dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

20. Juni 1946.

Herrn
Dr. George H.   R o s e n ,
498 West End Avenue,
New York 24. N. Y.

Sehr geehrter Herr Dr. Rosen !
Aus Ihrem Brief vom 17. Mai ds. Jrs. habe ich zu meiner Überraschung ersehen, dass Sie Nachrichten über mich erhalten haben. Es trifft zu, dass ich seit einem Jahre wieder den Beruf ausübe. Darüber, was ich in den 12 Jahren der Naziherrschaft und insbes. in der Zeit des Krieges erlitten habe, will ich mich nicht aussprechen.
Auf Ihre Anfrage nach früheren Kollegen kann ich Ihnen berichten, dass Alfred Neu seit Zusammenbruch des Naziregimes hier Landgerichtspräsident ist. Ich habe ihm Ihre Grüsse schon ausgerichtet. Auch Hans Otto und Hubert Simon sind wieder als Rechtsanwälte zugelassen. Über Hellmuth Löffler weiss ich nichts. Möglicherweise ist er noch gar nicht aus dem Krieg oder Gefangenschaft zurückgekehrt. Jedenfalls ist er als Anwalt nicht zugelassen.
Einen Reichsbankrat Wilhelm Schäfer habe ich nicht gekannt, erinnere mich auch nicht, jemals von ihm gehört zu haben.
Wegen der Wiedergutmachungsansprüche von Antifaschisten oder Juden sind seitens der Landesverwaltung Sachsen noch keinerlei Anordnungen erlassen worden, wohl aber sind solche in Aussicht gestellt worden.
Eine Anmeldungspflicht für früher in jüdischem Besitz gewesene Grundstücke besteht nicht. Sie werden aber meistens noch von den seinerzeit seitens des Reiches eingesetzten Treuhändern verwaltet, die die Erträgnisse an ein Finanzamt abzuführen haben. In dieser Hinsicht scheint baldige Regelung bevorzustehen.
Von Steuergesetzen, die jüdische Auswanderer betreffen, ist wohl nur das Reichsfluchtsteuer-Gesetz zu erwähnen. An eine Zurückzahlung der gezahlten Steuern ist nicht zu denken.
Damit glaube ich Ihre Fragen im wesentlichen beantwortet zu haben und bleibe mit besten Grüssen

Ihr (Drucker)