Anlagen
- 1. Briefwechsel mit der Familie
- 2. Briefwechsel mit Verwandten
- 3. Briefwechsel mit Juristen
- 4. Briefwechsel mit Freunden und Mandanten
- 5. Ehrengerichtliches Verfahren/Versetzung in den Ruhestand
- 6. Gertrud Landsberg, Briefwechsel
- 7. Gertrud Landsberg, Fotos
- 8. Nachlass Martin Drucker, Manuskripte
- 9. Sonstiges
- Personenregister - Nachlass Martin Drucker
2. September 1946.
An
die Geschäftsstelle für die Opfer des Faschismus
(10) L e i p z i g C 1
Humboldtstrasse 3
Bei Ueberreichung meines Gesuchs um Anerkennung als Opfer des Faschismus ist meiner Schwiegertochter, die es einreichte, erklärt worden, dass ich nicht Opfer des Faschismus sei, weil ich mich nicht im Konzentrationslager befunden hätte.
Diese Meinung überrascht mich, weil sie in unvereinbarem Gegensatz zu der Verordnung der Landesverwaltung vom 24. September 1945 steht. Dort ist in § 2 unter Ziffer 2 ausdrücklich bestimmt, dass als Opfer des Faschismus (ausser den in § 2 Abs. 1 gekennzeichneten Personen) alle Personen gelten, die auf Grund der Rassengesetze oder wegen ihrer religiösen oder politischen Einstellung verfolgt worden sind und dadurch Schaden gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Art erlitten haben.
Dass diese Voraussetzungen auf mich zutreffen, ist in meinem Gesuch und dem beigefügten ausführlichen Lebenslauf hinreichend bewiesen. Ich erinnere nur daran, dass mir, weil ich im Sinne der Nürnberger Gesetze Mischling ersten Grades bin, schon 1933 das Notariat entzogen und dass ich dann vom 1. April 1944 auch als Rechtsanwalt in den Ruhestand ohne Ruhegehalt versetzt wurde.
Wenn ich die wirtschaftliche Schädigung, die mir durch diese Massnahmen zugefügt worden ist, noch so niedrig schätze, so überschreitet sie doch sicherlich den Betrag von mehr als 100 000,–.
Durch die Versetzung in den Ruhestand wurde mir überhaupt jede Erwerbsmöglichkeit entzogen.
Die Ablehnung meines Gesuchs steht übrigens auch in Widerspruch mit der Entscheidung, die in anderen Fällen, wie ich nachweisen kann, getroffen worden ist.
Ich bitte deshalb um nochmalige Prüfung meines Gesuchs. Für den Fall, dass ihm nicht entsprochen werden sollte, bitte ich um schriftlichen beschwerdefähigen Bescheid.
Ich habe versucht, in der Geschäftsstelle persönlich vorzusprechen, sehe mich aber ausserstande, stundenlang zu warten und mich dabei noch von irgendeiner Büroangestellten unhöflich behandeln zu lassen.
Justizrat (Drucker)