dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Leipzig, den Dezember 1943

An den Herrn Reichsminister der Justiz
Berlin W 8
Wilhelmstraße 65

Betrifft: Versetzung in den Ruhestand 

Ich bestätige den Empfang der Urkunde vom 22. November 1943, durch die ich in den Ruhestand versetzt werde.
Bei dem erheblichen Umfang meiner Praxis ist es nicht möglich, bis Ende dieses Monats die bisher ausschließlich von mir bearbeiteten mehreren hundert laufenden Sachen auf meinen gleichfalls vollbeschäftigten Sozius , Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckstein, unter ausreichender Wahrung der Interessen der Rechtspflege und der Auftraggeber so überzuleiten, dass diese Sachen vom 1. Januar 1944 ab von Dr. Eckstein pflichtgemäß weitergeführt werden können, zumal unsere Angestelltenschaft auf fünf Köpfe zusammengeschrumpft ist. Ich bitte deshalb, den Beginn des Ruhestandes um einige Monate hinauszuschieben.
Weiter gestatte ich mir um eine Bescheidung darüber zu bitten, ob gemäß § 3 der Verordnung vom 1. März 1943 die Reichs-Rechtsanwaltskammer zur Gewährung einer Versorgung verpflichtet worden ist. Ich bin im Laufe dieses Jahres zunächst seitens des Herrn Landgerichtspräsidenten zu Leipzig (im Auftrage des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten) und danach durch den Herrn Präsidenten der Rechtsanwaltskammer zu Dresden im Hinblick auf eine etwaige Versetzung in den Ruhestand eingehend mündlich und schriftlich über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse befragt worden und habe nachgewiesen, das ich der Einnahmen aus der Anwaltspraxis zur Bestreitung des Unterhalts für meine Familie und mich dringend bedarf, ferner auch daß die Versetzung in den Ruhestand mich aufgrund laufender Teilhaberversicherungsverträge, die nur auf den Fall des Todes oder der Erreichung des 60. Lebensjahres zugeschnitten sind, mit sehr hohen Verbindlichkeiten belasten würde. Eine Entschließung des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten und des Herrn Präsidenten der Rechtsanwaltskammer zu diesen Darlegungen ist mir nicht zugegangen.

Justizrat.