dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Freunde des Mannes, dessen Hingang uns an dieser Stätte vereinigt, haben den Wunsch, daß auch in ihrem Namen bezeugt werde, was der Lebende ihnen gewesen ist. Aber kaum jemals wohl tritt die Unzulänglichkeit des Wortes zur Wiedergabe von Vorstellungen und Empfindungen so schmerzhaft deutlich zutage, wie dann, wenn versucht werden soll, das sinnlich nicht wahrnehmbare Wesen eines Menschen zu beschreiben. Fast vierzig Jahre sind verstrichen, seitdem Gerhard Hübler und ich einander näher getreten sind. In Stunden der Arbeit und der Muße hat seine ganze Persönlichkeit sich mir erschlossen. Und doch bin ich außerstande, mit den Mitteln der Sprache sein Bild so lebenstreu, so farbenreich zu malen, wie seine Freunde es im Herzen tragen. Nur ein schwacher Abglanz dieses Bildes wird entstehen, wenn ich darzustellen versuche, wie ich unseren Freund in wichtigsten Perioden seines Lebens gesehen habe.
In den ersten Jahres dieses Jahrhunderts[1] wurde die damals an großen Talenten reiche Leipziger Rechtsanwaltschaft auf den jungen Kollegen Hübler aufmerksam, der soeben mit einem gleichstrebendem Freunde[2] die Berufsausübung begonnen hatte. Die tüchtige juristische Vorbildung teilte er mit manchem anderen. Aber ihm eignete die schon damals seltener werdende Gabe der freien Rede in (gestrichen: hohen) – ein Wort unleserlich – Maße. Sein Vortrag im Civilprozeß fand bei Gerichten hohe Anerkennung, sein Plaidoyer in Strafsachen stellte ihn bald in die vorderste Reihe der Verteidiger. Mit vollkommener Beherrschung des Tatbestandes verband sich (Streichung) ein mathematisch folgerichtiger Gedankenaufbau, der den kritischen Verstand so befriedigte wie die vornehme Schönheit der Sprache das ästhetische Gefühl der Zuhörer entzückte. Niemals sentimental, wusste dieser Verteidiger doch die Herzen zu rühren; niemals verletzend, bediente er sich der feinsten Form der Ironie, um bombastische Argumente zu zerstören. Für die Klienten, die den Schutz ihrer Ehre oder ihres Gutes ihm anvertraut hatten, trat er, wo es Not tat, mit kompromissloser Unerschrockenheit ein. Alles in allem: ein Rechtsanwalt, wie ihn die beste Tradition des freien Standes haben wollte.
Aber das kaum Beschreibliche geschah: aus diesem Stande, für den er geboren war, an dem er mit allen Fasern hing, schied Gerhard Hübler aus. Freiwillig, und doch nicht aus eigenem Antriebe. Der Staat rief ihn, um ihn als Richter zu gewinnen. Weder äußerlich noch innerlich konnte Hübler dadurch mehr werden oder erlangen als bisher. Niemals werde ich die Abendstunde vergessen, in der er meinen Rat suchte, in der ich ihn beschwor Anwalt zu bleiben, und in der er doch in wahrer Selbstentäußerung (?) sich dahin entschied, es sei seine Pflicht, dem Rufe des Volkes sich nicht zu versagen. Und so hat er sich, seinen Beruf und manches andere zum Opfer gebracht – aus Pflichtgefühl und Gemeinsinn!
Der Nutznießer dieses Opfers war der Staat nicht allein, sondern die rechtsuchende Allgemeinheit, der Richterstand und wir, seine früheren Berufsgenossen. Denn der Landgerichtsdirektor Hübler bewährte sich als Richter nicht minder als er sich in der Anwaltschaft ausgezeichnet hatte. Mit sicherem Blick für das Wesentliche jedes Streitfalles hielt er den von ihm geleiteten Verhandlungen alles Beiwerk fern und führte sie rasch zu dem Punkte, an dem die zu entscheidende Rechtsfrage klar hervor trat. Dann fällte er, als geborener Jurist, sein Urteil ohne bängliches Schwanken.
Die dritte Lebensperiode unseres Freundes, die heute erwähnt werden muss, setzt ein, als sein Richteramt endete. Wie schwer ihn das vorzeitige Ausscheiden aus dem tätigen Leben getroffen hat, das weiß (wissen) außer seiner treuen Lebensgefährtin nur wenige. Aber dieses bitterste Erlebnis ist zum Prüfstein seines Charakters geworden. Und er hat sich bewährt. Gerhard Hübler zerbrach nicht, er versank auch nicht in dumpfer Lethargie.
Mit gesteigerter Hingabe widmete er sich der Erziehung der geliebten Kinder, Hand in Hand mit der Gattin. Trüben Gedanken wirkte er entgegen, indem er sich durch seine Bücher weitab vom Alltag führen ließ. Wer in diesen Jahren das Glück gehabt hat, freundschaftlich vertrauliche Gespräche mit ihm zu pflegen, musste immer wieder sein geschichtliches Wissen, seine literarischen Kenntnisse den beschwingten Stil bewundern, mit dem er zu beeindrucken verstand. Ich darf sagen: niemals ist unser Freund als Mensch bedeutender erschienen als in diesen letzten Jahren. Seine Seelengröße erweckte große Ehrfurcht, gepaart mit dem Stolze, der Freundschaft eines so edlen Menschen gewürdigt zu werden.
Über dieses Erinnerungsbild hat der Tod keine Macht. Er lebt in uns und mit uns, solange wir uns bleiben. Und das du dieses Bild uns geschenkt hast, das danken wir dir, du unvergesslicher Freund.

[1] Anwaltszulassung: 1902, Alfred Neu war seit 1901 zugelassen
[2] Alfred Neu