dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

12. Juni 1929

Lieber Peter!

Das juristische Preisrätsel, mit dem Du mich heute erfreut hast und das ich wieder beilege, hat einer meiner Mitarbeiter in dem beigefügtem gelehrten Gutachten gelöst. Hoffentlich seid Ihr Salemer imstande, das Juristendeutsch in Eure Begriffe zu übertragen.
Kurz gesagt bin auch ich der Meinung, dass Herr Renner schlechterdings keinen Anspruch auf Bezahlung der durch ihn unnötigerweise verursachten Kosten hat. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass man sich verklagen lässt. Prozesse sind im allgemeinen etwas ganz Abscheuliches und in der Regel eine Lotterie. Am vernünftigsten wäre es, wenn man sich mit dem Manne vergliche so, dass jeder der beiden Teile die Hälfte des Schadens trägt, d.h. also, dass man ihm noch RM 4,50 zahlt. Aber es wird allerdings dann wohl zweckmässig sein,  dass Salem ihm seine Meinung von seiner Unentbehrlichkeit durch künftiges Verhalten entweder ganz nimmt, oder sie doch ausreichend korrigiert.
Mit besten Grüßen (Fempe)