Anlagen
- 1. Briefwechsel mit der Familie
- 2. Briefwechsel mit Verwandten
- 3. Briefwechsel mit Juristen
- 4. Briefwechsel mit Freunden und Mandanten
- 5. Ehrengerichtliches Verfahren/Versetzung in den Ruhestand
- 6. Gertrud Landsberg, Briefwechsel
- 7. Gertrud Landsberg, Fotos
- 8. Nachlass Martin Drucker, Manuskripte
- 9. Sonstiges
- Personenregister - Nachlass Martin Drucker
Rechtsanwalt Dr. jur. E(rich) Schuster
Bautzen, Kaiserstraße 21 I
Äussere Lauenstrasse 13.
Bautzen, den 10. Oktober 1945
Herrn
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Drucker
(19) L e i p z i g. C1
Europahaus/Karl Marx-Platz
Sehr verehrter Herr Justizrat !
Ich war ausserordentlich erfreut, als mir meine Frau nach Rückkehr von Leipzig mitteilte, dass Sie noch leben und vor allem, dass Sie Ihren Beruf wieder ausüben können. Ich hoffe, dass Sie als früherer Präsident des Deutschen Anwaltsverein uns noch lange erhalten bleiben. Ich habe gehört, dass Sie auf der Anwaltskammersitzung in Dresden mit jugendlichem Feuer zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen haben. Ich habe leider, obwohl ich seit dem 11. September 1945 nach über 11 Jahren wieder als Anwalt zugelassen bin, von der Sitzung nichts gewusst. Ich habe schon in Dresden angefragt, worauf die Nichtbenachrichtigung zurückzuführen ist. Ich war am 6. Oktober in Dresden zum Landesparteitag der SPD. Sie werden ja aus der Presse der Volksstimme der SPD entnommen haben, dass ich in den Vorstand gewählt worden bin. Ich bedaure es ausserordentlich, dass ich mich mit Ihnen als dem prominentesten Vorkämpfer der Deutschen Anwaltschaft nicht habe aussprechen können. Zu unserem Parteitag hat Genosse, Oberbürgermeister Dr. (Erich) Zeigner, zu den Fragen der Justiz in aufrüttelnder Rede Stellung genommen. Die Rede von Dr. Zeigner war der Höhepunkt des ganzen Parteitages. Der Beifall am Schluss seines Referates wollte kaum enden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Auffassung zu den von Dr. Richter in seinem Referat aufgeworfenen Fragen 1-6 baldigst mitteilen würden.
Besten Gruss
Ihr stets dankbarer
Schuster
1.) Soll ein Probe- oder Anwärterdienst gefordert werden?
2.) Soll die Zulassung nach dem Bedürfnis erfolgen?
3.) Sonderbestimmungen gegen Zustrom aus anderen Berufen und Zulassung von Flüchtlingen?
4.) Grundsatz der Lokalisierung?
5.) Wer soll die Zulassung aussprechen?
6.) Verleihung des Notariats nach Bedürfnis oder nach Wartezeit?