dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Kommunal-Abteilung
Opfer des Faschismus

Herrn
Dr. Martin   D r u c k e r
Leipzig S 3
Brandvorwerkstr. 80

6.9.1946.

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 2.9. teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ablehnung zurecht besteht.
Der Par. 9 der Verordnung vom 24.9.45 besagt:
„Die Durchführungsbestimmungen erlässt die Landesverwaltung.“
Diese wurden den Betreuungsstellen mit Rundschreiben vom 28. November 45 zugestellt, wobei es im Absatz 2 heisst:
„Opfer des Faschismus sind auch diejenigen, die zwar auf Grund einer staatsfeindlichen Handlung inhaftiert waren, aber nicht den bewussten Kampf gegen den Faschismus geführt haben. (Darunter fällt: Heimtückevergehen, Abhören ausländischer Sender, Religions- und Rasseverfolgte, usw).“
Sie sehen also, dass wir nicht anders handeln können und bitten Sie, Ihren Einspruch an die Landesverwaltung Sachsen, Wirtschaft und Arbeit, Soziale Fürsorge – Opfer des Faschismus – D r e s d e n, A 50, August-Bebel-Str. 19 zu richten.

Der Prüfungsausschuss.
Im Auftrag: