dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

24. August 1946.

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ihr Luftpostbrief vom 7. April 1946 erreichte mich über die hiesige israelitische Religionsgemeinde erst gestern. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wie sehr es mich gefreut hat, einmal wieder etwas von Ihnen zu hören, nachdem Sie seit so vielen Jahren für mich verschollen waren. Noch mehr freue ich mich darüber, dass Sie, nachdem Sie Ihrem „Vaterland“ den Rücken gekehrt hatten, doch in erträgliche Verhältnisse gekommen sind und mit Ihrer Gattin zusammenbleiben konnten, auch befriedigende Nachrichten von Ihrem Sohn besitzen. Dass Sie sich sogar juristisch betätigen können, erscheint mir wie ein Wunder, erklärt sich aber wohl aus der besonderen Bevölkerungsschichtung in Shanghai. Andererseits begreife ich, dass Sie trotz alledem geneigt sind, nach Deutschland zurückzukehren. Auf Fragen, die Sie mir nach dieser Richtung vorlegen, kann ich Ihnen nur unvollkommen Auskunft geben. Ich zweifle nicht, dass Sie in jeder Besatzungszone Deutschlands wieder zur Anwaltschaft zugelassen werden würden. Höchstwahrscheinlich würde man Sie auch in den Justizdienst wieder aufnehmen, da der ausserordentlich grosse Bedarf an Richtern und Staatsanwälten nur aus den Kreisen der politisch nicht belasteten Anwaltschaft gedeckt werden kann. Die Schwierigkeiten liegen aber auf einem anderen Gebiet, nämlich dem der Zuzugserlaubnis und der Wohnungsbeschaffung. Die Zuzugserlaubnis wird im allgemeinen auch solchen Deutschen versagt, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihr Domizil an ihrem früheren Wohnort nicht erneut begründet haben. Für Leipzig ist dieser Stichtag der 1. September 1945 gewesen. Nun gibt es natürlich von dieser allgemeinen Regelung Ausnahmen, und wenn die Justizbehörde sich dafür einsetzt, dass einem unter solchen Umständen wie Sie ausgewanderten Juristen, der in eminentem Sinne ein Opfer des Faschismus ist, der Zuzug zum Beispiel gewährt werden möge, so wird von der Verwaltungsbehörde die Genehmigung wohl zu erlangen sein. Damit ist aber die Wohnungsfrage noch nicht gelöst, und in dieser Hinsicht sind die Verhältnisse recht kompliziert. Bei der Wohnungszuweisung werden allerdings Opfer des Faschismus bevorzugt, und wenn einer wie Sie sogar das Konzentrationslager gekostet hat, erst recht. Aber der Mangel an Wohnungen und namentlich an solchen, die sich zugleich zu einem Anwaltsbüro verwenden lassen, ist sehr bedeutend. Leipzig hat, wie Sie selbst hervorheben, unter den Kriegshandlungen ausserordentlich schwer gelitten. In der inneren Stadt, dem früheren Hauptsitz der Anwaltskanzleien, sind nur ganz wenige, beispielsweise in der Petersstrasse, noch erhalten, aber in ganz dürftigem Zustande. Alles in allem will ich Ihnen von der Rückkehr selbstverständlich nicht abraten, sondern nur darauf hinweisen, dass Sie manche Unbequemlichkeiten in den Kauf nehmen müssen. Ich gehe dabei von der Annahme aus, dass Sie die Rückkehr gerade nach Leipzig ins Auge fassen, also in die russische Zone, weil Sie hier doch die meisten Beziehungen haben. Sie können ja aber auch, wenn Sie in einer anderen Zone, etwa in Hamburg in der englischen Zone, ankommen, zunächst einmal von dort aus die Niederlassungsmöglichkeiten abtasten.
Auf Ihre Fragen nach Bekannten erwidere ich, dass Eckstein noch heute in Sozietät mit mir steht. Unsere Kanzlei befindet sich im Europahaus am früheren Augustusplatz, der jetzt Karl-Marx-Platz heisst, nachdem unser schönes Büro in der Ritterstrasse schon im Dezember 1943 und unser Ausweichbüro in meiner Wohnung in der Schwägrichenstrasse im Februar 1945 völlig zerstört worden war.
Es sind im ganzen wohl 80% aller Anwaltskanzleien vernichtet worden. Jacobson ist 1938 hier gestorben, Wilhelm Friedmann in Frankreich nach dem Einmarsch der deutschen Heere ermordet worden. Landgerichtsdirektor Dr. (Walther) Lange befindet sich seit einigen Monaten nicht mehr in Leipzig, sein Aufenthalt ist nicht bekannt.
Was nun mich selbst angeht, so habe ich sehr Schweres erlebt. Meine beiden Söhne sind gefallen. Das wurde ihnen ja trotz der Schikanen und Zurücksetzungen, denen sie im übrigen von den Nazis ausgesetzt waren, erlaubt. Meine Frau war schon im Januar 1939 verstorben. Ihr Herzleiden hatte sich unter dem Eindruck der schauderhaften Pogrome im November 1938 derart verschlimmert, dass sie nicht mehr geheilt werden konnte. Meine gesamte bewegliche Habe ist bis auf wenige ausgelagerte Stücke durch Brand und Plünderung mir entzogen worden. Ich lebe mit meinen Töchtern und meiner Schwiegertochter sowie deren beiden kleinen Jungen in einer zwar recht schönen, aber nur mit geborgten Möbeln eingerichteten Wohnung, die oben angegeben ist. Was ich sonst noch alles erlebt habe, werde ich Ihnen vielleicht erzählen können, wenn Sie zurückkehren. Den Brief will ich nicht damit belasten.
Ecksteins älterer Sohn ist mit einem Unterseeboot untergegangen, der jüngere ist zum Krüppel geschossen worden. So oder ähnlich sieht es in den meisten Familien aus.

Mit den besten Empfehlungen an Ihre Gattin und freundlichen Grüssen

Ihr (Drucker)