dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

7. Oktober 1946

Lieber Herr Jacoby!

Ihr Brief vom 14. August ds. Js. traf erst am 27. September hier ein, während sonst Briefe aus New York mich in der Regel nach etwas zwei Wochen erreichen. Worauf sich diese Unregelmässigkeiten in der Beförderung zurückführen lassen, weiss ich nicht, es ist ja auch gleichgültig. Über die Verhältnisse bei der Aka und bei Fock habe ich an Ihren Schwager Walter Johnson einen ganz ausführlichen Bericht gesendet und nahm an, dass Sie von ihm Kenntnis erhalten hätten. Da im Gegensatz zu Thüringen hier in Sachsen noch kein Gesetz und keine Verordnung zur Regelung der Rückgabe der sogenannten arisierten Geschäfte besteht, habe ich mich seit meiner Rückkehr nach Leipzig, also seit Sommer 1945 bemüht, als Vertreter des Interessen der Familie Jolowicz tätig zu werden,  und bin dabei durchaus nicht auf Widerstand bei Herrn Erler geschweige denn bei Herrn (Johannes) Geest gestoßen. Herr Becker ist inzwischen vollständig ausgeschieden. Das Ausscheiden des Herrn Erler steht in allernächster Zeit bevor, weil davon die Erteilung der Verlagslizenz an die AKA abhängig gemacht wird. Richtig ist, dass zur Zeit und vorläufig Herr Portig den Verlag leitet. Herr Geest liegt seit zwei Monaten in einem Krankenhause, wo ich ihn schon mehrfach besucht habe. Es ist zu hoffen, dass er bald in den Betrieb zurückkehren kann, dessen verantwortlicher alleiniger Leiter er dann sein würde. Ich könnte Ihnen Einzelheiten über den Verlauf der bisherigen ziemlich komplizierten Verhandlungen berichten, aber Sie würden doch schwerlich ein vollkommenes Bild über die Situation erlangen, da dazu eine genaue Kenntnis der hiesigen Rechtsentwicklung notwendig wäre. Ich habe Walter Johnson schon mitgeteilt, dass, wenn Sie oder er hierher kommen könnten, die Rückübertragung sich wahrscheinlich schneller und unter durchaus erträglichen Konditionen vollziehen würde. Solange aber niemand von Ihnen hier ist, entstehen Schwierigkeiten, die nicht etwa in der Person der Herren Geest und Erler begründet sind, sondern in der allgemeinen Lage des hiesigen wissenschaftlichen Verlags.
Darüber, welche Zeitschriftenbestände bei der AKA vorhanden sind, werde ich Ihnen eine schriftliche Aeusserung zugehen lassen können, ebenso über die in Vorbereitung befindlichen Werke, deren Herausbringung aber doch eben von der Erteilung der Lizenz abhängig ist.
In Berlin hat man sich erfreulicherweise auf den Standpunkt gestellt, dass ein Unternehmen von der Bedeutuung der AKA nicht aus dem deutschen Buchhandel verschwinden dürfe, dass man deshalb Lizenzen erteilen werde, sobald die personelle Bereinigung durch Ausscheiden des Herrn Dr. Erler durchgeführt sein würde. Bei Fock ist fast das ganze Antiquariat durch Feuer nach einem Bombenangriff zerstört worden. Das Grundstück in Lindhardt ist belegt. Es stand ja in der Bilanz der Firma.
Was nun Ihr Grundstück in der Fockestraße angeht, so wird die Rückübertragung des Anteiles auf Sie wahrscheinlich auf erhebliche Schwierigkeiten stossen. Soweit nämliuch Grundstückbesitz auf das ehemalige Deutsche Reich übergegangen ist, steht die russische Militärverwaltung auf dem Standpunkt, dass dieser Besitz der Besatzungsmacht zur Verfügung stehe. Eine gesetzliche Regelung fehlt hier noch. Aber auch diesen Punkt behalte ich selbstverständlich im Auge. Eine Uebernahme Ihrer früheren Wohnung durch mich kommt nicht in Frage. Die von mir jetzt bewohnte und, da ja meine eigene Einrichtung restlos zugrundegegangen ist, mit geborgten Möbeln ausstaffierte genügt vollkommen den Ansprüchen, die ich heute noch stellen und im Hinblick auf die sehr scharfen Steuergesetze noch befriedigen kann.
Ihnen und allen Mitgliedern Ihrer Familie, insbesondere aber Ihrer Frau Schwiegermutter, sende ich herzliche Grüsse und bitte, auch die des Herrn Rudolf Schick in meinem Namen bestens zu erwidern.

(Drucker)