Denn die große Frage läuft am Ende nur darauf hinaus, zu wissen, ob die Juden Menschen sind!
Isidor Kaim – Der erste jüdische Advocat in Sachsen
Am 25. Februar 1817 wurde Samuel und Buna Kaim in Dresden ihr fünfzehntes Kind geboren. Der Juwelier und spätere Vorsteher der israelitischen Gemeinde gab seinem jüngsten Kind den Namen Isidor.
Der gut ausgebildete Sohn Isidor war fest in der jüdischen Familientradition verwurzelt und wurde so ein entschiedener Kämpfer für die Emanzipation der Juden in Sachsen.
Schon am Tag des Erlasses des sächsischen Judengesetzes, am 16. August 1838, reichte er ein Gesuch auf Übersiedlung nach Leipzig ein. Wenige Monate später wurde Isidor Kaim an der Leipziger Universität immatrikuliert. Er studierte zunächst Medizin, wechselte dann aber zur juristischen Fakultät. Bereits zu Michaelis 1841 beendete er seine Studien und beantragte die Zulassung zum Examen „pro praxi juridica et pro notariatu“. Diesem Antrag stimmte das sächsische Gesamtministerium nach eingehender Beratung zu. Im Schreiben vom 4. September 1841 wird darauf hingewiesen, daß damit dem jüdischen Antragsteller keine Aussicht auf die Advocatur eröffnet werde.
Isidor Kaim empfand die Zurücksetzung und Diffamierung der Juden besonders intensiv, wie sich bereits an seiner ersten publizistischen Arbeit im Jahr 1840 zur Geschichte der Juden in Sachsen eindrucksvoll zeigt. Bis 1869 erschienen zahlreiche weitere Publikationen. Zur Geschichte der Juden, aber auch zu kirchenrechtlichen Fragen äußerte sich der Jurist kompetent, engagiert und kritisch.
Obwohl 1767 der erste Jude zum Studium an der Leipziger Universität zugelassen wurde, dauerten die Beschränkungen hinsichtlich der späteren Berufsausübung noch lange fort. In ganz besonderer Weise galt das für die Zulassung von Juden zum Staatsdienst. Bereits im „Sachsenspiegel“ war festgeschrieben, daß Juden keines Dritten Fürsprech (Sachwalter) sein durften. An dieser Situation änderte sich bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts nichts.
Nur so ist zu erklären, daß 1842 der Antrag Isidor Kaims, endgültig nach Leipzig überzusiedeln, abgelehnt wurde. Die Regierung befürchtete, daß er später die advocatorische Praxis ausüben wolle.
Die Ständeversammlung des Sächsischen Landtages befaßte sich erstmals 1836/37 mit der Frage, ob Juden die Advocatur gestattet werden dürfe. Zu dieser Frage kamen die beiden Kammern nicht zu einer Übereinstimmung, so daß erst im sogenannten „Vereinigungsverfahren“ folgender Beschluß zustande kam: „die Ständeversammlung finde sich bewogen zu erklären: die Staatsregierung könne in vorkommenden Fällen wegen Zulassung der Juden zur Advocatur Dispensation erteilen.“
1837 wurde bei den Erörterungen zum Gesetz, „einige Modificationen der bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffend“, erklärt, daß nicht beabsichtigt sei, den Juden die Sachwalterpraxis zu gestatten. Das Gesetz vom 16. August 1838 über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden sprach die Ausschließung der Juden von der Advocatur, dem Notariat und dem Staatsdienst expressis verbis nicht aus.
Allerdings stand der Verpflichtung von Juden eine Verordnung vom 2. November 1837 entgegen, welche regelte, daß der erforderliche Eid auf den christlichen Glauben zu leisten sei. Diese Verordnung stand jedoch im Widerspruch zum Artikel XVI der deutschen Bundesakte.
Wohl deshalb wurde – erstmals in Sachsen – durch das Stadtgericht Leipzig im Jahr 1842 mit Isidor Kaim ein jüdischer Rechtscandidat auf die für Juden vorgeschriebene Formel „bei Adonai, dem ewigen Gott Israels“ vereidigt. Trotzdem waren für Isidor Kaim die Chancen, die Zulassung zur Advocatur zu erlangen, gering. Er entschloß sich deshalb, dem König in einer öffentlichen Audienz am 23. Oktober 1845 seine Bitte persönlich vorzutragen. Da ihr entsprochen wurde, blieb dem Minister von Könneritz keine andere Möglichkeit, als die Zulassung zur Advocatur mit Verfügung vom 22. November 1845 auszusprechen. Seine Tätigkeit konnte Isidor Kaim erst Jahre später aufnehmen, da die Verordnung vom 9. Juli 1836 für die einzelnen zugelassenen Advocaten eine bestimmte Reihenfolge vorsah.
1846 mußte sich die Ständeversammlung auf Grund einer Petition von Isidor Kaim mit der Frage der Zulassung der Juden zur Advocatur, zum Notariat und dem Staatsdienst befassen. Die Erörterungen waren noch im Gange, als die Revolution ausbrach. Den Fortgang dieser Verhandlungen hatte Isidor Kaim dadurch öffentlich gemacht, indem er 1846 in Dresden im „Archiv für sächsische Juristen“ einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage publizierte.
Hinsichtlich der Ernennung zum Notar zog sich die sächsische Regierung weiterhin auf den Standpunkt zurück, daß die Notariatsordnung von 1512 fortgelte, nach welcher „Ungläubige“ ausgeschlossen seien.
Allerdings wies Isidor Kaim darauf hin, daß nach dieser vorreformatorischen Regelung dann auch Protestanten als „Ungläubige“ ausgeschlossen sein müßten.
Am 25.10.1847 stellte Isidor Kaim einen erneuten Antrag auf Übersiedlung nach Leipzig, da er ab Februar 1848 entsprechend der festgelegten Reihenfolge seine advocatorische Praxis in Leipzig eröffnen konnte. Diesem Übersiedlungsantrag wurde stattgegeben und Isidor Kaim bezog sein Büro in Schwabes Hof, damals im Brühl 65.
Die Übersiedlung nach Leipzig wird Isidor Kaim als ganz besondere Genugtuung empfunden haben, da 15 Jahre zuvor sein Bruder Bonnier aus dieser Stadt verwiesen worden war. Der Verfasser dramatischer Werke war 1833 nach Leipzig gekommen, weil er diese Stadt „für einen tieferen Brunnen hielt, worin sich hinsichtlich literarischer Geschäfte mehr als in jedem anderen Orte schöpfen ließe.“ Diese Hoffnung schien sich zu bestätigen, da er die Zeitschrift „Iris“ herausgab. Nachdem aber nur 10 Nummern erschienen waren, erfolgte das Verbot seitens der Stadt. Eine Beschwerde bei der Ständeversammlung vermochte hieran nichts zu ändern: „Die Zeitschrift kann nicht bestehen, weil der Redakteur Jude ist.“ Faktisch ist Bonnier Kaim der erste jüdische Redakteur in Sachsen gewesen.
Im Juli 1848 stellte Isidor Kaim den Antrag, ihm die Bürgerrechte zu verleihen, dem ein Jahr später entsprochen wurde.
Die 48er Revolution sah den ersten jüdischen Advocaten als feurigen Redner und Publizisten auf der Seite der Demokraten. Hierdurch wurde Isidor Kaim bei der Polizei endgültig zum gefährlichen Subjekt.
In dem „Verzeichnis derjenigen Personen, welche sich seit dem Jahre 1848 als Führer oder Anhänger der Umsturzpartei hierselbst bemerkbar gemacht haben und sich als entschiedene Gegner der Regierung bezeigen“ wird Isidor Kaim neben 108 anderen Leipzigern als Redner erwähnt, der eine ziemliche Popularität genoß.
Isidor Kaim blieb in den folgenden Jahren die absolute Ausnahme als jüdischer Advocat, da nunmehr bei der Immatrikulation die Studenten ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, daß hiermit keine Aussicht auf die spätere Zulassung zur Advocatur verbunden werden könne.
Seine anwaltliche Praxis hatte nach der Überlieferung ihren Schwerpunkt beim Leipziger Handelsgericht, welches ihm am 25.08.1854 ein durchaus positives Zeugnis ausstellte. Trotzdem blieb der jüdische Advocat in Leipzig eine für Kollegen und Gerichte nur schwer hinnehmbare Tatsache. Die bruchstückhafte Überlieferung belegt, daß immer wieder versucht wurde, ihm Schwierigkeiten zu bereiten.
Besonders verletzt hat den Advocaten als ihm Ende 1851 im Vorraum des Leipziger Appellationsgerichts lapidar eröffnet wurde, daß dieses ihn „mit Rücksicht auf seine jüdische Confession“ als Sachwalter in einer terminierten Ehesache abgelehnt habe. Bemerkenswert ist, daß die seitens des Justizministeriums zu dieser Frage angehörten anderen sächsischen Appellationsgerichte, wie auch das Oberappellationsgericht, die Leipziger Auffassung nicht teilten.
Bereits 1845 bewies Isidor Kaim mit der Veröffentlichung des ersten Teils seines „Kirchenpatronatsrecht“, daß er zu dieser Frage mehr juristischen Sachverstand besaß, als die meisten seiner Kollegen. Das belegen auch die weiteren von ihm gefertigten Schriften, die sich mit unterschiedlichen Fragen des Kirchenrechts befassten.
Im April 1852 ist eine weitere Attacke überliefert. Isidor Kaim hatte die Verteidigung des Lehmann übernommen. Nachdem dieser verhaftet worden war, bemühte er sich um seine Freilassung, die verweigert wurde. Erst nachdem Lehmann dem jüdischen Advocaten die Vollmacht entzog, wurde er entlassen, obwohl sich an der Sachlage nichts geändert hatte. Da Kaim dem Lehmann die Rückerstattung des gezahlten Honorars verweigerte, erstattete er Anzeige. In dieser Denunziation behauptete Lehmann, daß Kaim als sein Verteidiger ihn belastendes Beweismaterial beiseite geschafft und vernichtet habe.
Als sich ein Leipziger Steinhauer von Isidor Kaim benachteiligt fühlte, war die lang herbeigesehnte Gelegenheit gekommen, sich des ungewollten jüdischen Sachwalters endgültig zu entledigen. Bereits im November 1849 hatten die Eheleute Ehmig dem Advocaten Kaim eine Generalvollmacht zur Wahrnahme ihrer Vermögensinteressen gegeben, über deren Motive es später gegensätzliche Erklärungen gab. Tatsache ist, daß Isidor Kaim in diesem Zusammenhang Wertpapiere ausgehändigt wurden und der Steinhauermeister Ehmig bereits zum damaligen Zeitpunkt „verblödet“ war.
Diese Wertpapiere hat Isidor Kaim zur Erhöhung des Ertrages gegen einen Wechsel des Prinzen Georg von Schönburg und Waldenburg weggegeben. Dieser dem sächsischen Adel angehörende Offizier in Wiener Diensten hat aber entgegen der festen Überzeugung Kaims den Wechsel nicht bedient, was letztendlich tatsächlich zu erheblichen Verlusten im Ehmigschen Vermögen führte. Da die Eheleute Ehmig bestritten, ihrem Advocaten einen Auftrag zur Verbesserung des Ertrages ihres Vermögens erteilt zu haben und auch behaupteten, von der Transaktion mit dem Prinzen Schönburg nicht informiert gewesen zu sein und dieser auch nicht zugestimmt zu haben, wurde Isidor Kaim wegen Untreue angeklagt und verurteilt. Am 19. Mai 1854 erging ein Verhaftungsbefehl und bereits wenige Tage später verurteilte das Appellationsgericht Isidor Kaim zu 6 Jahren Arbeitshausstrafe und zum Entzug der Zulassung als Advocat und Notar. Die auf Grund eines Gnadenaktes des Königs gewährte dritte Verteidigung führte lediglich zu einer Reduzierung der Arbeitshausstrafe auf 5 Jahre und 6 Monate.
Zunächst wurde Kaim im Leipziger Georgenhospital in Gewahrsam genommen, da sein Gesundheitszustand dringlichst medizinische Versorgung erforderte. Der Aufenthalt im Georgenhaus brachte jedoch keineswegs irgendwelche Erleichterungen. Vielmehr war es Kaim trotz wiederholter Beschwerden versagt, Spaziergänge an der frischen Luft zu machen, da sich die Direktion außerstande sah, für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Nachdem der Gerichtsarzt am 16. Juli 1855 festgestellt hatte, daß seit Monaten keine Behandlung der Schwären und anderen Gesundheitsschäden mehr erforderlich sei, wurde Isidor Kaim in das Landesarbeitshaus nach Zwickau überführt. Dort verbüßte er den Rest seiner Strafe bis 1859.
Isidor Kaim kehrte kurzzeitig nach Leipzig zurück und meldete sich am 19. April 1859 nach Dresden ab. Aus der Überlieferung ergibt sich weiter, daß er 1863 in Berlin wohnte, wo die Familie seines Bruders Salomon lebte. Ihm wurde antragsgemäß nach dort ein sogenannter Auslandsheimatschein erteilt.
Das weitere Schicksal des ersten jüdischen Advocaten in Sachsen ist von diesem Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar, obwohl er noch bis 1869 mit weiteren Publikationen auftrat.
Nachtrag: Spätere Recherchen ergaben, dass Isidor Kaim nach jahrelanger schwerer Krankheit am 01.09.1873 in Dresden-Loschwitz gestorben ist.