich noch ein größeres Zimmer, das seit Anfang Februar 45 ein älteres Ehepaar aus Tilsit innehatte (Flüchtlinge). Zu diesem Ehepaar kam ungefähr Ende März 45 noch die Tochter mit dem Schwiegersohn dazu (ebenfalls Flüchtlinge) und wohnten mit dort oben. Die Namen sind folgende: die Bauersfrau-Frau Engel, ihre Schwiegertochter- Frau Ilse Engel; das Ehepaar Sipplie aus Tilsit, und der Schwiegersohn Steffens, letzterer hauptberuflich Oberfeldmeister, und seine Frau geborene Sipplie.
Wir, d. h. meine Frau, mein Sohn und ich verließen Thallwitz am 25. April gegen Abend wegen der Annäherung der Russen. Vor unserem Weggang gaben wir in unserer Wohnung der Frau Ilse Engel den Schlüssel zu unserem abgeschlossenen Wäscheschrank und die Miete (100.-M) für die folgenden 2 Monate. Die Wohnung schlossen wir mit ihr gemeinsam ab und übergaben ihr den Schlüssel zu treuen Händen mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß wir in den nächsten 2 bis 3 Wochen zurückkommen und mit einem Fahrzeug die Möbel und unser sonstiges Inventar abholen würden. Durch die Ungunst der Verhältnisse war es erst am 31. VII möglich, dies auszuführen. In der Zwischenzeit brachte eine gemeinsame Patientin von Prof. Rosenthal und mir, die bei R. zur Behandlung in Thallwitz gewesen war, von Frau Engel die Nachricht, unser Kommen sei zwecklos, da von unseren Sachen fast nichts mehr vorhanden sei.
Als wir ankamen, wohnte die ledige Tochter Anneliese der alten Frau E. und eine ältere Flüchtlingsfrau mit ihren Kindern in unseren Räumen. Von unseren in der Wohnung zurückgebliebenen Sachen waren nicht mehr vorhanden: die gesamte Kleidung von mir und meiner Frau, die gesamte Haushalt- und Leibwäsche, 2 Daunendecken, 1 Plumeau, 1 grüne Wolldecke, 1 Kamelhaardecke, 1 Roßhaarkopfkissen, 2 Federkopfkissen, 1 Kinderdaunendeckbett, 1 Decke aus 24 Rotfüchsen, 2 Sophakissen, 2 schweinslederne Coupekoffer- einer gezeichnet I.H.-, 1 Föhn, 1 elektr. Plätte (Fabriknummer bekannt), 2 lederne Schreibmappen, deren ganzer Inhalt sich aber merkwürdiger Weise geordnet in einem Kommodenfach fand, 1 silberne Schale (25 cm), 1 Meißner Teller (Rosenmuster), 1 Kinderstuhl (Naether), 1 Nähtisch mit Material, das gesamte Geschirr und alle Bestecke, 1 Oelgemälde von Loster „Fischerboote auf See“, 1 Aquarell von H. Herrmann „Kap Arkona“, die im Keller des Hauses untergebracht waren, waren fachmännisch geöffnet und vollkommen ihres Inhaltes – Kleidungsstücke, silberne Tee- und Kaffeekannen u. Schalen, Opernglas (Zeiss), Bettwäsche- beraubt. Auf unser Befragen nach dem Verbleib der Sachen wurde uns mitgeteilt von Engels und Sipplies, die Polen hätten geplündert. Damit hätten wir uns zufrieden gegeben, wenn nicht Steffens, der zur Zeit unseres Wegganges auch über uns wohnte, meiner Frau folgende Andeutungen gemacht hätte: eine halbe Stunde nach unserem Weggang sei die alte Frau E. bereits in unserer Wohnung gewesen; außerdem hätte der mit der jungen Frau E. befreundete Franzose (ein auch uns bekannter Kriegsgefangener) mit Frau Ilse E. Kleidungsstücke aus unserer Wohnung in die von E. getragen; den gleichen Weg seien der Nähtisch und die Daunendecken gegangen. Ehe Steffens diese Aussagen machte, hatte die alte Bäuerin ihrerseits gesagt, ihre Schwiegertochter habe beobachtet wie Steffens die silbernen Kannen aus dem erbrochenen Koffer an sich genommen habe. Durch die sich widersprechenden Aussagen stutzig gemacht, erstattete meine Schwiegermutter Anzeige. Es wurde in ihrem Beisein eine Haussuchung veranstaltet, hauptsächlich bei Engels u. Sipplies. Vor Beginn der Haussuchung unterschrieben die beiden Frauen E. die ihnen von dem Beamten vorgelegte eidesstattliche Erklärung, daß sie nichts an sich genommen hätten, die junge Frau allerdings erst nach langem Zögern. Es fand sich tatsächlich bei den beiden Frauen nur 1 Küchenhandtuch und 1 Schürze, die Ilse E. aus Stoff hatte anfertigen lassen, der in unserem Wäscheschrank verschlossen war. Leider wurde in keinem der zum Gut gehörenden Nebengebäuden gesucht. Bei Sipplies fanden sich sämtliche Übergardinen unserer Leipziger Wohnung und ein Abendkleid meiner Frau (diese Sachen ebenfalls aus dem Wäscheschrank, zu dem Ilse E. den Schlüssel hatte), und ein größerer Posten Haushaltwäsche, ein Teil davon wurde auch bei Steffens gefunden. Außerdem fand sich bei Sipplies die gesamte Bettwäsche aus dem Silberkoffer meiner Schwiegereltern, die zum Schutz zwischen die Kannen gepackt war. Engels und Sipplies hatten bei unserer ersten Fahrt nach Thallwitz jeder für sich geleugnet, unsere Sachen und ganz besonders die Wertsachen im Keller angerührt zu haben. Bei der Haussuchung behauptete Frau Sipplies, die letztgenannte Bettwäsche von Engels erhalten zu haben.
Es ist für mich klar, daß Engels mit Sipplies und Steffens gemeinschaftliche Sache gemacht haben und daß bei den 3 genannten noch ein erklecklicher Teil unserer Sachen sich befindet, meine Garderobe z. B. bei Steffens, der ja nur seine Uniform besaß.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie vielleicht einen Weg wüßten, wie wir u. U. noch etwas retten könnten. Meine Frau und ev. auch meine Schwiegermutter würden Ihnen gern persönlich zu dieser kurzen Skizze noch nähere Einzelheiten mitteilen.

Mit bestem Gruß (Nalopp)