dr. jur. Hubert Lang

Martin Drucker - Das Ideal eines Rechtsanwalts

Kapitel

  • Martin Drucker – Das Ideal eines Rechtsanwalts

V o r w o r t

Der 50. Todestag Martin Druc­kers im Februar diesen Jahres, war  ein würdiger Anlaß, an diesen mu­tigen Leipziger Juristen zu er­innern [1].
Die Ephraim Carlebach Stiftung fühlt sich mit dem namhaftesten Leipziger Rechtsanwalt in ganz besonderer Weise verbunden.
Auch wenn Martin Drucker – wie bereits sein Vater – nicht mehr der jüdischen Gemeinde angehörte,  war er zeitlebens stolz auf seine jüdische Herkunft. Juden gehörten ganz selbstverständlich zu seinem großen Freundes- und Mandantenkreis.
Martin Drucker gehört zu den wenigen mutigen Söhnen der Stadt Leip­zig, die über Jahrzehnte aus unterschiedlichsten Gründen aus der Stadtgeschichte verdrängt und folglich heute zu Unrecht weitestge­hend in Vergessenheit geraten sind.
Seinem couragierten Widerstand und seinem uneigennützigen Enga­ge­ment für Verfolgte und Bedrängte ist es zu verdanken, daß die Stadt Leipzig in der deutschen Rechtsgeschichte zwischen 1933 und 1945 nicht nur mit fanati­sierten Rassenwahn und menschen­verachtender Na­ziideologie in Verbindung gebracht werden muß.
Der Name Martin Druc­kers kann deshalb vollkommen zu Recht in einem Atemzug mit den Leipziger Widerstands­kämpfern Carl Goer­de­ler (1884-1945) und Walter Cramer (1886-1944) genannt werden.
Ich möchte an dieser Stelle all denjenigen danken, ohne die diese Publikation nicht zustande gekommen wäre.
Das ist zum einen na­türlich Renate Drucker, welche mir mit viel Ge­duld immer wie­der meine Fragen über den Lebensweg ihres Va­ters, ihre ganz persönlichen Erinnerungen und das Schicksal ih­rer gesam­ten Fa­milie beantwortete.
Darüber hinaus ist an dieser Stelle Manfred Un­ger zu danken, wel­cher durch seine fundierten und ausgezeichne­t recherchierten Bei­träge über Martin Drucker den wesentlichsten Grundstein für diesen Beitrag gelegt hat [2].
Besonderen Wert erhält die vorliegende Publikation durch die erst­malige Veröffentlichung von Dokumenten aus drei entschei­denden Le­bensabschnitten des Leipziger Rechtsanwalts, welche aus dem Privat­archiv von Renate Drucker zur Verfügung gestellt wurden. Zum einen wird ein eindrucksvoller Briefwechsel aus dem Jahr 1928 zwi­schen Drucker und seinem Berliner Kollegen Justizrat Albert Pinner (1857-1933) [3] publi­ziert, wel­cher die beabsichtigte Verlegung des Sitzes des DAV von Leipzig nach Berlin betrifft und das En­gagement Martin Druckers als Präsident des Deutschen Anwaltver­eins von 1924 bis 1932 beispielhaft widerspiegelt.
Aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft wird ein beson­ders brisantes Dokument erstmalig der breiten Öffent­lich­keit zu­gänglich gemacht: Das Urteil der Sächsischen An­waltskam­mer vom 26. Januar 1935, mit welchem der frühere Präsi­dent des DAV aus der An­waltschaft ausgeschlossen werden sollte.
Auch wenn sich der Ehrengerichtshof bei der Reichsanwaltskammer später gezwungen sah, dieses Urteil im Berufungsverfahren wie­der aufzuheben, ist es ein noch heute erschreckendes Dokument der von ungezügeltem Rassenhaß beherrschten Sprache nationalso­zialistischer Juri­sten, wie sie Victor Klemperer in LTI so ein­drucksvoll bloßge­stellt hat.
Ein lediglich als Manuskript vorliegendes Referat „Der Anwalt in der neuen Zeit“, welches Martin Drucker kurz nach dem tota­len Zu­sammenbruch des Hitlerregimes vor sächsischen Kollegen gehalten hat, muß als sein Vermächtnis betrachtet werden.
Diese letzte überlieferte Rede belegt sehr eindrucksvoll, daß der damals bereits über 75jährige Leipziger Rechtsanwalt unmit­telbar nach Kriegsende seine ganze ihm verbliebene Kraft für den Aufbau einer demokra­tisch legitimierten und wahrhaft erneu­erten Anwalt­schaft eingesetzt hat.
Unter diesem Aspekt kann es eigentlich nur als Segen verstanden werden, daß Martin Drucker die Entwicklung nach 1947 nicht mehr er­leben mußte.

Leipzig, im Oktober 1997
Hubert Lang

[1]Leipziger Volkszeitung vom 22. Februar 1997
[2]Vergleiche hierzu insbesondere: Martin Drucker Anwalt des Rechts; in: Anwaltsblatt 1/90 S. 3 ff. und: Leipziger Anwalt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und Präsident  des Deutschen Anwaltvereins: Martin Drucker, in: Sächsische Heimatblätter 3/96, S. 173 ff.
[3]Der jüdische Rechtsanwalt Albert Pinner war Vorstandsvorsitzender des Berliner Anwaltsvereins. Er starb kurz vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten.

Vorwort zur überarbeiteten Fassung
Das hier in einer grundlegend überarbeiteten Fassung vorgestellte Buch erschien 1997 anläßlich des 80. Geburtstages von Renate Drucker. Es fand viel Beachtung und war deshalb sehr schnell vergriffen. Eine analoge Neuauflage erschien aber trotzdem nicht sinnvoll.

Deshalb habe ich mich für die Präsentation der Überarbeitung auf meiner Homepage entschieden. Die Überarbeitung war geboten, weil das Buch leider zahlreiche Fehler unterschiedlicher Art aufwies. Sprachliche Ungereimtheiten sollten zur besseren Lesbarkeit ebenfalls so gut wie möglich beseitigt werden. Doch vor allem hat sich der Forschungsstand seit 1997 erheblich erweitert. Dieser sollte deshalb unbedingt eingearbeitet werden. Im Jahr 1997 stand mir nur das Manuskript der Lebenserinnerungen von Martin Drucker jun. zur Verfügung. Diese sind zehn Jahr später anläßlich des 90. Geburtstages von Renate Drucker von mir herausgeben worden. So konnten die Verweise jetzt entsprechend präzisiert werden, so dass sie der interessierte Leser nachlesen kann.

Darüber hinaus werden die Anlagen durch Briefe aus dem Nachlass Martin Druckers erweitert, welche aus der Nachkriegszeit und somit den letzten Lebensjahren Druckers stammen. Der Nachlass wurde inzwischen an das Sächsische Staatsarchiv Leipzig abgegeben, wo u. a. auch diese Briefe einsehbar sind.

Leipzig, im April 2022
Hubert Lang

 

Das Ideal mißt man vielleicht
am besten an den Opfern,
die es verlangt.
(Friedrich von Weizsäcker)

Die  Vorfahren

Der Versuch die Persönlichkeit Martin Druckers über 50 Jahre nach dessen Tod heutigen Lesern nahe zu bringen, muss zwangsläufig mit seinen Vorfahren beginnen. Die Leben­seinstellung, der Mut und das le­bens­lange ganz selbstverständliche Engagement für hilfsbedürftige und die Gemeinschaft hatten bei ihm in ganz beson­ders intensiver Weise ihre Wurzeln in seiner Kindheit, in sei­ner Erziehung und dem fami­liären Umfeld.
Hierbei müssen die jüdischen Vorfahren des Vaters eine beson­dere Rolle spielen, denn von diesen wurde der Lebensweg des späteren Leipziger Rechtsanwalts entschei­dend geprägt und beeinflusst.
Die Druckers waren sephardische Juden, die nach Holland aus­wan­der­ten und von dort dann nach Kassel kamen. Hier ist der Urgroßvater Michael Levi Drucker (1761-1826) etwa Ende des 18. Jahrhunderts Hofjude beim Kurfürsten von Hessen gewesen. Die Urgroßmutter hieß nach den weni­gen überlieferten Quellen Jo­hanne, geborene Hirsch (1772-1839).
Aus dieser Ehe sind neben Siegmund (1801-1874), dem Großvater Martin Druc­kers, drei weitere Söhne nämlich: Gustav (04.07.1807 Kassel-29.01.1891 Paris), Jacob (16.08.1809 Kassel-09.11.1809 ebda.), Jacob (10.11.1810 Kassel- ? Battenberg) und zwei Töchter, Hed­wig (30.11.1798 Kassel-07.06.1843 Braunschweig) und Therese (07.03.1800 Kassel-26.06.1843 Magdeburg), her­vorgegangen. Aus den überlieferten Quellen ergibt sich, dass der Großva­ter Siegmund am 17. Juli 1801 ebenfalls in Kassel geboren wurde.  Der jüngere Bruder Gustav ist nach Philadelphia ausgewandert, wo er 1838 Sarah Cordoza Cauffmann (1817-1896) heiratete und Vater von sieben Kindern wurde. Er kehrte nach 1848 mit seiner Familie wieder nach Europa zurück. In Paris wurden zwei weitere Kinder geboren. Sein ältester Sohn Michael (* 1839) war 1855 Handelsschüler in Leipzig.
Der 1810 geborenen Bruder Jacob lebte mit seiner Frau Hennel Weinberg in Battenberg/Hessen. Sie hatten eine Tochter Friedericke (1831-1907), die mit Salomon Oppenheimer verheiratet war und sechs Kinder zur Welt brachte.
Die ältere Schwester The­rese heiratete 1832 in Magdeburg den Juwelier Jeremias Lie­bermann.  Aus dieser Ehe gingen drei Söhne hervor. Ein Brief an die beiden von der Mutter Johanne aus Kassel (in Deutsch mit hebräischen Buchsta­ben!) und der Schwe­ster Hedwig aus dem Jahr 1835 gehört zu den ältesten erhalten gebliebenen Dokumen­ten im Familienanschluss.
Zumindest zu dieser Zeit lebte auch Siegmund mit seiner Frau Emilie geborene Fränckel (1810-1842) in Magdeburg in der Knochenhaueruferstraße 9. Hier wurde am 30. Juli 1834 der Vater Martin Druckers geboren, wel­cher auch schon den Vor­namen Martin (im weiteren: Martin Drucker sen.) erhielt.
Am 14. Dezember 1835 wurde noch in Magdeburg ein zweiter Sohn Max geboren, welcher jedoch bereits am 02.11.1840 in Braunschweig an Scharlach­fieber starb und auf dem dortigen  jüdischen Fried­hof an der Ham­burger Straße begraben wurde.
Im Juli 1836 traf die Familie Siegmund Druckers in der Stadt Braunschweig ein. Hier wurden am 12.09.1837 der dritte Sohn Heinrich und schließlich am 08.05.1841 die Tochter Johanne ge­boren. Die Mutter Emilie, geborene Fränckel, starb erst 32jährig am 22.07.1842. Sie war nach den Familienüber­lieferungen eine auffal­lend schöne Frau gewesen, wie auch ein erhalten ge­bliebe­nes Minia­turbildnis noch heute be­zeugt. Sie fand ihre letzte Ruhestätte, wie ihr Sohn Max, auf dem jüdischen Friedhof in Braunschweig. Der Grabstein hat die Zeitläufte überdauert. Die deutsche Inschrift lautet:
„Hier ruht die treue Gattin, zärtliche Mutter und Tochter, Schwe­ster und Freundin, Frau Emilie Drucker geborene Fränckel, geboren am 05. Juni 1810 in Gott einge­schla­fen am 22. Juni 1842“
Vermutlich übernahm nach dem frühen Tod der Ehefrau die un­ver­heira­tet gebliebene Schwester Siegmund Druckers, Hedwig, die Führung des Haushaltes. Doch auch sie starb ein Jahr später am 07. Juni 1843, erst 44jährig, in Braunschweig. Der 42jährige Vater hatte nun allein für den Lebensunterhalt und die Versorgung seiner drei Kinder zu sorgen. Die Tochter Johanne war gerade zwei Jahre alt.
Der Großvater soll nach den persönlichen Erinnerungen Martin Druc­kers die beiden fünf bzw. acht Jahre alten Söhne nach dem frühen Tod der Mutter zeitweilig zu einem Pfar­rerehepaar in einem braunschwei­gi­schen Dorf gegeben haben. Über das spätere Schicksal der Tochter Jo­hanne ist nichts be­kannt. Nachweisbar ist nur, dass sich die Fami­lie Drucker, bestehend aus einer weiblichen und drei männlichen Personen, im Jahr 1843 aus Braunschweig abmeldete.[1] Siegmund Drucker reiste dann mehrfach nach Frankfurt an der Oder, wo die Familie seiner verstorbenen Frau lebte. Vielleicht haben die Großeltern Fränckel weiter für die kleine Johanne gesorgt, um dem Vater die Gründung einer neuen Existenz zu erleichtern.
Seit dem 22. September 1843 wohnte Siegmund Drucker mit seinen bei­den Söhnen Mar­tin und Heinrich in Leipzig. Fünf Jahre später stellte er den Antrag auf Einbürge­rung an die Stadtverordneten Leip­zigs, nachdem er am 18. Juli 1848 aus der preußi­schen Staats­bür­gerschaft entlassen worden war. Die Stadt Leipzig ent­sprach noch im gleichen Jahr dem Antrag und verlieh dem Großvater das Bürgerrecht.
Siegmund Drucker gehörte zu den Gründungsmit­gliedern der Israe­liti­schen Reli­gions­gemeinde zu Leipzig in der ersten Hälfte des 19. Jahr­hunderts. Er war gewählter Repräsentant der ersten Gemein­deversammlung der Leipziger Ge­meinde. In dieser Funktion gehörte er auch dem Komitee zu Errichtung der Gemeinde­synagoge an, das sich am 27. November 1852 konsti­tuierte.
Nur kurze Zeit vor ihm war Hermann Samson von Braunschweig nach Leipzig gekommen, um in der Reichsstraße 6-7 ein Handelsge­schäft zu eröffnen. In dessen Braunschwei­ger Firma war Siegmund Drucker lange Jahre Pro­kurist gewesen. Er übernahm diese Tä­tigkeit zunächst auch für das neu gegründete Leipziger Geschäft. Samson spielte bei der Gründung der Leip­ziger jüdischen Gemeinde ebenfalls eine sehr wichtige Rolle.[2]
Auch Albert Leppoc (1806-1875), der im März 1843 die Leipziger Jungfrau Emma Mayer geheiratet hatte,[3] war ein alter Geschäftspartner aus der Braunschweiger Zeit. Mit ihm eröff­nete Siegmund Drucker in der Ka­thari­nenstraße 14 die Seiden­handlung „Leppoc & Druc­ker“. Über dieses Geschäft und die abenteuerlichen Geschäftsreisen seines Großvaters in die Türkei hat Martin Drucker später in seinen Le­benserinnerungen viel Bemerkenswertes und Anekdotisches aufge­schrieben. Die Firma entwic­kelte sich in Leipzig so erfolgreich, dass eine Ein­kaufsfiliale in Hongkong eröffnet wurde, um chinesische Sei­den­stoffe mit Echtheitsgaran­tie und an­dere asiatische Textilien zu im­portieren. Die Leitung dieser Niederlassung übernahm Sieg­munds Bru­der Hein­rich (1837-1874), der jedoch seinen fernöst­lichen Ge­schäftspartnern nicht gewachsen schien, wie die Famili­enge­schichte überliefert.
Heinrich soll nach den Familienerzählungen das Opfer eines groß an­gelegten Betruges geworden sein. Die hieraus entstandenen enor­men Verlu­ste von ungefähr 100000 Talern glich Siegmund Drucker ohne jegliche Verpflichtung gegenüber seinem Ge­schäftspart­ner Leppoc aus.
Vom einstigen Drucker’schen Vermögen war deshalb nicht viel übrig­geblieben, als der Großvater starb. Heinrich ging später von Hong­kong nach San Francisco, wo er „im besten Mannesalter“ gestorben sein soll.
1850 heiratete Siegmund Drucker Emma Pollack (1825-1888), die wie seine erste Frau aus Frankfurt an der Oder stammte. Aus dieser Ehe sind nochmals drei Kinder, nämlich Hedwig (1855-?),  Paul und The­rese, hervorgegangen. Therese wurde am 4. Dezember 1851 geboren und heira­tete später einen Leipziger christlichen Kaufmann namens Theodor Fre­derking (1844-1914).  Das Ehepaar hatte zwei Töchter: Lina verheiratete Köpp (1876-1944), die adoptiert wurde, und Charlotte. Therese Frederking starb am 20. Mai 1927. Ihr Grab befand sich auf dem Süd­friedhof.
Am 18. Januar 1863 wurde der Sohn Paul geboren, der also nur wenige Jahre älter war als sein 1869 geborener Neffe. An ihn erinnert sich Martin Drucker jun. deshalb sehr leb­haft insbesondere aus gemeinsamen Kin­derspielen. Überliefert ist in diesem Zusam­men­hang der „histori­sche“ Ausspruch von Onkel Paul: „Martin, wir müssen Schweine sein!“ Der unverheiratet gebliebene spätere Kaufmann zog 1931 nach Al­tona. Er war dann Mitglied der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Ham­burg. Am 19. Juli 1942 wurde der 79jährige aus Hamburg nach Theresi­enstadt deportiert, wo er bereits am 10. August starb. Renate Drucker erinnerte sich noch an den sympathischen alten Herrn, den sie anlässlich ihres Besuches bei Onkel Konrad in Ham­burg kennen lernte. Im Mai 1946 erkundigte sich ein Freund der Fa­milie aus Hitzacker nach dem Schicksal des „alten Onkels, der immer so vergnügt war, wenn er uns aufsuchte.“
Siegmund Drucker starb 73jährig am 24. August 1874. Sein Grab auf dem alten jüdi­schen Friedhof in der Berliner Straße blieb erhalten und wurde anlässlich des 80. Geburtstages sei­ner Urenkelin Renate Drucker im Jahr 1997 restauriert.
Martin Drucker jun. war damals noch keine 5 Jahre alt, aber er er­innerte sich sehr gut, dass ihn die Nachricht vom Tod seines Großva­ters sehr traurig stimmte. Auf sei­nen Knien am Fenster in der Woh­nung in der Nonnenmühlgasse sitzend und die Straße beob­achtend, so gedenkt Martin Drucker jun. noch Jahrzehnte später liebe­voll seines jüdischen Großvaters. Die zweite fast 25 Jahre jüngere Ehefrau Emma starb am 23. De­zember 1888 und fand ihre letzte Ruhestätte eben­falls auf dem jüdischen Friedhof in der Berliner Straße.

„Wohl uns, daß unsere Eltern uns eine solche Ehe vorgelebt ha­ben!“[4]

Auch über den Vater sind sehr persönliche Informationen durch die kurz vor Kriegsende zu Papier gebrachten Lebenserinnerungen Mar­tin Druc­kers überliefert. Martin Drucker sen. besuchte, wie später sein gleichnami­ger Sohn, die weit über die Stadtgrenzen hinaus gerühmte Thomasschule. Sein Abitur legte er dort zu Mi­chaelis 1851 ab.
Sein innigster Wunsch, Musiker zu werden, bestimmte, obwohl er uner­füllt blieb, sein gesamtes Leben. Eine Doppelbegabung wie die des Vaters begegnet immer wieder in beeindruckender Weise in der Druc­ker’schen Genealogie. Einzigartig dürfte jedoch die Fähigkeit Mar­tin Druckers sen. ge­wesen sein, die ausgeprägte musische und auch sprachliche Be­ga­bung fruchtbar mit seinem späte­ren Juristenberuf zu verbin­den. Hierin dürfte ein wesentlicher Quell für die familiäre Harmonie und das eheliche Glück, wie sie der Sohn später gefühlvoll beschrieb, gelegen haben. Martin Druc­ker sen. besaß nach den Über­lieferungen das absolute Gehör. Er spielte so ausgezeichnet Geige, dass er auf Veranlas­sung des damali­gen Leiters des Konservatoriums Julius Rietz sogar aus­hilfs­weise im Thea­terorchester mitwirken durfte.
Der Großvater Siegmund war durchaus nicht amusisch eingestellt. Er hatte aber als Vater Sorge um die wirtschaftliche Zukunft seines begabten Sohnes. Deshalb ging Martin Drucker sen. zunächst nach Heidelberg, um dort Rechtswissenschaft zu studie­ren. Ein Entschluss, den er später nicht bereute und auf Grund sei­nes außerordentlichen beruflichen Erfolges auch nie­mals bereuen musste.
Aus dieser Studienzeit blieb eine lebenslange Freundschaft mit dem Kommilitonen Conrad Rieger (1831-1910) aus der Bachstadt Köthen, der wie Drucker eine beson­dere Affinität zur Musik besaß. Der spätere Justizrat Rie­ger hat über viele Jahrzehnte das Musikleben seiner Vaterstadt Cöthen geprägt. Er stand im Briefwechsel mit Clara Schumann.

Die Blüthen aus dem Treibhause der Lyrik
In Heidelberg sollen nach den Erinnerungen des Sohnes auch die „Blüthen aus dem Treibhaus der Lyrik“ entstanden sein. Diese Samm­lung parodistischer Gedichte des damals noch nicht 20jährigen Studenten Drucker hatte der Johann Ambrosius Barth Verlag in Leipzig 1855 anonym veröffentlicht. Martin Drucker sen. hat auch später trotz des Drängens seines Soh­nes untersagt, seine Urheberschaft preiszugeben. Die dritte Auflage dieses amüsanten Werkes wurde mit Illustrationen eines jungen Künstlers versehen, der die Texte höchst trefflich rahmte. Dieser junge Künstler war kein geringerer als der da­mals noch un­bekannte Max Klinger. Auf einer späteren Werkschau des Künstlers im Leipzi­ger Bildermuseum am Augustusplatz wurden damals auch die „Blüten“ gezeigt, allerdings ohne den Autor der Dichtung zu of­fenbaren.
Die zweite Auflage 1882 erschien in etwas veränderter Fassung. Einige Gedichte fehlen, andere sind erstmals enthalten, so insbesondere die Parodien „Turner, Sänger, Schützen“ und „Das Lied ist Macht“. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass Martin Drucker sen. auch noch später aktiv an der Veröffentlichung der veränderten Auflage mitgewirkt hat.
Die „Blüten“ erschienen schließlich im Jahr 1904 in 4. Auflage. Wann die zweite Auflage erschien, konnte nicht ermittelt werden. Die drei anderen Auflagen werden noch antiquarisch angeboten. Dabei wird immer wieder neben Martin Drucker ein Adolf Zander als Mitverfasser angegeben. Worauf diese Angabe beruht, bleibt unklar. Die Staatsbibliothek Berlin gibt für ihre Exemplare an, dass der Mitverfasser der Komponist, Organist und Chorleiter Adolf Zander (1843-1914) gewesen sei. Das erscheint sehr unwahrscheinlich, da dieser beim Erscheinen der ersten Auflage 1855 erst zwölf Jahre alt war. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um den späteren Augenarzt Adolf Zander (1832 Dresden – 21.08.1863 Chemnitz), handelt, der zur selben Zeit wie Martin Drucker sen. an der Leipziger Universität Medizin studierte. Die beiden könnten sich folglich als Studenten kennengelernt haben. Dieser Adolf Zander hat später als Augenarzt Fachbücher veröffentlicht und starb sehr früh – erst 31jährig – in Chemnitz an Typhus.

Die Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Leipzig
Von Heidelberg kam Martin Drucker sen. dann in seine Vaterstadt zu­rück, da die juristische Fakultät der hiesigen Universität zu dieser Zeit einen außerordentlich guten Ruf genoss. Nur folgerichtig war, dass sich der musikalisch hochbegabte Student Drucker hier dem ruhm­reichen Universitätssängerschaft zu St. Pauli anschloss. In diesem Zusammenhang entstanden erste humoreske Dich­tun­gen, die zunächst auch anonym gedruckt werden.[5] Weitere sogenannte Gelegenheitsdichtungen für die Pauliner sind leider später verloren gegangen bzw. vernichtet worden.
In den Jahren 1855/56 wurde Drucker sen. zum Sekretär des Paulus gewählt. Zur 450. Jahrfeier der Universität  1859 verfasste Drucker sen. den Text zu einem von Julius Rietz vertonten Festgesang, welcher in der Universitätsbibliothek bewahrt wird. Am 28.07.1862, Drucker sen, war inzwischen „Alter Herr“ des Paulus, wurde im Hotel de Pologne eine von ihm verfasste sogenannte Bieroper „Trichinierinnen“ uraufgeführt.  Das Stück wurde zehn Jahr später zur Weihnachtsbescherung erneut aufgeführt. Bei dieser Gelegenheit trug Drucker zuvor zwei Schnarrtannelieder vor. Auch beim 25jährigen Paulinerjubiläum 1865 wurden Aufführungen von Drucker gezeigt.
Bedauerlicherweise wurde Druckers persönliches Exemplar des „Illustrirten Fest-Bädeker des Pau­lus“ vernichtet, den er anlässlich des 50. Stif­tungsfe­stes 1872 verfasst hatte. In der Leipziger Universitätsbibliothek ist der Fest-Bädecker online einsehbar.
Anfang der 1850er Jahre war auch  der spätere Landgerichtspräsident in Dresden, Emil von Bose (1832-1906), als Kassierer ein aktives Mitglied der Pauliner. Dessen Enkel  Eduard von Bose (1898-1963) heiratete 1925 in Dresden Marie Mannsfeld (1899-1985), die Enkelin von Drucker sen.
In Dankbarkeit und tiefer Verehrung hatten die Pauliner Martin Drucker sen. einen sehr kostbaren Ring verliehen. In der von Prof. Richard Kötzschke herausgegebenen Geschichte der Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Leipzig heißt es: „Besonders verdiente Pauliner bekamen einen goldenen Ring, ja einer von ihnen, der Jurist M. Drucker, wurde zum Lohn für seine ausgezeichneten Bierzeitungen und für seine bewährte Treue sogar durch einen Brillantring ausgezeichnet.“ Als in der Generalversammlung im Sommer 1885 der Konvent darüber debattierte, künftig keine Juden mehr aufzunehmen, verzich­tete er – wie einige andere Alte Herren – auf seine „Alte Herrenschaft“, schickte den Brillantring zurück und brach jede Verbindung zu den Paulinern ab. Drucker sen. jüdischer Anwaltskollege Karl Lebrecht (1857-1929) dagegen blieb dem Paulus als aktiver Alter Herr bis zu seinem Lebensende verbunden.

Nach dem juristischen Staatsexamen war Martin Drucker sen. als Hilfsarbeiter (Auskultator) bei dem stadtbekannten Advokaten Karl August Klein tätig, der damals ehrenamtlicher Vorsteher der Stadt­verordneten war. In dessen Haus kam es zu einer für den weiteren Lebensweg Druckers entscheidenden Begegnung mit der Tochter Marie.
Marie Klein war am 19. Dezember 1841 geboren worden. Sie lebte mit meh­reren Geschwistern in der angesehenen höheren Bürgerfamilie in auskömmlichen und sorgenfreien Verhältnissen. Als Tochter des Stadtverordnetenvorstehers hatte sie das beson­dere Privileg genossen, die sogenannte Ratsfreischule am Flei­scher­platz zu besuchen. Von der für damalige Verhältnisse gerade für Töchter außergewöhnlichen Bildung hat auch der Sohn Martin später noch profitiert. Marie Klein besaß eine besondere Bezie­hung zu deutscher Literatur und hatte, wie damals üblich, auch so erfolg­reichen Klavierunterricht erhalten, dass sie mit ihren Kin­dern zu deren Vergnügen vierhändig spielen konnte.
Die Liebe zu Marie Klein zwang Martin Drucker sen. zu einer fol­gen­schweren, aber offenkundig niemals bereuten Entscheidung. Er reiste am 7. Februar 1865 von Leipzig nach Dresden. Dort er­hielt er mit ausdrücklicher Zustimmung seines Vaters in der Kreuzkirche die Taufe und vollzog so den Übertritt zum Chri­sten­tum.
Damit wurde der Weg frei für eine segensreiche Verbindung zwi­schen einem Abkömmling sephardischer Juden und der Tochter von über viele Generationen in Altenburg tätigen engagierten Chris­ten. Die Trauung wurde am 25. Februar 1865 in St. Nikolai vollzogen. Der Brautvater, der langjährige Stadtverordnetenvorsteher und er­folgreiche Advokat Karl Klein, lebte zu diesem Zeitpunkt be­reits nicht mehr. Er war 62jährig am 7. Dezember 1862 ver­storben. Die Mutter der Braut, Constanze Klein, entstammte der in den Anna­len Altenburgs mehrfach ruhmreich verzeichneten Familie Dölitzsch. Sie wurde am 17. November 1807 als zweite Tochter des Altenburger Musikdirektors Johann August Dölitzsch (1779-1858) geboren.
Besonders zu erwähnen ist hier aber ihr Bruder, der Geheime Ju­stiz­rat Arthur Ottomar Olympius Dölitzsch, der es später als Advokat zu einiger Berühmtheit brachte. Zuvor hatte er jedoch be­reits als Stu­dent an der Leipziger Universität in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts für einige Unruhe gesorgt. Er war nicht nur ein „alter 48er“, sondern war einer der damals von der Obrigkeit polizeilich gesuchten führenden Revolutionäre im Thü­ringer Raum.  Nach den Erzählungen seiner Schwester führte er mit seinem Schwa­ger Karl Klein, der sich politisch zu einer konstitutio­nell gemä­ßigten Demokratie bekannte, häufige kontroverse poli­tische Dis­pute.
Martin Drucker ist nicht nur durch seine Berufswahl in die Fußstap­fen dieses bemerkenswerten Ahnen getreten. Auch mit seinem Engage­ment für den Deutschen Anwaltverein setzte er die Ideen des Rechts­anwaltes Ottomar Olympus Dölitzsch fort, denn dieser vertrat am 25. August 1871 bei der Gründung des DAV in Bamberg die Advokaten des Herzogtums Sachsen-Altenburg.[6]
Am 21. Dezember 1857 erhielt Martin Drucker sen. von der alma ma­ter lipsiensis das juristische Doktordiplom, welches 50 Jahre später in Goldschrift erneuert wurde.
Die erste Praxis des Advokaten Martin Drucker sen. gemeinsam mit seinem Freund Heinrich Roßbach (1835-1891) [7] befand sich seit 1861 am Markt 8, dem bekannten Barthels Hof. Da Drucker sen. zeitweise als sogenann­ter Patrimonialrichter für einen Rittergutsbezirk bei Wurzen tätig war und ihm durch die Leipziger Universität die Befugnisse eines „Protestnotars“ ver­liehen worden waren, entwickelte sich die Kanz­lei, damals noch Expedition genannt, sehr gut.
Vom Justizministerium das sogenannte Vollnotariat zu erlangen, war jedoch bereits damals viel wichtiger und natürlich auch fi­nanziell einträglicher. Das Vollnotariat wurde jedoch nur sehr beschränkt, und wie be­hauptet wurde, nur bei politischem Wohlverhalten verlie­hen.
Wie dem auch gewesen sei, Martin Drucker machte sich sein außer­or­dentliches Sprachtalent und eine besondere Ausnahmerege­lung zu Nutze, um trotzdem das Vollnotariat zu erlangen. Ein Kandidat konnte nämlich damals eine Prüfung ablegen, mit wel­cher er seine Fähigkeit zur Aufnahme von notariellen Urkunden in einer modernen Fremdsprache nachwies.
Die französische, italienische, englische Sprache beherrschte der Advokat Drucker sen. vorzüglich, doch auch spanisch und portugie­sisch sprach er hinreichend. Drucker meldete sich also zur Ablegung der erforderlichen Prüfung gleich in zwei Sprachen, nämlich in Französisch und Ita­lienisch, beim Justizministerium an. Er legte beide erfolgreich in einer Klausur vor dem Präsidenten des Leipziger Landgerichts ab. Auf diese Weise hatte bereits der junge Drucker das Vollnota­riat erlangt und damit die wohl entscheidende materielle Basis für die weitere Entwicklung der Anwaltskanzlei gelegt, die sich nach mehre­ren Umzügen seit 1900 bis zuletzt in der Ritterstraße 1-3 befand.
Die Tatsache, dass Martin Drucker sen. durch seine Tätigkeit als Protestnotar, welche sein Sohn in den Erinnerungen sehr anschaulich beschreibt, in der ganzen Stadt herumkam, um fällige Wechsel zuzu­stellen, brachte den Leipziger Anwalt auf eine grandiose Idee, wel­che noch über viele Jahre Gesprächsthema unter den Leipziger Juri­sten war. Oberjustizrat Drucker hatte durch seine sensible Nase im Laufe der Jahre nämlich festgestellt, dass sich viele Leipziger Stadtviertel und Straßenzüge durch ihren markanten Geruch unterscheiden ließen. Er fing deshalb an, diese Erkenntnisse zu sammeln, zu registrieren und zu ordnen. Im Ergebnis dieser Arbeit entstand zur Erheiterung der meisten seiner Kollegen ein Stadtplan, welcher dann im Anwalts­zimmer des Landgerichts mit dem Titel „Die Stadt Leipzig, nach Ge­rüchen gegliedert“ aufgehängt wurde. Drucker sen. hatte hierauf die Gerüche durch unterschiedliche Far­ben kenntlich gemacht, so dass ein außerordentlich buntes Gesamtbild der Stadt Leipzig entstand. Martin Drucker jun. merkt in seinen Erinnerungen hierzu an, dass diese amüsante Geschichte nicht nur Beifall gefunden habe, sondern auch von einzelnen als eine Verhöhnung der Stadt verkannt wurde, was natürlich niemals in der Absicht seines Vaters gelegen habe. Noch kurz vor Kriegsende 1944 erinnert sich der zu dieser Zeit in Berlin lebende Staatsrechtler Heinrich Triepel aus seiner Referen­darzeit höchst amüsiert an diesen einmaligen Stadtplan Leipzigs vom Anfang der 90er Jahre des 19. Jahrhunderts.

Die Geschwister

Den Eheleuten Drucker wurde zunächst am 24. März 1866 ein Sohn ge­boren, der in Erinnerung an die so früh verstorbene Großmutter vä­terlicherseits Emil getauft wurde. Leider wurde das Trauma der Mut­ter Wirklichkeit, als der Erst­ge­borene gerade 3jährig an Diphtherie starb. Er teilte das Schick­sal vieler Kinder dieser Zeit. So war auch die Tochter ihrer äl­testen Schwester Adelheid (1840-1924) , die mit dem Al­tenburger Arzt Dr. Gu­stav Rothe (1822-1910) verheiratet war, 1867 als Dreijährige an Diph­therie ge­storben. Dieser Onkel konnte später zu mindestens fremden Kindern das Le­ben retten, denn er erfand eine Serumbehandlung, die später verbes­sert und ausgebaut, eine erfolgreiche Behandlung der Diphtherie ermög­lichte. Der Schmerz über den frühen Verlust des Sohnes Emils begleitete die Mutter ihr Leben lang und übertrug sich auch auf die beiden nachge­borenen Kinder, wie Martin Drucker jun. in seinen Erinne­rungen schreibt.
Am 23.02.1868 wurde das zweite Kind, die Tochter Johanna, geboren. Sie heiratete später den Leipziger Architekten Johannes Boguslaw  Sic­kert (1864-1945), den Sohn des letzten deutsch-wendischen Pfarrers Johann August Sickert  (sorbisch: Jan Awgust Sykora) in Schmölln/Bischofswerda. Johanna starb am 15.10.1936 nach langer schwerer Krankheit Leip­zig. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor: der Rechtsanwalt Ludwig Sickert (1894-1938) und der Musiker Hermann Sickert (1898-1918), der seinen Beruf wegen einer im Krieg zerschossenen Hand nicht mehr ausüben konnte und sich vermutlich das Leben nahm.
Martin wurde als drittes Kind am 6. Oktober 1869 morgens um 7.00 Uhr in dem leider nicht mehr existierenden Wohnhaus in der Nürn­ber­ger Straße 12 in der I. Etage geboren. Einer seiner Taufpaten war der Leipziger Arzt Dr. med. Martin Kurzwelly. Es könnte demzufolge auch angenommen werden, dass der Vorname von ihm und nicht etwa vom Vater übernommen wurde.
Nach Martins Geburt kam am 26.07.1875 die Schwester Betty zur Welt. Mit der 6 Jahre jüngeren Schwester blieben Martin und seine Familie in einer besonders innigen und intensiven lebens­langen Verbindung, wie erhaltene liebevolle Nachkriegsbriefe zwischen den Geschwistern belegen. Betty heiratete 1896 den späteren sächsischen Justizminister Carl Manns­feld, dessen Schwester Margarethe wiederum Martin zur Frau nahm. Diese „kreuzweise“ Verschwäge­rung sollte später in politisch motivierten Angriffen gegen die beiden Schwäger Martin Drucker und Carl Mannsfeld eine große Rolle spielen.
Am 24. November 1876 wurde Carl geboren, der als Assistent von Wil­helm Ost­wald arbeitete, eine Professur an der Leipziger Uni­versität inne hatte und durch seine wissenschaftlichen Arbeiten als Physik-Chemiker weit über Deutschlands Grenzen hinaus an­er­kannt war. Er heiratete 1917 Gertrud Flatow (1882-1965), die aus einer alt­einge­sessenen jüdischen Familie die aus Stuhm/Pommern nach Berlin verzogen war.
Prof. Carl Drucker verlor 1933 sofort seine Professur an der Leip­ziger Universität. Die Eheleute konnten noch rechtzeitig nach Schweden auswandern, wo Carl eine Professur an der Universität in Uppsala inne hatte. Carl Drucker starb dort am 17.03.1959. Das gepflegte Grab der Eheleute befindet sich auf einen Friedhof in Uppsala. Gertrud Flatow war in Uppsala eine anerkannte Malerin, deren Gemälde auch von Museen angekauft wurden.
Am 16.07.1878 wurde in die bereits recht große Familie eine wei­tere Tochter geboren: Marie. Sie heiratete am 12.02.1905 den Mediziner Ri­chard Bu­rian (1871-1954). Aus dieser Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die einzige Tochter Maria Louise (1908-1993), genannt Isa, stand wegen ihrer außergewöhnli­chen Schön­heit und Ausstrahlung immer im Mittel­punkt. Sie heiratete in erster Ehe 1933 auf dem Schiff vor der Emigration in die USA den Juristen Rudolf Littauer (1905-2002), einen Freund der Familie aus Leipzig, um diesem die Einreise zu ermöglichen. Diese Ehe wurde wenig später wieder geschieden und Isa Burian heiratete 1936 Morgan Huntington (* 1909). Aus dieser Ehe gingen drei Söhne hervor.
Der älteste Sohn Max Hermann Burian (1906-1974) war ein angesehener Augenarzt in Iowa/USA. Der jüngste Sohn Karl Wolfgang (1913-nach 1922) starb in Belgrad an Tbc, wo der Vater zu dieser Zeit einen Lehrstuhl für Physiologie inne hatte. Die Mutter Marie war schon am 12.08.1919 gerade erst 41jährig in Leip­zig gestorben.
Am 28.12.1879 wurde Conrad geboren, der später als Bankier in Ham­burg sehr erfolgreich tätig war. Dort heiratete er 1912 die Eng­län­derin Bertha Freyer (1889-1970). Mit seiner Frau emigrierte er noch vor Kriegsausbruch nach England, wohin bereits die am 10.06.1914 geborene einzige Tochter Joan nach 1933 ausgewandert war. Nach Kriegsende kehrte er nach Hamburg zurück, wo er 1947 von einem engli­schen Jeep überfah­ren wurde. Er starb an den Folgen dieses Unfalls 1950 in London.
Die große Familie Drucker lebte zur Zeit von Conrads Geburt in der Zeit­zer Straße 24, der heutigen Karl-Liebknecht-Straße. Druc­kers blie­ben auch künftig, trotz mehrfacher Umzüge, dem Leipziger Süden verbunden.
Als einer der aktiven Mitbegründer und langjähriges Vorstands­mit­glied des Leipziger Anwaltvereines hat Martin Drucker sen. seinem Sohn auch das Engagement für den Anwaltsstand beispiel­haft vorge­lebt. Der Vater war, wie später der Sohn, auch als langjähriger Rechtsbe­rater des französi­schen Generalkonsulats in Leipzig tä­tig. Ihm wurde für sein außer­ordentliches persönliches Engage­ment für Frank­reich, vor allem in Rechtsstreitigkeiten, welche im Ge­folge der Besetzung von Elsass-Lothringen nach 1871 mit dem Deut­schen Reich entstan­den, im Jahr 1905 das Rit­terkreuz der franzö­si­schen Ehrenlegion verliehen. Diese hohe Ehrung blieb wie durch ein Wunder im Familienbesitz erhalten. Im Jahr 1912 wurde  Martin Drucker sen. mit dem hohen Titel eines Oberjustizrates ge­ehrt.
Ein Jahr zuvor wurde er im Zusammenhang mit seinem 50jährigen An­walts­jubiläum seitens des Landgerichtspräsidenten „als scharf­sin­niger gut unterrichteter Anwalt der besten Stufe“ beschrie­ben. Eine et­waige Auszeichnung aus Anlass des Jubiläums wurde warm be­fürwortet.
Martin Drucker sen. starb am 15. November 1913 79jährig in Leip­zig. Seine letzte Ruhestätte fand er, wie auch seine am 29. Okto­ber 1921 gestorbene geliebte Frau auf dem Leipziger Süd­friedhof. Das Grab, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich auch die Ru­hestätte der Familie Frederking befand, wurde leider zu einem nicht bekannten Zeitpunkt eingeebnet.

Die Kindheit

Martin Drucker jun. beschrieb in seinen 1945 niedergeschriebenen Aufzeichnungen seine Kindheit als frei von jeglichen antisemiti­schen Erlebnissen. Eine Erfahrung fanatischer religiöser Intoleranz ganz anderer Art ist dem Kind jedoch lebenslang in sehr unangeneh­mer Erinne­rung geblieben.
Dem Drängen des bereits erwähnten Onkels seiner Frau Arthur Dölitzsch folgend, hatte Martin Drucker sen. eine Position in einer von diesem mitbegründeten Privateisen­bahnge­sellschaft übernommen. Diese Tätigkeit erforderte den Um­zug nach Düsseldorf. Die Ehefrau und die Kinder folgten Anfang des Jahres 1874 in die angemietete Wohnung in der Düsseldorfer Kai­serallee. Düsseldorf war damals eine streng katholische Stadt, was den pro­testantischen Druckers erhebliche Schwierigkeiten bescherte. So wurde den Dienst­mädchen strengstens verboten, bei den „Ketzern“ an den zahlreichen katholischen Feiertagen zu arbeiten. Schließlich versuchten einige besonders fanatisierte Katholiken nach einer Prozession in das Haus einzudringen und die Familie zu bedrohen. Die verängstigten Kinder, die Zeugen des Krawalls wur­den, verstanden damals den Grund der sehr bedrohlichen Si­tuation nicht.
Sowohl die Mutter als auch die beiden Kinder Johanna und Martin wa­ren deshalb sehr glücklich, als der Düsseldorf-Aufenthalt nach einem Jahr ein plötzliches Ende fand. Die Gründe hierfür lagen je­doch darin, dass sich die Eisenbahn-Aktien­gesellschaft, für die Drucker sen. in Düsseldorf tätig geworden war, nicht so entwic­kelte, wie es den Auffassungen des sehr ge­wissenhaften und korrek­ten Juristen entsprach.
Druckers kehrten also schon 1875 nach Leipzig zurück, wo sie eine Wohnung in der Dörrienstraße 13, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Tante Therese, bezogen. Die Familie Frederking in der Inselstraße war deshalb in dieser Zeit beliebtes Ausflugsziel der beiden Kin­der, da diese ohne Begleitung besucht werden konnten.
Besonders be­rührend beschrieb Martin Drucker als 75jähriger den Einfluss, den seine Mutter auf seine Er­ziehung ausübte. Er hatte als Kind eine Schwäche, die seine El­tern häufig verzweifeln ließ und insbe­sondere die Mutter sehr trau­rig stimmte. Er neigte zum Jähzorn. Derartige Ausbrüche des Kindes endeten regelmäßig im sogenannten Schrankzimmer der elterlichen Wohnung. Als Martin eines Tages sehr reuevoll aus diesem Zimmer zur Mutter zurückkehrte, um deren Ver­zeihung zu erlangen, fand er sie ganz unglücklich vor. Den kleinen Martin schmerzte es sehr, dass er seinen so liebevollen Eltern immer wieder solchen Kummer bereitete. An diesem Tag bat ihn seine Mutter um ein Versprechen, welches Mar­tin ihr auch gab. Die beiden trafen eine heimliche Abmachung, die letztendlich den Jähzorn des Kindes besiegte. Immer wenn Martin wieder einmal jähzornig zu werden drohte, sagte die Mutter nur: „Martin, Martin, denk an dein Ver­sprechen!“ Obwohl es ihm anfangs sehr schwer fiel, tat diese Ermahnung ihre Wir­kung – der Heranwachsende glaubte diese Worte auch zu hören, wenn seine Mutter nicht anwesend war. Die kluge Marie Drucker hatte so instinktiv, geleitet durch ihre mütterliche Liebe, den Grund­stein für die spätere Karriere ihres Sohnes als einer der namhafte­sten deutschen Anwälte gelegt, denn sie lehrte ihn Selbstbeherr­schung.
Die Mutter war es auch, die ihre beiden großen Kinder, Johanna und Martin, früh über die jüdische Herkunft ihres Vaters aufklärte und bei die­ser Gelegenheit die Toleranz ins Herz des späteren Anwaltes pflanzte, die sein gesamtes Leben bestimmte.
Neben dem bereits erwähnten jüdischen Großvater Siegmund Drucker, der in der Nonnenmühlgasse wohnte, hatte die Großmutter Constanze Klein prägenden Einfluss auf den Knaben Martin. Martin Drucker beschreibt seine Großmutter, die nach dem Tod ihres Mannes abwechselnd in den Haushalten ihrer drei verheira­teten Töchter lebte, noch Jahrzehnte später sehr lebendig, denn die längste Zeit verbrachte sie bei ihrer Tochter Marie in Leipzig. Hier hatte sie nicht nur eine Vielzahl von alten Freundinnen „von etwas wunderlicher Grandezza“, sondern auch sechs Enkelkinder, de­nen sie eine liebe- und verständnisvolle Oma war. Ganz besonderen Eifer entwickelte sie im Stricken von Strümpfen, damit ihre zahl­reichen Enkelkinder niemals irgendwelches gekauftes neumodisches Zeug an den Füßen tragen mussten. Martin und seine Geschwister tru­gen tapfer diese Liebesbeweise ihrer Großmutter.
Martin Drucker schreibt in seinen Erinnerungen: „Aber mehr als un­sere Kinderbeine haben unsere Kinderseelen von ihr empfangen.“ Con­stanze besaß die besondere Gabe, den Kindern selbsterfundene Ge­schichten zu erzählen, die spannend, heiter oder auch sehr ernst sein konnten. Aber stets waren diese manchmal stundenlangen Geschichten aus dem Leben geschöpft und ohne den Kindern oft lästi­gen moralischen Zeigefinger.
Kurz bevor die große Familie mit vier Kindern in eine größere Wohnung im dritten Obergeschoß in der damaligen Zeitzer Straße 24 d (heute Karl-Liebknecht-Straße 49), umzog, wurde der bereits über 6 Jahre alte Martin zu Ostern 1876 eingeschult. Er besuchte zunächst die Erste Höhere Bürgerschule, die an der Kreuzung Schiller- und Universitätsstraße lag, dort wo sich heute der Studentenclub „Mo­ritzbastei“ befindet. In seinen Erinnerungen beklagt Martin Drucker die späte Einschulung, aber er beschreibt rückblickend insbesondere den außerordentlichen positiven Einfluss, den seine Lehrer auf die Schüler hatten. Besonders lobend erwähnt er den in der unmittelba­ren Nachbarschaft zu Druckers in der Braustraße wohnenden Schuldi­rektor Carl Traugott Reimer (1836-1915), der sich auch als Schulschriftsteller einen Namen gemacht hatte.
Ostern 1880 trat der junge Drucker dann in die Sexta der Thomas­schule ein, die gerade erst vom Thomaskirchhof in den Neubau in der Schreberstraße umgezogen war. Als Schüler dieser namhaften Pflege­stätte der humanistischen Bildung erhielt der begabte junge Martin Drucker neun Jahre lang, wie schon sein Vater, die Prägung, die sein gesamtes späteres Leben bestimmte.  Die Lehrer dieser altehr­würdigen Schule verstanden es, den hochbegabten Schüler zu fördern und legten die entscheidende Grundlage sowohl für seine spätere be­rufliche Laufbahn, als auch seine konsequent humanistisch-liberale Lebenshaltung.
Der damalige Rektor der Thomasschule war August Eckstein, welchen Drucker in seinen Erinnerungen als einen der berühmtesten Lateiner seiner Zeit bezeichnet. Selbstverständlich war der Lateinunterricht von Anbeginn Schwerpunkt der Ausbildung, aber auch Griechisch, Französisch, Deutsch und Geschichte wurden auf hohem Niveau ge­lehrt. Die Schüler konnten das umfangreiche und anspruchsvolle Pro­gramm oft nur in mehr als sechsstündiger Hausarbeit nach sieben­stündigem Schulunterricht bewältigen.
Noch auf dem Gymnasium zog Martin besondere Anerkennung aus den oben erwähnten Geschichten seiner Großmutter Constanze. Als im Deutschunterricht eine Erzählung niedergeschrieben werden sollte, welche die Schüler gehört oder gelesen hatten, entschied er sich für eine dieser Geschichten. Der Lehrer lobte den Aufsatz sehr und erkundigte sich natürlich nach der Quelle. Gerne nutzte Martin diese Gelegenheit, um seinem Deutschlehrer über Constanze Klein zu berichten, deren späterer Tod zu Pfingsten 1887 für alle sechs Drucker-Kinder ein schmerzlicher Verlust war.
Aber auch seinen Vater beschrieb Drucker in diesem Zusammenhang dankbar als „ein alle Zeit bereiter und sicherer Führer durch die Weltliteratur“ für seine ganze Familie, der geradezu unmerklich sein Verständnis und seinen Geschmack geschult habe. Die Vorliebe, seinen Kindern aus der bereits damals sehr umfangreichen privaten Bibliothek vorzulesen, sensibilisierte die Geschwister für die Feinheiten der deutschen Sprache, aber auch für rechten Humor und wörtlichen Witz. Der Vater vererbte auf diesem Wege ganz besonders an seinen ältesten Sohn Martin das heute leider nur noch sehr sel­ten anzutreffende Talent, das Publikum spontan durch geistreiche Bonmots zu erheitern.
Eine überlieferte Episode aus der Schulzeit belegt, wie konsequent bereits der Schüler Martin Drucker zu seinen Überzeugungen stand. Als für den traditionell anonym abzugebenden Aufsatz der Oberprima­ner an der Thomasschule das Thema „Die alten Griechen und der deut­sche Patriotismus“ vergeben wurde, wollte er sich dieser Zumutung zunächst entziehen. Doch der Rektor fing ihn noch auf dem Schulhof ab, und Martin schilderte ihm sein Dilemma mit dem vorgegebenen Thema. Der Rektor ermunterte ihn, genau das aufzuschreiben, was er wirklich fühle.  Erregt schrieb der junge Drucker daraufhin sofort in Reinschrift, dass sich für ihn der humanistische Geist der alten Griechen nicht mit dem spießigen deutschen Patriotismus in Verbin­dung bringen lasse. Es ist außerordentlich bemerkenswert und spricht für das hohe Niveau des Gymnasiums, dass Druckers Aufsatz mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, obwohl er mit der suggestiv in der Themenformulierung gewünschten Aussage und der damals allge­mein herrschenden öffentlichen Meinung bestimmt nicht in Ein­klang zu bringen war. Diesen begehrten ersten Preis hatte übrigens auch bereits sein Vater erhalten, und im Jahr 1923 konnte ihn auch sein ältester Sohn Heinrich an der ehrwürdigen Thomasschule entge­gen nehmen.
Doch nicht Sprache und Literatur hatten den größten mentalen Einfluss auf die Kinder. Das war vielmehr die Musik. Martin Drucker sen. war Mitglied des sogenannten Beethoventisches, zu dem u. a. auch der damalige Direktor des Konservatoriums Karl Reinecke ge­hörte. Seine Frau Marie beeindruckte die Kinder immer wieder durch ihren Gesang und ihr Klavierspiel. Der Flügel im Hause Drucker, welcher von den Familienmitgliedern, aber auch von den zahlreichen musikliebenden Gästen häufig genutzt wurde, hatte Drucker sen. vom Musikverlag Breitkopf & Härtel gekauft. Es war der Flügel, auf dem bereits Fe­lix Mendelssohn Bartholdy gespielt hatte.
Der Vater übertrug seine Liebe und seine Musikalität auch auf sei­nen Sohn Martin. In seinen Erinnerungen schildert er, mit welcher Ernsthaftigkeit der Vater sich in seiner knappen freien Zeit im Geigenspiel übte und wie glücklich er war, dass seine Kinder die Be­reicherung durch die Musik wie er empfanden.

Der Student Martin Drucker

Der Vater ließ den heranwachsenden Sohn sehr früh Einblick in seine anwaltschaftliche Arbeit nehmen und besprach auch beson­ders interessante juristische Streitfragen mit ihm. Martin Drucker erlebte so sehr unmittelbar das praktizierte Berufsverständnis sei­nes Vaters, welches ihm zeitlebens Vorbild blieb, dem er nachzuei­fern suchte. Deshalb war es für die Familie keine Überraschung, dass der junge Martin Rechtswissenschaft studieren wollte.
Martin Drucker begann sein Studium im Wintersemester des Jahres 1889 zunächst an der Universität in München. Aus dieser Zeit sind die abenteuerlichen Bergwanderungen mit seinen Freunden, Georg Langerhans (1870-1918)  dem späteren Bürgermeister von Köpenick, der 1906 vom „Hauptmann von Köpenick“ verhaftet wurde; dem auf den Tag gleichaltrigen späteren Anwaltskollegen Karl Zöphel  (1869-1969) und dem späteren Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Dresden Walther Rudolph (1869-1938), dem Studenten Drucker besonders in Erinne­rung geblieben. Ein solcher Wochenendausflug führte die vier Freunde sogar einmal bis zur Zugspitze.
Aber auch die Theaterbesuche in München, die für Studenten zu au­ßerordentlich niedrigen Preisen möglich waren, und natürlich der un­glaubliche Bierkonsum fanden in den Aufzeichnungen über die Münch­ner Studentenzeit Erwähnung.
In München wurde Martin Drucker erstmals mit studentischen Kreisen konfrontiert, die den Nährboden für den später im Holocaust enden­den deutschen Antisemitismus legten. Damals waren an vielen Univer­sitäten „Vereine Deutscher Studenten“ unter dem Einfluss des Berli­ner Hofpredigers Adolf Stoecker entstanden, die sehr bald ihre extrem na­tionalistische, militaristische und eben insbesondere antisemiti­sche Weltanschauung propagierten.
Drucker entwickelte naturgemäß eine tiefe Abneigung gegen diese Studentenverbindung. Er gelangte sehr bald zu der Überzeugung, dass eine Vereinigung geschaffen werden müsse, die Studenten mit libe­ral-humanistischen Grundauffassungen zusammenbringt, um den unheil­vollen Einfluss des „Vereins Deutscher Studenten“ an den Universitä­ten zurückzudrängen. So gründete Drucker im Sommersemester 1890 an der Leipziger Universität, wohin er zwischenzeitlich von München gewechselt war, mit gleichgesinnten Studenten die „Freie Wissen­schaftliche Vereinigung“, der sein Freund Georg Lan­gerhans und der zwei Jahre jüngere Karl Liebknecht, angehör­ten. Mit Karl Liebknecht war Martin Drucker bereits seit seiner Kindheit und bis zu dessen Ermordung trotz differierender politischer Überzeugungen freundschaftlich verbunden. Die Lieb­knechts wohnten in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Druckers in der Braustraße und Karl besuchte wie Martin die Thomasschule.
Die Mitgliedschaft Liebknechts in der von Martin Drucker begründe­ten Studentenvereinigung, aber auch verschiedentliche Vorträge po­litisch missliebiger Redner, führten dazu, dass dem Studenten Drucker Maßregeln der Universitätsleitung angedroht wurden. Hiervon ließ dieser sich jedoch nicht abschrecken, zumal er den Lehrkörper der Juristischen Fakultät mit seinen liberalen Anschauungen in der Mehrheit auf seiner Seite wusste. Die damalige Zusammensetzung der Juristenfakultät war nach der Überzeugung Druckers ein Garant da­für, dass einer Beschränkung der Meinungs- und Redefreiheit von die­ser Seite konsequent und energisch entgegengetreten würde.

Der Akademisch-Philosophische Verein an der Leipziger Universität
Martin Drucker besuchte gemeinsam mit Karl Liebknecht am 03.06.1890 erstmals den Akademisch-Philosophi­schen Verein (APhV), wozu ihn wahrscheinlich sein enger Freund Kurt Hezel veranlasst hatte, der zeitweise im APhV eine sehr aktive Rolle spielte. Bereits am 24.06.1890 wurde er als Mitglied aufgenommen und war später mehrfach im Vorstand des APhV vertreten. Auch Druckers Freund Langerhans war zeitweise aktives Mitglied des Vereins. Am 21.07.1891 sprach Drucker im APhV zu Hermann Lotze „Über Grundzüge der Ästhetik“ und am 17.11.1891 über Schopenhauers „Kritik der Kantischen Philosophie“. Am 21.01.1892 spricht Drucker erneut, diesmal über „Philosophie und Recht gegenüber dem Problem des ewigen Friedens“, der ihm Gelegenheit gab, öffentlich über seine pazifistische und kosmopolitische Lebenshaltung zu sprechen.
Für das Sommersemester war Drucker in der Sitzung vom 04.02.1892 zum Vorsitzenden gewählt worden. Dieses Amt legte er im Ergebnis einer heftigen Kontroverse zwischen Moritz Wirth und Paul Weisengrün am 16.06.1892 nach Verlesen einer schriftlichen Erklärung nieder.

Es war schon zuvor in den Sitzungen immer wieder zu Auseinandersetzungen, die einen antisemtischen Hindergrund hatten, gekommen. Treibende Kraft hierbei war Moritz Wirth, ein enger Freund des Professors für Astrophysik und aktiven Antisemiten Johann Karl Friedrich Zöllner. Wirth hatte sich im APhV als langjähriges aktives Mitglied unentbehrlich gemacht. Hierbei ging es auch immer wieder um die Frage, ob Juden überhaupt Mitglied des APhV werden sollen. Es gab jedoch mehrere jüdische Mitglieder. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, beantragte Drucker in der Sitzung vom 14.07.1892 § 18 des Statuts wie folgt zu ändern:
„Ordentliches Mitglied kann jeder Studierende der Universität Leipzig ohne Unterschied der Nation und Religion werden.“
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. In der gleichen Sitzung hatte ein Vereinsmitglied beantragt, den abwesenden Moritz Wirth aus dem APhV auszuschließen, da dieser durch öffentliche Demonstrationen für den Berliner „Rector“ Ahlwardt den Verein compromitiert und seine Interessen verletzt habe. Die Beschlussfassung hierüber wird vertagt und Wirth soll zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Nach Erledigung dieser Beschlussfassungen hielt Drucker einen Vortrag über den Philosophen Friedrich Albert Lange.
Der Ausschließungsantrag gegen Wirth wird in der folgenden Sitzung abgelehnt. Darauf erklärt auch Moritz Weisengrün seinen Austritt aus der APhV. In der Folgezeit wird § 18 des Statutes in der von Drucker eingebrachten Fassung immer wieder revidiert. Schießlich werden die Worte „ohne Unterschied der Nation und Religion“ ersatzlos gestrichen, was aber keine Änderung der bisherigen Aufnahmepraxis bedeuten soll. Zu diesere Zeit ist Drucker nicht mehr bei den Sitzungen des APhV anwesend. Sein förmlicher Austritt ist in den Protokollbüchern des APhV nicht vermerkt.

Jeder der zu Druckers Studienzeit an der Leipziger Juristenfakultät wirkenden Ordi­narien gehörte nach der herrschenden Überzeugung zu den Kory­phäen seines Rechtsgebietes. Eine solche hochrangige Besetzung ha­ben die Annalen der Juristenfakultät weder in den Jahrhunderten da­vor, jedoch noch weniger in der späteren Zeit aufzuweisen. So war Karl Binding (1841-1920), der führende Straf- und Staats­rechtler, hier zwischen 1873 und 1913 tätig. Auch die namhaf­ten Kirchenrechtler Emil Friedberg (1837-1910) und Rudolph Sohm (1841-1917) lehrten zur Studienzeit Martin Druckers an der Leipziger Universität. Der Pandektist Bernhard Windscheid (1817-1892) darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.
Ebenso gehörte der bedeutendste Zivilprozeßler Adolf Wach (1843-1926), Schwiegersohn von Felix Mendelssohn Bartholdy, da­mals zu den Professoren der Leipziger Juristenfakultät.[8] Bei die­sem Aufgebot von hochrangigen Gelehrten kann es nicht verwundern, dass der Student Drucker von seinem ursprünglichen Plan, einige Se­mester an einer süddeutschen oder der Berliner Universität zu stu­dieren, Abstand nahm und sein Studium an der Leipziger Universität been­dete. Die Vorlesungen in Nationalökonomie und Finanzwissen­schaft, die Drucker bei Wilhelm Roscher, Lujo Brentano und August von Miaskowski besuchte, kamen ihm, im Verhältnis zu den Vorträgen der Juristen, erholsam wie „freie Kunst“ vor. Unter den jungen Lehrkräften an der Juri­stenfa­kultät befand sich bereits damals Richard Schmidt, der jedoch bald einem Ruf nach Freyburg folgte und erst 1913 als anerkannter Ge­lehrter wieder an die Universität seiner Vaterstadt zurückkehrte.
Martin Drucker erwähnt in seinen Erinnerungen in ausführlicher und dankbarer Weise einen weiteren jungen Lehrer, der zunächst unzwei­felhaft noch im Schatten des Ruhmes von Adolph Wach stehen musste: Friedrich Stein (1859-1923),[9] der auch jüdischer Herkunft war.[10] Anlässlich ei­nes der häufigen Kaffeebesuche des jungen Studen­ten Drucker im Hause Friedberg, die noch auf die gemeinsamen Tanz­stunden mit der Tochter Asta zurückgingen, erwähnte der ebenfalls anwesende Stein, dass er noch immer keinen Famulus für seine Kolle­gien gefunden habe. Dem spontanen Vorschlag Friedbergs, dass Martin Drucker diese Aufgabe übernehmen solle, konnte sich dieser natür­lich nicht entziehen. Damit war der Grundstein für ein langjähriges und fruchtbares Lehrer-Schüler-Verhältnis zwischen Stein und Druc­ker gelegt.
Bereits die erste angekündigte Vorlesung Friedrich Steins zum Prozessrecht, war so gut besucht, dass sich der Famulus Drucker um einen größeren Hörsaal bemühen musste. Nach diesem hinreißenden Vortrag war Stein als der glänzendste Redner der Leipziger Universität an­erkannt, wie Martin Drucker später schreibt. Steins Zivilprozeß­praktikum, in erlaubter Konkurrenz zu Wach, erwies sich als größter Erfolg. Zwischen dem Privatdozenten Stein und seinem Famulus Druc­ker entwickelte sich eine enge persönliche Beziehung. Stein, der zu dieser Zeit nicht weit von Druckers entfernt in der Grassistraße 17 wohnte, stellte dem Studenten seine bedeutende Bibliothek und sein gesamtes Fachwissen zur Verfügung. So war Drucker sehr bald seinen Kommilitonen auf dem Gebiet des Zivilprozesses weit überlegen.
Bedeutender war jedoch nach den Aufzeichnungen Martin Druckers die Tatsache, dass diese besonders intensive Ausbildung sich in seinem späteren Anwaltsberuf tagtäglich auszahlte. Als Referendar am Amtsgericht Marienberg brachte es Martin Drucker zu einer herzlichen und persönlichen Anerkennung des Justizmini­sters Rudolf Schurig, da er ein Urteil in einer Sache abgefasst hatte, in welcher es um eine besonders schwierige Frage des Beweis­rechts ging. Martin Drucker hatte diese Aufgabe mit der Hilfe einer Büchersendung seines gelehrten Meisters Stein aus Leipzig und un­terstützt von dessen prinzipiellen Hinweisen so großartig gelöst, dass dieses Urteil, welches auch in der Berufungsinstanz Bestand hatte, später als Aufgabe für Prüfungszwecke Verwendung fand.
An der alma mater lipsiensis legte Martin Drucker am 14. Januar 1893 die erste Staatsprüfung ab. Seine Doktorarbeit zum Thema „Die Konstruktion der Auslobung im justitianischen Recht in der Bedeu­tung für das heutige gemeine Recht“ wurde von Emil Friedberg als Doktorvater betreut. Am 28. März 1896 wurde diese Arbeit mit dem Prädikat „magna cum laude“ verteidigt.
Am 4. Juni 1896 absolvierte Martin Drucker schließlich auch die große Staatsprüfung an der Juristenfakultät der Leipziger Universi­tät mit Bravour. Bedauerlicherweise sind archivalische Quellen und weitergehende Informationen über die Studienzeit in Leipzig durch die Vernichtung des Archivs der Juristenfakultät mit der Zerstörung des Juridicums in der Leipziger Innenstadt im Dezember 1943 nicht mehr erhalten.
Insbesondere fehlt die Promotionsakte Martin Druckers. Nur das Ori­ginal seiner Promotionsurkunde konnte mit anderen wichtigen Doku­menten noch aus den Flam­men gerettet werden, bevor das Wohnhaus in der Schwägrichenstraße am 27. Februar 1945 durch einen Bombenan­griff zerstört wurde.

Margarethe Drucker – Familienleben auf dem Land

Die Spielgefährten aus Kindheits- und Jugendtagen rekrutierten sich naturgemäß aus der unmittelbaren Nachbarschaft. In der Braustraße wohnten nicht nur die Liebknechts, sondern auch die Familie des Leipziger Richters Ernst Mannsfeld (1830-1892). Die Mannsfeld stammten aus Bockau im Erzgebirge. Seine Frau Ottilie geborene Hänel (1842-1918) war eine Nichte des Rechtshistorikers Gustav Friedrich Hänel. Die weit verzweigte Familie Hänel lässt sich zurückverfolgen bis zu  dem 1520 in Komotau/Böhmen geborenen Joachim Hähnel. Sein gleichnamiger Sohn (1550-1609) verzog von dort nach Mittweida im Erzgebirge, wo er Erbrichter wurde.
Zwischen der Tochter Margarethe und Druckers jüngerer Schwester Betty entwickelte sich eine intensive Mädchenfreundschaft, die auch nicht endete, als die Mannsfelds nach dem frühen Tod des Vaters etwa 1890 in die Nähe von Dresden nach Kötschenbroda verzogen. Mar­garethe Mannsfeld war am 1. Juni 1873 in Leipzig geboren und also zwei Jahre älter als Betty. Vermutlich waren in die Freundschaft der beiden Mädchen auch die anderen Geschwister mehr oder weniger einbezogen. Da das Verhältnis zwischen Martin und Betty immer ganz besonders herzlich war, lernte er so sicher auch bereits zu dieser Zeit deren Freundin Margarethe kennen. Weil die persönlichen Erin­nerungen Martin Druckers bei seiner Studienzeit abbrechen, gibt es hierzu von ihm selbst keine genaueren Überlieferungen.
Tatsache ist, dass am 20. September 1896 die Schwester Betty Carl Mannsfeld, den Bruder ihrer Freundin Margarethe, heiratete. Zwei Jahre später am 22. November 1898 heiratete Martin Drucker in Köt­schenbroda Margarethe Mannsfeld, die Freundin seiner Schwester Betty. So kam es zu einer „doppelten Verschwägerung“ der Familien Drucker und Mannsfeld, über deren Folgen noch zu berichten sein wird.
Mit dieser Heirat wurde eine über 40jährige Partnerschaft begrün­det, die zu Recht als harmonisch und glücklich bezeichnet werden kann, obwohl – oder gerade weil – der Charakter und die Mentalität der Eheleute unterschiedlich war. Margarethe war eine sensible Ro­mantikerin, die versuchte, unter den Bedingungen der damaligen Zeit auch als Hausfrau und Mutter ihren eigenständigen Weg zu gehen. Die Möglichkeiten für die kreative und phantasievolle Frau waren aller­dings beschränkt.
Für die Haushaltsführung war sie natürlich wie alle Mädchen ihres Standes ausgebildet. Sie erfüllte diese Aufgabe von Anbeginn an mit Gewissenhaftigkeit, wie ihre erhalten gebliebenen Haushaltsbücher aus den Jahren um die Jahrhundertwende eindrucksvoll belegen. Die tagtägliche Abrechnung sämtlicher Ausgaben entsprach wohl nicht dem Wesen der jungen Frau, die zeichnerisches Talent besaß und mit ih­rem Mann die Liebe zur Musik und zur Literatur teilte. Die älteste 1903 geborene Tochter Martina beschrieb sie in ihrer Erinnerung als sehr strenge Mutter, die energisch die Erledigung der Hausaufgaben überwachte.
Ihr Rollenverständnis als Mutter muss sich in den Jahren sehr gewan­delt haben, denn die 1917als viertes Kind geborene jüngste Tochter Renate kann sich nicht erinnern, von ihrer Mutter jemals für schlechte oder gute Noten bestraft oder besonders belobigt worden zu sein. Nach dem Vorbild der drei älteren Geschwister gehörte es einfach zur Selbstverständlichkeit, zumindest Zweitbeste der Klasse zu sein. Nur ein einziges Mal trat Margarethe ihrer Tochter Renate zur Seite, als diese an der Aufgabe, ein Schaf zu zeichnen, ver­zweifelte. Die Mutter zeichnete kurzerhand ein wunderschönes Schaf und versah diese Zeichnung mit der Anmerkung ihrer Urheberschaft und dem Hin­weis, dass sie damit der unsäglichen Qual ihrer Tochter ein Ende ma­chen wollte. Margarethe Drucker konnte ihre persönliche Erfüllung auf Dauer nicht nur als sorgende Hausfrau und Mutter fin­den und versuchte deshalb, sich eigene kreative Freiräume zu schaf­fen.
Nach der Erinnerung der Tochter Renate hatte der Romanist Wilhelm Friedmann, der Anfang der 20er Jahre, nachdem die Großmutter Otti­lie Mannsfeld gestorben war, bei Druckers in der Schwägrichenstraße 5 zur Untermiete wohnte, großen Einfluss auf ihre Mutter. Der mit den größten deutschsprachigen Literaten dieser Zeit, insbesondere mit Stefan Zweig, befreundete Friedmann, brachte mit seinem typi­schen Wiener Charme und seinem einnehmenden Wesen die ganze Familie Drucker auf seine Seite.
Im Kreis der zahllosen, ständig im Hause ein und aus gehenden wech­selnden Freunde ihrer heranwachsenden vier Kinder fand Margarethe Drucker ihre wahre Erfüllung. Sie besaß eine nur schwer zu be­schreibende Ausstrahlung, der man sich nicht entziehen konnte. So lange sie im Raum war, war sie stets der Mittelpunkt der Gesell­schaft. Sie vermochte die jugendlichen Freundinnen und Freunde ih­rer Kinder gleichermaßen mit ihrem offenen und natürlichen Charme, ihrem außergewöhnlichen Intellekt und ihrer manchmal überbordenden Phantasie zu faszinieren. Wenn sich Martin Drucker bei diesen Zu­sammenkünften auch nur selten sehen ließ, wurde bei diesen Gelegen­heiten offenbar, welche außergewöhnliche Ausstrahlung auch er auf die zahlreichen gleichgesinnten Freunde seiner Kinder hatte. Nur wenige Worte oder Gesten genügten oft, um den Freunden zu zeigen, welches väterliche Interesse der berühmte Anwalt an ihrer Entwick­lung hatte.
Aus erhalten gebliebenen Briefen aus der Zeit nach 1945 geht her­vor, dass einige dieser Verbindungen auch nicht abrissen, als die beiden Söhne dem barbarischen Krieg zum Opfer gefallen waren. Be­gierig suchten diese Freunde den Rat ihres großen Vorbildes. Es wurde für sie offenkundig sehr bedeutungsvoll, dass ihr Verhalten und ihre berufliche Entwicklung, gerade auch während der Zeit des Nationalsozialismus, die Zustimmung Martin Druckers fanden.
Förmliche gesellschaftliche Zusammenkünfte waren bei Margarethe Drucker außerordentlich unbeliebt, und sie versuchte immer wieder, sich solchen lästigen Verpflichtungen zu entziehen. Aber in diesem Punkt hatte sie – wenn auch weniger extrem – wieder eine Gemeinsam­keit mit ihrem Mann, der solche Dinge ebenfalls nicht besonders mochte.
Da Margarethe Drucker nicht nur die Leidenschaft zu reiten mit ih­rem Mann teilte, sondern auch Hunde liebte, spielten diese Tiere über viele Jahre im Familienleben eine dominierende Rolle. Zur Zeit als Friedmann in der Schwägrichenstraße wohnte, kamen zwei reinras­sige schwarzhaarige Glatthaardackel namens Tristan und Waldi ins Haus. Tristan starb sehr früh, aber die Dackeldame Waldi trauerte und lachte über viele Jahre mit der ganzen Familie. Nachdem der Schmerz über den Tod Waldis verwunden war, wurde im Frühsommer 1932 eine etwa ein Jahr alte Tigerdogge angeschafft, die den stolzen Na­men Nestor vom Eichberg führte. Dieser Hund wuchs natürlich enorm und musste tagtäglich mindestens sieben Stunden bewegt werden. Das führte dazu, dass die gesamte Familie, einschließlich des Herrn Ju­stizrat, in die Betreuung dieses Familienmitgliedes eingebunden wurde. Nestor musste nach Kriegsbeginn Ende 1939 einge­schläfert wer­den, um ihm ein langes, qualvolles Ende zu ersparen.
Margarethe Drucker liebte die Natur. Lange Spaziergänge durch die Wälder, auch bei scheußlichem Wetter, bereiteten ihr großes Vergnü­gen. Ihr geradezu schlafwandlerisches Orientierungsvermögen wurde bei diesen Gelegenheiten von ihrem Mann, der sich kaum irgendwo zu­rechtfand, sehr bewundert. So war es verständlich, dass die Familie regelmäßig Urlaubsziele wählte, die Berge und Wasser ver­einten.
Als sich 1913 die Gelegenheit bot, in Niedergräfenhain ein leer stehendes ehemaliges Pfarrhaus als Wochenenddomizil zu nutzen, war sie es, die dafür sorgte, dass dieses Haus auf dem Lande gerade wäh­rend des Ersten Weltkrieges zum Ruhepol für die gesamte Familie wurde. Die Tochter Renate Drucker erinnert sich noch heute gern an die als Kind dort verbrachten glücklichen Tage, die viel mehr Gelegenheit für ausgelassenes Spielen boten als die Leipziger Schwägrichen­straße. 1923 benötigte die Gemeinde das für ein Wochenenddomizil doch recht große Haus, um Arbeiter unterzubringen, weshalb der Pachtvertrag beendet werden musste. Der von Margarethe Drucker lie­bevoll gepflegte große Obstgarten verfiel sehr bald, und auch jetzt noch steht das Haus verfallen unmittelbar neben dem Dorffriedhof.
Die für Martin Drucker so wichtige Möglichkeit, in der kurzen freien Zeit mit der Familie aufs Land zu flüchten, ergab sich dann erst wieder Ende 1932. Als Wilhelm Ostwald im April 1932 starb, standen in Großbothen die von ihm in idyllischer waldreicher Lage für seine Kinder errichteten Häuser teilweise leer. Andererseits besaß die Witwe Ostwalds nicht die finanziellen Mittel, um die Häu­ser zu erhalten. Deshalb wurde von Martin Drucker nach dem Tod Ost­walds im April 1932 das Haus „Glück auf!“ durch Vermittlung des Bruders Prof. Carl Drucker, der Assistent bei Wilhelm Ostwald gewe­sen war, von dessen Erben angemietet. Dieses Haus auf dem Land mit seinen insgesamt 16 Schlafplätzen erwies sich in den folgenden fin­steren Jahren für die Familie und den außerordentlich umfangreichen Freundeskreis der Kinder als besonderer Glücksfall.
Während Martin Drucker gemeinsam mit Fritz Grübel über Monate in höchster Anspannung in Berlin in dem Aufsehen erregenden Strafprozess gegen Nikodem Caro  als Vertreter der Nebenkläger Ignaz Petschek und dessen Sohn Ernst (1887-1956) auftrat, widmete sich Margarethe Drucker mit viel Liebe für jedes Detail und unter strenger Beachtung der be­schränkten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Einrichtung des neuen Wochenenddomizils. Sie schuf für die Familie eine ländli­che Idylle, einen Hort der Ruhe und Entspannung. Hier zogen die Druckers am Heiligen Abend 1932 ein.
Margarethe Drucker war ihrem Mann eine ebenbürtige Partnerin in ei­nem Sinne, wie es damals noch nicht üblich war. Sie verfolgte die Arbeit ihrer Mannes mit großem Interesse, wie Briefe aus der Zeit des Caro-Petschek-Prozesses noch heute belegen. Sie litt unsäglich, vielleicht sogar mehr als Drucker selbst, an den Verfolgungen, Dif­famierungen und Repressalien, denen der Leipziger Rechtsanwalt nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten ausgesetzt war. Diese ständigen Angriffe auf ihren Mann und insbesondere die bru­tale Gewalt gegen die Leipziger Juden, die sie in der berüchtigten Pogromnacht im November 1938 entsetzt miterleben musste, haben ihr Leben entscheidend verkürzt. Margarethe Drucker, schon seit längerer Zeit herzkrank, starb erst 65jährig am 21. Januar 1939. Sie fand ihre letzte Ruhestätte, ihrem Wunsch gemäß mit einem ein­fachen Holzkreuz versehen, auf dem LeipzigerNeuen Johannisfriedhof.
Mit dem Tod seiner Frau ging für Martin Drucker ein weiterer, ent­scheidender Lebensabschnitt zu Ende. Margarethe fehlte ihm gerade in der nun folgenden dunklen Zeit, die noch so viel von ihm abver­langte. Aber auch die zahlreich auf dem Friedhof erschienenen Freunde und Freundinnen ihrer Kinder hatten Tränen in den Augen, als sie Abschied von dieser im wahrsten Sinne des Wortes besonderen Frau nehmen mussten.

Der Rechtsanwalt Martin Drucker (1898-1933)

Bereits am 17. Juni 1898 wurde Martin Drucker jun. als Rechtsanwalt vereidigt. Er konnte seine Tätigkeit in der weit über die Stadt­grenzen hinaus bekannten Kanzlei seines Vaters, welche sich zu die­sem Zeitpunkt wahrscheinlich noch in dem nicht mehr existenten Haus Neumarkt 29 befand, aufnehmen. Erst etwa um die Jahrhundertwende bezog die Anwaltskanzlei ihren Sitz in der Ritterstraße 1-3.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des jungen Anwaltes waren natürlich durch das Profil der anwaltschaftlichen Arbeit des Vaters vorge­prägt. Hierzu gehörte zunächst insbesondere das damals noch relativ neue Internationale Markenrecht mit allen angrenzenden Rechtsgebie­ten. Oberjustizrat Drucker sen. hatte sich diesem Rechtsgebiet be­reits kurz nach seiner Rückkehr aus Düsseldorf im Jahr 1875 inten­siv zugewandt, denn im Jahr zuvor hatte Deutschland ein Marken­schutzgesetz in Kraft gesetzt, welches erstmals nicht nur inner­deutsche, sondern auch ausländische Marken vor Missbrauch schützte. Jetzt konnten demzufolge auch Ausländer in Deutschland ihre Marken wirksam schützen. Voraussetzung hierfür war, dass sie ihre Marke beim Handelsgericht in Leipzig registrieren ließen und einen inlän­dischen Bevollmächtigten zu ihrer Vertretung bestellten. Das Be­dürfnis vieler ausländischer Anmelder, mit ihrem deutschen Bevoll­mächtigten in ihrer eigenen Landessprache zu korrespondieren, führte dazu, dass sich viele von ihnen an den außerordentlich sprachbegabten Martin Drucker sen. wandten und ihn um ihre Vertre­tung in diesen Sachen baten. Ausländische Ratsuchende fragten oft­mals auch bei ihren Konsulaten in Leipzig an und wurden dann an Martin Drucker sen. verwiesen. So waren bereits Anfang 1875 zahl­reiche Anfragen in der Drucker’schen Kanzlei eingegangen. Die über­wiegende Mehrheit dieser Anträge kam von französischen Anmeldern. Das war offenkundig nicht nur darauf zurückzuführen, dass Oberju­stizrat Drucker sen. die französische Sprache in Wort und Schrift perfekt beherrschte. Eine wesentliche Ursache lag vermutlich darin, dass der Leipziger Anwalt mit dem damaligen Leipziger Generalkonsul Frankreichs, dem namhaften Gelehrten Louis Tolhausen, wegen über­einstimmender literarischer Interessen in einem langjährigen freundschaftlichen Kontakt stand. Aber auch englische Firmen, z.B. aus der Sheffielder Stahlindustrie, und italienische Anmelder ge­hörten bald zur ständigen Klientel der Kanzlei Drucker. In seinen Erinnerungen schreibt Drucker jun., dass sein Vater mit mehreren hun­derten von Anmeldern in deren Landessprache korrespondierte, ohne jemals einen Dolmetscher zur Hilfe nehmen zu müssen. Natürlich wur­den diese Briefe damals noch per Hand gefertigt, was Drucker sen. mit seiner schönen und schwungvollen Handschrift unnachahmlich tat. Naturgemäß wagten sich nur wenige Anwälte zu dieser Zeit an die vollkommen neuartige Rechtsmaterie, denn auch die hierüber zur Ver­fügung stehende Literatur war anfänglich sehr beschränkt. Das ge­rade erst im Entstehen begriffene Markenrecht ge­hörte auch noch nicht zum Lese- und Lehrstoff an den Universitäten. So wurde Druc­ker sen. sehr schnell zu einem anerkannten Speziali­sten des deut­schen Markenrechts, denn zwangsläufig wurde er in spä­ter zum Schutz der angemeldeten Marken notwendig werdenden Prozes­sen ebenfalls mit der anwaltschaftlichen Vertretung beauftragt.
Martin Drucker jun. berichtet in seinen Erinnerungen von einigen damals sehr wichtigen Prozessen zum Schutz eingetragener ausländi­scher Marken und Patente. Besonders eindrucksvoll schildert er den langwierigen Kampf um die Abwehr einer Patentverletzung zu einem damals erfundenen Verfahren zur künstlichen Herstellung von Mo­schus, in welchem Drucker sen. ein Paradebeispiel für sein scharf­sinniges und logisches Denkvermögen gab, auch dann, wenn es um die Beurteilung komplizierter naturwissenschaftliche Prozesse ging.
Die Privatbibliothek erinnerte Drucker jun. bis zu ihrer Vernich­tung 1945 immer wieder daran, dass sein Vater einen damals viel be­achteten Prozess wegen des Missbrauches des Nachdruckgesetzes in der Berufungsinstanz gewonnen hatte. Ein Dresdner Verleger hatte das Recht zur Herausgabe von sogenannten „Schulausgaben“ dazu missbraucht, um lediglich gekürzte Abdrucke damals viel gelesener fran­zösischer Romane zu veröffentlichen. Das Landgericht hatte die von Drucker sen. vertretene Klage mehrerer bedeutender Pariser Verleger gegen diesen Missbrauch abgewiesen. Dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben und die Originalausgaben, die zu den Akten gereicht worden waren, gelangten dann als Geschenk der Man­danten in die Drucker’sche Privatbibliothek. Der junge Anwalt Martin Drucker war bereits aus seiner Referendarzeit mit der damals schon sehr ansehnlichen Spezialbibliothek des Vaters bestens vertraut und stand diesem sehr bald an Fachkompetenz auf dem Gebiet des Marken­rechts nicht nach.
So ist auch erklärlich, dass heute nicht mehr mit Bestimmtheit fest­gestellt werden kann, ob Drucker sen. oder jun. der Verfasser zweier rechtsvergleichender Aufsätze zum spanischen und zum portu­giesischen Markenrecht im Jahr 1912/1913 war.[11] Keinesfalls be­schränkte sich Martin Drucker jun. in seiner anwaltschaftlichen Tä­tigkeit jedoch auf dieses Rechtsgebiet. Martin Drucker war insbe­sondere als ein viel beschäftigter und erfolgreicher Strafverteidi­ger berühmt und anerkannt. Naturgemäß ist wegen der bereits damals üblichen Resonanz in der Presse diese Arbeit des Leipziger Anwalts heute noch am besten nachzuzeichnen. Es muss der Versuchung begegnet werden, eine Übergewichtung des strafrechtlichen Engagements Druc­kers vorzunehmen, denn er war im Unterschied zu anderen in dieser Zeit tätigen Kollegen, insbesondere des sicher namhaftesten Berli­ner Strafverteidigers Prof. Dr. Max Alsberg, keinesfalls so aus­schließlich auf diese Rechtsmaterie fixiert. Aber trotzdem soll an dieser Stelle auf einige bedeutende von ihm vertretene Strafsachen eingegangen werden. Entscheidenden Einfluss auf den Ruf Martin Druc­kers als exzellenter Strafverteidiger hatte sicher die erfolgreiche Vertretung der Hauptangeklagten im Zusammenhang mit dem Zusammen­bruch der Leipziger Bank im Jahr 1902. Den Angeklagten war betrüge­rischer Bankrott vorgeworfen worden. Die damalige Resonanz in der Presse lässt sich wohl am ehesten mit den aktuellen Vorgängen um Dr. Jürgen Schneider verglei­chen.
Die außerordentlich verwickelten Hintergründe des Bankencrashs wa­ren aber hier offensichtlich so, dass der Zusammenbruch von Berliner Großbanken zielgerichtet provoziert worden war. Wie Dr. Fred Gru­bel, späterer enger Mitarbeiter von Justizrat Drucker und heute als Präsident der Ephraim Carlebach Stiftung in New York lebend, sehr zutreffend feststellte, kam dem Leipziger Anwalt in dieser Sache damals nicht nur die exzellente Beherrschung des Strafprozesses zu­gute, sondern insbesondere seine Fähigkeit zur „scharfsinnigen Ana­lyse komplizierter Wirtschaftsvorgänge und bis dahin kaum erprobter Gesetzesvorschriften.“[12] Der damals 33jährige Rechtsanwalt erreichte durch sein Engagement einen Freispruch der Hauptangeklagten von dem Vorwurf des betrügerischen Bankrotts.
Kennzeichnend und besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammen­hang, dass Martin Drucker von dem ersten nennenswerten Honorar, wel­ches er aus diesem Prozess verdiente, für seine Frau einen Bech­stein-Flügel kaufte. Dieser stand dann viele Jahre im Zentrum des offenen musikalisch-literarischen Familienlebens in der Schwägri­chenstraße. Er konnte sogar trotz Lebensgefahr und mit gemeinsamer Anstrengung von Freunden und Bekannten im Februar 1945 in letzter Minute aus den Flammen gerettet werden.
Im Jahr 1914 zog sich Martin Drucker den Unwillen der Regierung zu, weil er in der Presse nachwies, dass der an den Litfaßsäulen ange­schlagene Einberufungsbefehl gesetzwidrig war.
Zu seinen heute noch bekannten Mandanten gehörte gegen Ende des Er­sten Weltkrieges der gerade 17jährige Bruno Apitz, der spä­tere Autor des Buchenwald-Romans „Nackt unter Wölfen“. Apitz wurde vor dem Reichsgericht mit weiteren Angeklagten vorgeworfen, in Leipzig durch Flugblätter und Reden zum Massenstreik aufgerufen zu haben, um die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu erzwingen. Aber auch Rosa Luxemburg verteidigte Martin Drucker etwa um 1917 auf persönliche Empfehlung ihrer langjährigen Freundin und Berate­rin Mathilde Jacob in einem Prozess wegen Beleidigung eines Krimi­nalbeamten vor dem Reichsgericht.[13]

Ein heute nur noch wenig ver­ständlicher „Gesellschaftsskandal“ beschäftigte die Kanzlei Drucker im Jahr 1932 besonders intensiv. Auch die Presse, insbesondere die Berliner Tageszeitungen, berichteten über den über mehrere Monate laufenden Prozess hauptsächlich aus zwei Gründen: Einerseits standen sich hier – leider jüdische, wie Fred Grubel in seinen Erinnerun­gen[14] schreibt – Personen des öffentlichen gegenüber, andererseits wurden deren Interessen durch zwei der namhaftesten und profilier­testen Anwälte dieser Zeit vertreten, nämlich Prof. Max Alsberg und Justizrat Martin Drucker.
Der Chemiker Nicodem Caro (1871-1935), der gemeinsam mit Adolf Frank das Verfahren zur Erzeugung von Kalkstickstoff aus Luft, das sogenannte Frank-Caro-Verfahren, entwickelt hatte, wurde in diesem Verfahren von dem un­bestritten namhaftesten Strafverteidiger Als­berg, von Rudolf Dix, dem Nachfolger Martin Druckers im Amt des Präsidenten des DAV, und dem früheren preußischen Justizminister Heine vertreten.
Justizrat Drucker vertrat in diesem Verfahren den früheren Schwie­gersohn Caros, Ernst Petschek. Dessen Vater Ignatz Petschek ge­hörte zu den größ­ten tschechischen Braunkohlenhändlern und hatte auch wesentlichen Einfluss auf die mitteldeutsche Braunkohlenwirt­schaft.
Zur Vorgeschichte des Verfahrens gehört, dass Caro nach der erfolg­ten Ehescheidung seiner Tochter von seinem früheren Schwiegersohn eine Mitgift von 300000 Mark zurückforderte. Nachdem Petschek be­hauptet hatte, dass er sich an eine solche Zahlung nicht erinnern könne, sagte Caro, dass er sogar eine Quittung hierüber besäße. Pet­schek hat dann versucht, diese ominöse Quittung im Wege einer einstweiligen Verfügung sicherstellen zu lassen. Als der Gerichts­vollzieher im Hause Caro erschien, behauptete dieser, die Quittung soeben in der Toilette weggespült zu haben. Die wegen der Behaup­tungen Caros in ihrer Ehre verletzten Petscheks erstatteten nun Strafanzeige wegen Urkundenfälschung.
Caros Kontakte zu höchsten Regierungsstellen führten jedoch offen­bar dazu, dass die gebotene Klageerhebung seitens der Staatsanwalt­schaft rechtswidrig verweigert wurde. Petschek erhob daraufhin beim Berliner Kammergericht Klage mit dem Ziel, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage gegen Caro wegen Urkundenfälschung zu erheben. Die Angelegenheit erregte immer mehr öffentliches Aufsehen. Die auf höchstem Niveau geführten Auseinandersetzungen zwischen Alsberg und Drucker waren Berliner Tagesgespräch. Es standen sich zwei Juristen gegenüber, die in ihrer Wesensart un­terschiedlicher kaum sein konnten, die jedoch ihre wechselseitige kollegiale Hochachtung wiederum verband.[15] Der jüdische Rechtsan­walt Max Alsberg liebte, ganz im Gegensatz zu Drucker, den großen drama­tischen Auftritt. Er genoss es, bei diesem, wie auch bei ande­ren großen Strafprozessen, im Mittelpunkt des Interesses zu stehen. Die unmittelbar nach der Machtergreifung gegen ihn einsetzenden un­säg­lichen Angriffe trafen ihn daher bis ins Innerste. Der berühmte­ste deutsche Strafverteidiger setzte am 11. September 1933 in der Schweiz seinem Leben ein Ende.
Gemeinsam mit Max Alsberg war Martin Drucker im März 1931 im Zusam­menhang mit dem Familieneklat, der das berühmte Haus Ullstein da­mals erschütterte, erfolgreich tätig gewesen. Als Franz Ullstein zum Missfallen seiner Familie Rosi Gräfenberg heiratete, setzte eine üble Verleumdungskampagne ein. In deren Zentrum stand die mit gefälschtem Material untermauerte Behauptung, dass Rosi Ullstein für Frankreich spioniert habe. Zu dieser Zeit war kaum ein Vorwurf denkbar, der eine Person des öffentlichen Lebens in Deutschland härter treffen konnte. In den daraufhin einsetzenden wechselseiti­gen Klagen vertraten die Rechtsanwälte Drucker, Alsberg und Dix die Beklagten Franz Ullstein und den Schriftsteller Josef Bornstein in einer Privatbeleidigungsklage, die der frühere Chefredakteur der „Vossischen Zeitung“, Professor Georg Bernhard, gegen diese ange­strengt hatte.
Auch über das Engagement des Leipziger Rechtsanwalts in der zeitge­schichtlich und politisch interessanten Sache des Staatsanwaltes Frieders liegt eine umfassende Darstellung vor.[16]
Die Vertretung des Präsidenten der Sächsischen Landesversicherungs­anstalt Tempel durch Justizrat Drucker in einem Ende 1930 durchge­führten Disziplinarverfahren verdient schon insoweit eine geson­derte Erwähnung, weil bereits damals die nationalsozialistische Presse diese Verfahren nutzte, um den „jüdischen“ Anwalt in unflä­tigster Weise zu diffamieren.[17]
Alle bekannten antisemitischen Vorurteile wurden hier wiederholt: die krampfhafte Verdrehung der klaren gesetzlichen Bestimmungen durch den jüdischen Verteidiger und das angeblich horrende Honorar, welches der Justizrat für seine „Bemühungen“ erhalten soll. Beson­ders ausfällig wurde der mit „Mephisto“ (!) zeichnende Autor, wegen der Tatsache, dass Justizrat Drucker doppelt verschwägert sei mit dem sächsischen Justizminister Dr. Mannsfeld. Diese Verwandt­schaftsverhältnisse haben auch später immer wieder den ganz beson­deren Zorn der Nationalsozialisten erregt. Der in der Anwaltschaft hoch angesehene Leipziger Rechtsanwalt war es, wie dieses Beispiel besonders krass zeigt, bereits vor 1933 ge­wöhnt, antisemitischen Angriffen ausgesetzt zu sein.
Auch auf dem Gebiet des Strafprozesses beließ es Martin Drucker nicht bei der reinen Anwaltstätigkeit, sondern meldete sich wiederholt in der einschlägigen Fachpresse zu Wort. Als im Jahr 1909 die Universität und die Stadt Leipzig des 500. Jahrestages der Gründung der alma mater lipsiensis gedachte, legte die Juristische Gesellschaft Leipzig eine Festschrift[18] vor. Neben namhaften Juristen wie Adelbert Düringer und Johannes Mittel­staedt hat sich auch Martin Drucker mit dem Aufsatz „Die Verteidi­gung nach dem Entwurfe der Strafprozessordnung“ an dieser Publika­tion beteiligt. Im September 1908 war der Entwurf der neuen Strafprozessordnung amt­lich bekannt gemacht worden. Es ist ein wahrer Genuss noch heute zu lesen, mit wieviel humorvoller Ironie sich Drucker hier mit der weitgehenden Rechtlosigkeit des neu eingeführten „Verdächtigen“ – ganz im Unterschied zum „Beschuldigten“! – auseinandersetzt. Leider ist der sachliche Hintergrund heute mit dem Ruf nach Straf­rechtsvereinfachung, die wiederum im wesentlichen Verkürzung der Rechte des Angeklagten bedeutet, beklemmend aktuell.
Gegen eine Vorverurteilung des Beschuldigten und gegen die Be­schneidung von prozessualen Rechten der Verteidigung wandte sich der Leipziger Rechtsanwalt vehement nicht nur in diesem Aufsatz, sondern auch später immer wieder in anderen Veröffentlichungen, insbesondere natürlich in der Juristischen Wochenschrift.[19] Die ju­ristische Kompetenz Martin Druckers erschöpfte sich jedoch keines­falls im Marken- und Strafrecht. Zentraler Schwerpunkt der Anwalts­kanzlei, zu der seit März 1919 neben Dr. Kurt Eckstein auch der jü­dische Rechtsanwalt Dr. Erich Cerf gehörte, waren vielmehr wirt­schaftsrechtliche Fragen und Probleme in umfassendstem Sinne.
Justizrat Drucker wurde wegen seines anerkannten Sachverstandes be­reits sehr früh in verschiedene Vorstände und Aufsichtsräte von Leipziger Unternehmen berufen. Hierzu gehörten auch ein führender Konzern der Kosmetikbranche, die Spe­di­tion Eitner, und natürlich mehrere Rauchwarenfirmen. Hier muss das Engagement Druckers für die Chaim Eitingon AG und deren Tochtergesellschaft, die Kurt Wachtel AG, besonders genannt werden. Aber auch für das renommierte Unter­nehmen Harmelin war der Leipziger Anwalt über viele Jahre bera­tend tätig.
Neben seinem herausragendem juristischen Scharfsinn ver­fügte Martin Drucker, wie sein Vater, über mu­si­sche und ausgeprägte sprachliche Begabung. So bril­lierte er zur Überraschung seiner Zu­hörer des Öfteren in sponta­ner freier Rede in lateinischer und griechischer Sprache.
Im Jahr 1919 wurde Justizrat Drucker schließlich auch das Notariat verliehen. Die notarielle Tätigkeit bedeu­tete na­türlich auch damals bereits, insbesondere nach dem Tod des Vaters, eine bessere finan­zielle Absicherung der Kanzlei Drucker, Eckstein, Cerf.
In einer geradezu euphorischen Lobpreisung hob der jüdische Kollege Hans Bachwitz (1882-1927) im Leipziger Tageblatt vom 01. Februar 1925 hervor, dass Justizrat Drucker als treff­licher Kenner des englischen und des französischen Rechts gel­te. Er sei aber ebenso „ein heiterer Gesellschafter und liebens­würdiger Intellekt, dessen Witz stadtbekannt ist. Man könnte ihn für einen Schriftsteller von Rang hal­ten, für einen ironi­schen Phi­losophen voll Güte und Menschen­kenntnis.“

Der Deutsche Anwaltverein

Bereits für Martin Drucker sen. gehörte es zur Selbst­ver­ständ­lich­keit, sich über die eigenen beruflichen In­teres­sen hinaus auch für die gemeinsamen Belange der An­walt­schaft zu engagie­ren. Als am 11. Juli 1879 im soge­nannten Grünen Saal des Bonorand­schen Etablisse­ments im Rosental der Leipziger Anwaltverein (LAV) gegründet wurde, gehörte Martin Drucker sen. zu den anwe­senden 36 Gründungs­mitglie­dern. Er besaß das Vertrauen vieler sei­ner Leipziger Kol­le­gen und ge­hörte bereits dem ersten Vorstand des LAV als or­dentli­ches Mitglied an. In diesem Amt wurde er bis 1891 immer wie­der bestätigt. In der Zeit von 1906 bis 1909 gehörte dann der Sohn Martin Drucker jun. dem Vor­stand des LAV an. 50 Jahre nach der Vereinsgründung wurde in der aus die­sem Anlass er­schienenen Festschrift[20] hervorgehoben, dass der Vor­stand des LAV be­sonders stolz darauf ist, dass die beiden Druckers in so intensiver Weise an dessen Ent­wicklung be­teiligt waren. Wörtlich heißt es dann: „Mit ganz besonderer Genugtuung erfüllt es den Leipziger An­waltverein, … dass es unse­rem Verein ver­gönnt war, dem deut­schen Anwaltstande in Justiz­rat Dr. Drucker den opferwilli­gen und erfahrenen Führer von durchdringendem Verstande und nie er­müdendem Sinn für die Ideale unseres Beru­fes zu präsentieren.“
Acht Jahre vor der Gründung des LAV hatte sich im Jahr 1871 im Haus der Koncordia in Bamberg der Deutsche Anwaltverein (DAV) ge­gründet, welcher bis 1932 seinen Sitz in Leipzig hatte. In dem Maße, in dem sich die materielle Lage vieler deut­scher An­wälte verschlechterte, wurde der Ruf laut, dass der DAV sich stärker für die Interessen der Anwalt­schaft ein­setzen möge. Einen gewissen Höhepunkt erreichten diese Debatten auf dem An­waltstag in Mannheim im Jahr 1907. Zu dieser Zeit sollte die Zu­ständigkeit der Amts­gerichte erweitert werden, was die Lage der Anwälte, welche in Preußen und Bayern nur am Amtsgericht zugelassen waren, entscheidend hätte verbessern können. Dabei ging es in der Gesetzgebungsphase auch um die Frage, ob die Kammern der Amtsge­richte künftig mit Ein­zelrichtern besetzt oder als Kollegialge­richte tätig werden sollten. Auf dem Anwaltstag in Mannheim hielt Rechtsanwalt Dr. Max Hachenburg (1860-1951) ein Grundsatzreferat über die Lage der deutschen Anwaltschaft. Als wenige Wochen später der Gesetzesent­wurf der Regierung ver­öffentlicht wurde, musste die Anwaltschaft zur Kenntnis nehmen, dass dieser keinerlei Rücksicht auf die Be­schlüsse des An­waltstages nahm. Daraufhin wurde ein au­ßerordentlicher Anwaltstag nach Leipzig einberufen. Hier sprach Max Hachenburg erneut und unterbreitete ge­meinsam mit Rechtsanwalt Hin­richsen aus Güstrow eine entspre­chende Resolu­tion, die angenommen wurde. Auch diese Beschlüsse waren wiederum für die von der Reichs­re­gierung dem Reichstag vorgelegte Novelle zur Gerichts­verfassung und zur Zivilprozessordnung ohne Auswirkungen. Die deutsche Anwalt­schaft, gespalten in Amtsgerichts- und Land­gerichtsanwälte, fühlte sich durch die Nichtbe­achtung ihrer Meinung brüskiert.
Diese Tatsache und die immer weiter wachsende Not der deutschen An­waltschaft führte zwangsläufig zu einer Veränderung des Selbstver­ständnisses des DAV, der aus seiner jahrzehntelangen vornehmen Zu­rückhaltung erwachte und die Sicherung der materi­ellen Basis seiner Mitglie­der mehr in den Vordergrund stellen musste.
Die somit dringend notwendige straffere Organisation und Umpro­fi­lierung des DAV verlangte eine Umbesetzung sei­nes Vorstandes, in welchem bislang hauptsächlich die Reichs­ge­richtsanwälte, als die Elite des Standes, vertreten waren, weil diese nach der da­mals herrschenden allgemei­nen Auffassung als die vornehmsten Repräsen­tanten gal­ten. Der DAV brauchte aber zur Lösung der dringlichsten Probleme der deutschen Anwaltschaft keine „vornehmen Re­präsentan­ten“, die weit entfernt von den Problemen der Kollegen im Lande wa­ren. Er benötigte vielmehr Vertre­ter, die die Sorgen und Nöte ihrer Kol­legen kannten und teilten und demzufolge bereit waren, für de­ren Beachtung in der Öffentlichkeit mit aller Kraft zu kämp­fen.
Zur Bewältigung dieser Probleme standen auf dem An­waltstag 1909 in Rostock endgültig tiefgreifende Ent­scheidungen an. In dieser Um­bruchsituation wurde Martin Drucker als ein aus der Sicht der deut­schen Anwaltschaft geeigneter Vertreter erst­mals in den Vorstand des DAV gewählt. Auch Hachenburg, Adolf Heil­berg (1858-1936) und Conrad Haußmann wurden zu neuen Vor­stands­mit­gliedern be­stimmt. Gleichzeitig wurde die Position eines Geschäftsführers des DAV neu geschaffen, in welche der Kollege Heinrich Dittenberger (1875-1952) gewählt wurde. Eine weitere maßgebliche Satzungsänderung wurde 1909 da­durch vorgenommen, dass die Vertreterversammlung neu eingeführt wurde. Dieser war seitens des Vorstandes der Haushaltsplan vorzule­gen, sie entschied über die Mitgliedsbeiträge, und sie wählte auch den Vorstand. Diese Reform sicherte in den kommenden Kriegs- und Inflationsjahren das Überleben des Deutschen Anwaltvereins.
Mit diesem Anwaltstag in Rostock änderte sich für Ju­stizrat Drucker sowohl sein Privat- als auch das Be­rufsleben in gra­vierender Weise. Er schied aus dem Vor­stand des LAV aus und widmete sich von diesem Zeitpunkt an mit seiner ganzen Kraft den Interessen der deutschen Anwaltschaft. Drucker übernahm im Vorstand zunächst das Amt des Schriftführers. An der mit dem Anwaltstag in Rostock 1909 in Angriff genommenen Umprofilierung des DAV hatte Martin Drucker von Anfang an maß­geblichen Anteil.
Der DAV wurde seit dieser Zeit immer mehr zum wirklichen Inter­es­senvertreter der deut­schen Anwaltschaft. Das war durch die grundle­gende Verlagerung der Schwerpunktaufga­ben des DAV mög­lich, die in der Folge auch zu einem er­heblichen Anstieg der Mitgliederzah­len führte. 1928 wa­ren nur noch 15 % aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte nicht Mitglied im DAV.
Es kam jedoch in Rostock zunächst zu einem, wie sich zeigen sollte, nicht tragfähigen Kompromiss. Es wurden zwar fünf neue Vorstandsmit­glieder gewählt, die übrigen sieben bisherigen Vor­standsmit­glieder blieben jedoch. Prompt kam es auf der ersten nach Leipzig einberufenen Vor­stands­sitzung zu einem Eklat, denn einige der alten Vorstands­mitglieder weigerten sich, mit den neugewählten Kollegen zu ta­gen. In diese Situation schlug der kluge Kollege Heilberg vor, dass alle Vor­standsmitglieder ihre Ämter niederlegen, um durch eine Neuwahl Klarheit zu schaffen. Mit der Neuwahl trat Julius Haber (1844-1920)[21], ein am Leipzi­ger Reichsgericht zugelassener Kollege, der die außerordentlich schwierige Lage be­herrschte, an die Spitze des DAV.
Eine besondere Rolle hat hierbei die von dem unvergesse­nen Freund Druckers Julius Magnus (1867-1944) hervorra­gend betreute Juristi­sche Wochenschrift, gespielt. Das Fachblatt des DAV be­gleitete und propagierte wirksam den Wandel der Stan­desorgani­sation durch ent­sprechende Um­profilierung ihrer Veröf­fentli­chungen. Martin Drucker hat der Juristischen Wochenschrift als dem Sprachrohr des DAV seine ganz besondere Aufmerk­samkeit gewid­met.
Als Julius Haber zwei Jahre vor seinem Tod 1918 das Amt alters- und krankheitsbedingt abgeben musste, sollte sein Nachfolger wiederum ein am Reichsgericht zugelassener Kollege sein. Alfred Kurlbaum (1868-1938) nahm diese Auf­gabe in den schwierigen Nach­kriegsjah­ren, die Revolu­tion, Zusammenbruch und schließlich die Infla­tion brach­ten, auf sich.
1920 wurde Martin Drucker zum Stellvertreter des Vorsit­zenden und schließlich 1924 zum ersten Vorsitzenden ge­wählt. Diese Position erhielt später die Bezeichnung Prä­sident. Im Jahr 1923 legte Martin Drucker im Auftrag des Deutschen An­walts­vereins dem Reichsjustizmi­nister einen Gesetzentwurf vor, welcher die Zu­lassung der Anwalt­schaft zur Vertre­tung vor den Verwaltungsge­richten regeln sollte. Dieser Entwurf konnte da­mals jedoch nicht durchgesetzt werden. Zu dieser Zeit gehörte es keinesfalls zur Selbstverständlich­keit, dass der Anwalt als berufsmäßiger Parteivertreter überall und ausnahms­los tätig werden konnte. Der damalige Stell­vertre­ter des Vorsitzen­den des DAV hat für die Durchset­zung dieses Grundsat­zes immer wie­der gestritten und so Pionierarbeit für das heutige Ver­ständnis an­waltschaft­licher Berufsausübung ge­leistet.
Mit der „Renaissance von 1909“ wuchsen jedoch auch die Aufgaben des Vorstandes. In der Vorzeit war der Gesamt­vorstand nur spo­radisch zusammengekommen. Jetzt musste zwangsläufig ein engerer Leipziger Vorstand gebildet werden, der fast wöchentlich tagte. Für eine Sit­zung des Gesamtvorstandes mussten regelmäßig zwei volle Tage ein­ge­plant werden. Der Vorstand musste aber nicht nur wegen der Häufung der Aufga­ben, sondern vielmehr deswegen erheblich erweitert werden, weil er zahlreicher werdende, unterschiedlichste Interes­sen­gruppen innerhalb der Anwaltschaft zu vertre­ten zu hatte. Der Vorstand war immer wieder gezwungen, zwischen den sehr hart ge­führ­ten Aus­einan­dersetzungen zwischen Landgerichts- und Amtsge­richtsan­wäl­ten zu schlichten. Es war bei der zunehmend schwieriger werdenden Lage für den Vor­stand kaum möglich, die hoch geschraubten Erwar­tungen der Vereins­mitglieder zu befriedigen, welchen die tagtägliche Ar­beit der DAV-Führung weitestgehend verbor­gen blieb. In der Folge trafen manchmal harte und sehr ungerechte Vorwürfe die Leipziger Mitglieder des Ver­einsvorstandes.
Durch Hachenburg[22] ist folgende Anekdote aus dieser Zeit über­lie­fert:
„Dittenberger hat ein Töchterchen von sieben Jahren. Das fragte ihn, wohin er geht und was geschieht. Der Vater nannte dem Kinde die Namen der bekannten Leipziger Her­ren: ‚Erst spricht Dr. Druc­ker, dann Dr. Hahnemann, dann Dr. Brücklmaier, dann ich.‘ – ‚So,‘ unterbrach ihn die Kleine, ‚Ihr redet. Ich habe geglaubt, Ihr ar­beitet.'“
Martin Drucker meldete sich in diesen Jahren als Vor­standsmit­glied des DAV wiederholt und energisch zu Wort, weil er die freie Be­rufsausübung der Anwaltschaft be­droht sah. Schon auf dem Anwaltstag 1894 hatte sich die deutsche Rechtsan­walt­schaft mit der Frage einer möglichen Zulas­sungsbeschränkung ausein­andergesetzt, nachdem in Folge der Freigabe der Advokatur 1879 die Zahl der zugelasse­nen Rechtsanwälte sprunghaft gestie­gen war. Der An­waltstag schloss sich dem vorgelegten Gutachten an und sprach sich damit gegen jegliche Zulassungsbeschrän­kun­gen aus. Die Diskussion um die Einführung eines numerus clau­sus war je­doch keineswegs ad acta gelegt. Auch die Anwaltstage 1905 und 1907 befassten sich ein­gehend mit dieser Thematik und spra­chen sich gegen einen numerus clausus aus. 1911 überstieg die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechts­an­wälte erstmals die 10000er Grenze. Der An­waltstag in diesem Jahr hatte sich demzufolge auch mit der Grundsatzfrage zu be­fassen: „Empfehlen sich ge­setz­geberische Maßnahmen gegen eine Überfül­lung des Anwalts­standes?“ Dem energischen Auftreten des damaligen DAV-Prä­sidenten Julius Haber und des langjährigen Freundes von Martin Drucker, des namhaftesten Standesrechtlers Max Friedlaender war es zu ver­dan­ken, dass sich der An­waltstag in Würzburg gegen die Einfüh­rung eines numerus clausus aussprach, weil alle derarti­gen Maß­nah­men für „unnötig und im Interesse der Rechtspflege und des Standes für schädlich“ gehalten wurden. Nachdem Martin Drucker an die Spitze des DAV getreten war, sollte sich an der von seinen Vorgängern vertretenen Auffassung zum numerus clausus nichts ändern.
Als jedoch der namhafte Berliner Anwalt und spätere Nachfolger Druckers als DAV-Präsident Rudolf Dix auf dem Anwaltstag 1927 in einer mit viel Beifall bedachten Rede erstmals den Stand­punkt ver­trat, dass Freigabe und Frei­heit der Advokatur keines­falls in einem untrennbaren lo­gischen Zusammenhang ständen, zeichnete sich ein Um­schwung in der herrschenden Meinung der DAV-Mitglie­der ab. In der 1928 anlässlich des 70. Geburtstages von Adolf Heilberg für diesen herausgegebenen Fest­schrift trafen die konträren Auffassungen von Dix und Drucker aufeinander. Während Dix seine auf dem Anwaltstag im Vorjahr bereits artiku­lierte Argumentation der Trennung von Freigabe und Freiheit der Advokatur wiederholte und ausbaute, sprach Martin Drucker in seinem Beitrag[23] die Hoffnung aus, dass die Beschlüsse des An­waltstages von Würzburg Bestand haben werden:
„In noch schwererer Stunde hat die ausgleichende und eini­gende Seele des Gesamtkörpers sich bejaht, als vor andert­halb Jahr­zehnten das Numerus-Fieber im Anwalts­stande um sich griff. Da­mals war in einigen Bezirken schon das be­denkliche Symptom der Bildung von Son­der­gruppen aufgetre­ten, die sich ausschließ­lich unter dem Feldge­schrei „Schließung des Standes“ zusammen­fanden, als noch recht­zei­tig die Leitung des Deutschen Anwalt­vereins die kontra­diktorische Verhandlung der Einzel­mitglieder herbei­führte. Der Würzburger An­waltstag ent­schied gegen den nu­merus clausus. Dieser Beschluss, ge­gen den die Anwaltschaft ein Wie­deraufnahmeverfahren ohne Beibrin­gung neuer Tatsachen und Be­weismittel nie­mals zulassen wird, wäre nicht zu­stande gekom­men, wenn die Anhänger der streitenden Ansich­ten sich in Ten­denz­ver­einen gegeneinander organisiert hät­ten. Wett­rüsten be­deutet dau­ernde Friedensbedrohung auch im Reiche des Gei­stes und des Glaubens.“
Bis zum Ende seiner Amtszeit hat sich der Präsident des DAV im­mer wieder vehement gegen jegliche Zulas­sungsbeschränkungen ausgespro­chen, weil diese nach sei­ner Auffassung zwangsläufig mit der Ein­schränkung der Freiheit der Advokatur verbunden sein müssten.
Die Tätigkeit im Deutschen Anwaltverein hatte jedoch auch un­mittel­bare Rückwirkungen auf das Profil der An­waltskanzlei Mar­tin Druc­kers. Immer häufiger wurde er von Kollegen in Fragen des Standes­rechts um Rat und Hilfe gebeten. Auch wenn er in dieser Materie nicht so stark schriftstellerisch hervortrat wie sein Freund und Kollege Max Friedlaender[24], hatte seine Meinung in Standesfragen für die deutsche Anwaltschaft besonderes Gewicht. So vertrat Martin Drucker im Oktober 1913 den bereits erwähnten Berliner Strafverteidiger Max Alsberg in ei­nem Verfahren vor dem I. Senat des Ehrengerichtshofs.
Ein kollegialer Rat, den Drucker einem Kollegen bereits im Jahr 1930 zu einer Standesfrage erteilt hatte, sollte nach 1933 natio­nal­sozialistischen Anwälten ein willkommener Vorwand sein, um den Leipziger Rechtsanwalt auszuschalten. Hierauf wird spä­ter noch aus­führlich zurückzukommen sein.
Bereits zu Beginn der 20er Jahre entbrannte unter den Mitglie­dern eine leidenschaftlich geführte Diskussion um die Verlegung des Sitzes des DAV von Leipzig nach Berlin. In der Inflations­zeit überstürzte sich die Gesetzgebung, und viele Kollegen hoff­ten, dass eine größere Nähe des DAV-Vorstandes auch einen größe­ren Einfluss der deutschen Anwaltschaft auf die Regierung und das Parlament bringen könnte.
Auf dem außerordentlichen Anwaltstag 1925 in Berlin kul­minierte die Debatte auf sehr unangenehme Weise. Die natürlich zahlreich vertre­tenen Berliner Kolle­gen ver­suchten das Gremium für poli­tische Dis­kussionen zu missbrauchen. Es bedurfte des energischen und geschick­ten Eingreifens seitens des Präsidenten Drucker, damit der An­waltstag nicht zum völligen Fiasko geriet. Manche Teilnehmer, wie auch Hachenburg, änderten damals ihre Mei­nung und kamen zu dem Schluss, dass es schon seinen guten Grund und Sinn habe, dass Berlin nicht Sitz des DAV sei. Trotz­dem endeten die Auseinandersetzungen um die Sitzverlegung auch nach diesem An­waltstag nicht.
Aus dem erhalten gebliebenen, im Anhang erstmals veröf­fentlich­ten Briefwechsel des DAV-Präsidenten mit dem Ber­liner Kollegen Albert Pinner im Jahr 1928 ist zu entnehmen, mit welchen sachlichen Argu­menten sich Druc­ker bereits damals im Interesse der gesamten deut­schen An­waltschaft gegen eine Sitz­verlegung nach Berlin wandte.
Als Martin Drucker im Oktober 1929 seinen 60. Geburtstag be­ging, war das Anlass, ihm für seine Verdienste um den Deutschen Anwaltver­ein mit einem öffentlichen Glückwunsch­schreiben auf der Titelseite der Juristischen Wochen­schrift zu danken. Die im Original auf Per­gament geschriebene Ehrung wurde von allen Vorstandsmitgliedern un­terzeichnet und dem Jubilar feierlich überreicht.
Als im April 1932 gegen die Überzeugung Druckers die Ver­legung des Sitzes des DAV von Leipzig nach Berlin be­schlossen wurde, hatte dieser seine Wiederwahl abgelehnt. In seiner Abwesenheit ist dar­aufhin eine Satzungsänderung beschlossen worden.
Trotz der wiederholten Kontroversen, insbesondere mit der Ber­liner Anwaltschaft, welche Drucker zu den „trübsten Erfahrungen seiner Amtszeit“ zählte, wurde er auf Grund sei­ner außeror­dent­li­chen blei­benden Verdien­ste um den Deutschen Anwaltverein und den gesamten Berufsstand mit großer Mehrheit zum Eh­renprä­sidenten mit Sitz und Stimme im Vorstand des DAV ernannt. Daraufhin erhielt Martin Drucker unter dem Datum vom 13. Mai 1932 ein Schreiben der Sächsischen Rechtsanwaltskammer folgen­den Inhalts:[25]
„Hochverehrter Herr Justizrat !
Der Sächsische Kammervorstand hat mit aufrichtigem Be­dau­ern da­von Kenntnis nehmen müssen, dass die Abgeordne­tenver­sammlung des Deut­schen Anwaltvereins beschlossen hat, den Sitz des Vereins von Leip­zig nach Berlin zu verlegen und dass damit Ihre bishe­rige Tätigkeit als Vor­sitzender des Vereins ihr Ende gefunden hat.
Er kann dieses Ereignis nicht vorüber gehen lassen, ohne Ihnen, hochverehrter Herr Kollege, seinen tiefempfunde­nen Dank für al­les das auszusprechen, was Sie in jahre­langer, einzig dastehen­der Auf­opferung für die Deutsche Anwalt­schaft an dieser Stelle geleistet haben. Wenn auch die Aufgaben des Deutschen Anwaltvereins andere sind, als die den Kammervorständen gesetzlich obliegenden, so be­rüh­ren sie sich doch aufs innigste in allen Bestre­bun­gen, die der Förderung und Hebung des Standes und damit der gesamten Rechts­pflege dienen sollten. Auf diesem Gebiet haben wir Sie stets mit Freude als un­se­ren Mitkämpfer begrüßt und dankbar anerkannt, dass Sie es immer ver­standen haben, die­sen Bestrebungen in einer Weise zur Geltung zu verhelfen, die frei von Standesei­gennutz und Selbst­sucht im­mer die idealen Aufgaben des Anwaltsbe­rufes und seine Würde in den Vordergrund stellte.
Es bleibt der Stolz der Sächsischen Anwaltschaft, dass un­ter Ih­rer Leitung der Deutsche Anwaltverein sich zu einer achtungsge­bietenden Höhe entwickelt hat; nicht zum wenig­sten Ihr Ver­dienst ist es, dass er aus einer bloßen Zusam­menfassung der Be­rufsgenossen zu einem le­bendigen Körper geworden ist.
Wenn die Abgeordnetenversammlung einstimmig beschlossen hat, Sie zum Ehrenpräsidenten zu ernennen, so hat sie da­durch mit Recht be­kundet, wie sehr die Deutsche An­walt­schaft Ihre Ver­dienste um den Stand würdigt.
Wir beglückwünschen Sie zu dieser Ehrung und hoffen, dass Ihre wert­volle Arbeit für das Wohl des Standes auch wei­terhin der Deutschen Anwaltschaft erhalten bleiben möge.“
Max Hachenburg gibt in seinen Memoiren[26] seine persönli­chen Er­in­ne­rungen an den hochgeschätzten Freund und Kol­le­gen aus der Zeit der Präsidentschaft Druckers im Deut­schen Anwaltverein  wie folgt wie­der:
„Er besitzt nicht die abgeklärte Ruhe Habers, nicht die Konzi­lianz Kurlbaums, dafür aber eine rastlose Arbeits­kraft, eine unbeugsame Energie und einen scharfblicken­den, rasch zugreifen­den Verstand. Ich habe niemanden ge­troffen, der mit solcher Schlagfertigkeit und, wenn nötig, mit ei­ner guten Dosis Ironie eine Versammlung leitet …“
Der Nachfolger Druckers im Amt wurde der Berliner Rechts­anwalt Ru­dolf Dix, welcher bereits kurze Zeit später nach der Machter­grei­fung Hitlers die Aufgabe hatte, die Gleich­schaltung des DAV zu vollziehen. Für die nächsten 13 Jahre war der Leipziger Rechtsanwalt Martin Drucker von jeglicher aktiver Anteilnahme an den Standesinter­essen der deutschen Anwaltschaft ausgeschlos­sen.

Der Rechtsanwalt Martin Drucker (1933 – 1944)

Kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsoziali­sten ver­lor der jüdische Sozius, Rechtsanwalt Dr. Erich Cerf (1888-1964), das Notariat und seine Zulassung als Rechts­anwalt. Weil Martin Drucker ihn und den Referendar Dr. Fritz Grübel trotzdem weiter be­schäf­tigte, wurde er in der „Leipziger Tages­zeitung“, dem Sprachrohr der NSDAP, vom 19. August 1933 persön­lich angegriffen.
Im Zusammenhang mit dem Boykottaufruf der Nationalsozia­li­sten am 01. April 1933 wurde Martin Drucker im Landge­richt Chemnitz während einer Verhandlung in „Schutzhaft“ genom­men. Der in der „Frankfurter Zeitung“ vom 04. April 1933 erschiene Bericht über die Vorgänge gibt ein weiteres Mal einen Eindruck von der souverä­nen und be­herrschten Haltung des Leipziger Rechtsanwalts selbst in dieser Ausnahmesi­tua­tion.
Die in Berlin weilende jüngste Tochter Renate war, nach­dem sie die Nachricht von der Verhaftung ihres Vaters im Radio gehört hatte, höchst beunruhigt und versuchte ver­geblich, Familien­mitglieder, Leipziger Freunde und das Anwaltsbüro telefonisch zu erreichen, um näheres zu er­fahren. Margare­the Drucker befand sich zu diesem Zeit­punkt – wie immer am Wochenende – in Großbo­then. Da sie telefonisch nicht er­reichbar war, eilten Kollegen und Freunde, die von der Ver­haf­tung Druckers hör­ten, auf schnellstem Wege dorthin, um ihr bei­zustehen und zu beraten, was zu tun sei. Als sie dort ankamen, tra­fen sie zu ihrer Überraschung auch den Justizrat an. Der sofort einsetzende internationale öf­fentliche Pro­test hatte die neuen Machthaber veranlasst, den Ehren­präsi­denten des Deutschen An­waltver­eins sehr schnell wie­der auf freien Fuß zu setzen. Sogar die „New York Evening Post“ hatte am 03. April 1933 über den Vor­gang auf der Ti­telseite berich­tet. Es war sehr typisch für den rücksichtsvollen Martin Drucker, dass er seiner Frau von der Verhaf­tung in Chemnitz überhaupt nichts gesagt hatte und diese die unheilvolle Nachricht deshalb erst im Nachhinein von den beunruhigten Besu­chern er­fuhr. Seinen weltanschaulichen Überzeugungen entsprechend hat sich Mar­tin Drucker, wie seine Frau Margarethe, über viele Jahre auch politisch engagiert. Er war von 1919 bis 1926 Mit­glied der Deut­schen Demokra­tischen Partei, in welcher er vor seiner Wahl zum Präsidenten des DAV auch sehr aktiv tätig war. Im Jahr 1926 er­klärte er sei­nen Aus­tritt, weil sich die Partei­führung wie­derholt bei Abstimmungen im Reichstag aus taktischen Mo­tiven von den Grundsätzen des Parteipro­gramms entfernt hatte.
Martin Druckers klares und realistisches Gespür für die politi­schen Verhältnisse wurde in jedem Fall in der Zeit seiner Zuge­hö­rigkeit zur DDP und durch seine Erfahrungen als DAV-Präsi­dent entscheidend geschärft. Bereits im No­vem­ber 1932 war für ihn klar, dass die Machtübernahme durch die Nazis unmittelbar bevor­stand. Hinden­burg hatte Görde­ler zu dieser Zeit angeboten, Reichskanzler zu werden. Dieser hatte jedoch das Verbot der NSDAP zu seiner Be­din­gung ge­macht. Die Abendzeitungen meldeten dann, dass von Schleicher zum Reichskanzler bestimmt worden war.[27]
Auch wenn zu diesem Zeitpunkt niemand ahnen konnte, was die näch­sten zwölf Jahre bringen würden, hat der reali­sti­sche Sinn Druckers für das, was nach der im Januar 1933 erfolgten Macht­übernahme be­vorstand, vielleicht manchen das Le­ben ge­ret­tet. Hierzu gehört auch, dass er seinen jüdischen So­zius Dr. Erich Cerf schon sehr früh in sei­nem Entschluss be­stärkte, Deutschland mit sei­ner Familie zu verlassen. Die Aus­wanderung wurde vorbereitet und die Familie Cerf er­hielt alle nur denk­bare Unterstützung seitens der Kanzlei, um ihr die Basis für den Neuaufbau einer Existenz in Palä­stina zu er­mögli­chen. So ging auch das eigentlich unent­behrliche Kanzleiauto mit auf die weite Reise. Erich Cerf und sein hochgeachteter Se­nior­part­ner Drucker blieben wei­ter in Briefverbindung. Doch der in deut­scher Kulturtradi­tion verhaf­tete frühere So­zius konnte in sei­ner neuen Hei­mat nie wieder rich­tig Fuß fassen. Erst nach dem Kriegs­ende war es ihm vergönnt, als engagierter Anwalt in Wie­dergutma­chungssa­chen wieder in seinem geliebten Beruf tä­tig werden zu kön­nen. Seine jüngste Tochter, die unvergessliche, le­benslustige Aleeza Cerf-Beare, hat 1994 eine Wür­digung ih­res Vaters publiziert.[28] Aber auch anderen langjährigen jüdischen Mandanten, die Drucker in dieser Zeit fragten, wie sie sich verhal­ten sollten, nahm er jede Illusion von einem baldigen Ende der Hitlerherrschaft und riet dringlichst zur Aus­wanderung.
So schreibt der 1905 geborene Jacob Sachs, dass Drucker über viele Jahre auch der Anwalt der namhaften Rauchwaren­firma J. B. Sachs & Co. war, die sein Vater zu Beginn des 20. Jahr­hunderts am Brühl ge­gründet hatte. Als in der ersten Hälfte des Jahres 1935 die Nazis zu ihm ka­men, um seine Bibliothek zu kontrol­lieren, nahmen sie einige Bücher von jüdischen Schrift­stellern mit. Jacob Sachs wurde verhaftet. Weder seine Familie noch sein Büro wussten, wo er war. Nach fünfstün­digem Verhör wurde er nachts um 1 Uhr wieder entlassen. Jacob Sachs wurde später telefonisch angekün­digt, dass die Gestapomänner wiederkom­men werden, da sie ihre Hand­schuhe in seiner Wohnung ver­gessen hätten. Er ging sehr nervös zu Rechtsanwalt Drucker und fragte ihn, was er tun solle. Dieser sagte: „Ich rate Ihnen, Deutschland sofort zu verlassen.“ Auf den Einwand, dass er erst in einigen Wochen vor­bereitet sein werde aus­zuwandern, er­widerte der Justizrat sehr klar: „Sie müssen sofort ge­hen, denn alle Juden, die hier blei­ben, werden von den Nazis ge­tötet.“ Daraufhin ist Jacob Sachs mit dem Auto seines Schwagers, des stadtbekannten Arztes Dr. Abra­ham Adler, nach Prag geflohen. Im Februar 1939 musste Martin Drucker seinem früheren Man­danten Ja­cob Sachs nach London mitteilen, dass er „durch neuere Gesetz­gebung“ verhindert sei, irgendwelche anwalt­liche Tätigkeit für ihn auszu­üben.

Der Entzug des Notariats

Unter dem Datum vom 01. November 1933 erhielt Martin Druc­ker ein Schreiben vom Sächsischen Ministerium der Justiz, wie es andere seiner Notariatskollegen in dieser Zeit auch erhalten haben, mit folgendem Inhalt:
„Der Herr Reichsstatthalter hat durch Verfügung vom 11. August 1933 den Rechtsanwalt Justizrat Dr. Martin Druc­ker in Leipzig auf Grund von § 3 des Gesetzes zur Wie­derher­stellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (RGBl. I S. 175) in Verbindung mit Ziff. 2 zu § 1 des Gesetzes in der Dritten Durchführungsverordnung vom 6. Mai 1933 (RGBl. I S. 245) von dem Amte als Notar enthoben“
Die Amtsenthebung jüdischer Notare war erst der Beginn der Ver­fol­gung. Sie traf diese – wie beabsichtigt – sehr empfindlich in ihrer Exi­stenz.
Für Martin Drucker hatten aber die zitierten Regelungen nach der Nazipraxis keine Gültigkeit, da damals nur die sogenannten „Vollju­den“ aus allen Beamtenstellungen ent­fernt werden soll­ten. In seinem Lebenslauf berichtet Druc­ker nach 1945, dass er erfuhr, dass man ein Bittgesuch von ihm erwartet habe, um die Rücknahme des Notari­ats­entzuges zu erreichen. Zu einer sol­chen Demütigung war er jedoch nicht ehrvergessen genug.[29]
Der Wegfall des Notariats und der Weggang des Sozius Erich Cerf zeigten natürlich sehr schnell gravierende Folgen, da sich die Auf­trags- und Ertragslage erheblich ver­schlech­terte. Eine damals in der Kanzlei Drucker Eckstein Cerf ange­stellte Stenotypistin, Frl. Irmgard Lehmann, erklärte sich, als die Re­duzierung des Personals unausweichlich wurde, als die Jüngste bereit, freiwillig zu gehen, ob­wohl sie sich in der Kanzlei in der Ritterstraße sehr wohl ge­fühlt hatte und die Arbeit sehr interessant war.
Irmgard Lehmann war in der Zeit zwischen 1931 bis 1935, die er­sten drei Jahre als Lehrling, bei Justizrat Druc­ker tätig gewe­sen. Sie lebt noch heute in Leipzig und berich­tet, wie gerne sie für den vä­terlichen und für­sorglichen Chef gearbeitet habe. Martin Drucker gab sei­ner jungen An­gestellten ein hervorragen­des Zeugnis mit, wel­ches ihr helfen sollte, sehr schnell eine neue An­stellung zu fin­den.

Das ehrengerichtliche Verfahren

Martin Drucker hat sich keine Illusionen gemacht, dass sein energi­sches Eintreten für eine freie Advokatur und seine immer wieder öf­fentlich vertretene humanistisch-liberale Lebenshal­tung ihm auch ganz persönlich Feinde geschaffen hatte.
Diese fanden sich nach der Machtübernahme jedoch offen­kun­dig weni­ger in den Kreisen der Berliner Anwaltschaft, wo man sie hätte ver­muten können, sondern vielmehr unter sei­nen Leipziger ‚Kollegen‘. Einer von ihnen hat die Chance genutzt, die ihm die Machtergreifung Hitlers gab, um zu versuchen, Justizrat Dr. Martin Drucker als un­liebsamen Konkurrenten auszuschalten. Bei Sichtung des über diesen Kollegen erhalten gebliebenen Ar­chivmateri­als[30] ergibt sich eine ge­radezu faustische Konstella­tion von Gut und Böse. Dieser Anwalt kann zu Recht als das ‚braune Gegenbild‘ des humanistischen und feinsinnigen Martin Drucker angesehen werden.
Der Standpunkt mag verständlich sein, dass einem bösarti­gen Na­zian­walt vielleicht zuviel Ehre angetan wird, wenn er in einer Schrift, die der Würdigung des Lebenswerkes Martin Druckers ge­widmet ist, zuviel Raum erhält. Doch bliebe wohl dann das ganze Ausmaß der per­manenten Gefährdung unverständ­lich, welcher Martin Drucker ausge­setzt war. Da darüber hinaus die­ser Nazianwalt perfider Weise in Lin­dent­hal öf­fentlich als ‚Widerstandskämpfer‘ und ‚Opfer der Nazi­dik­ta­tur‘ geehrt wird, muss dieser bereits Jahr­zehnte wäh­rende, un­haltbare Zustand durch die Veröffent­lichung sei­nes „Wirkens“ been­det werden.
Die Rede ist von Dr. Johannes Fritzsche, der 1902 als Sohn ei­nes Oberstudienrates bei Dresden geboren war. Am 01. 06.1930 wurde er Mitglied der NSDAP. Seine Mit­gliedsnummer lautete 256759. Er war Obersturmführer der SA und mit der Nr. 95 eines der ersten Mitglie­der des Nationalsozialistischen Rechtswahrer­bundes. 1933 wurde er in die Akademie für Deutsches Recht beru­fen. Noch im Januar 1937 erhielt er ein persönliches Dank­schreiben für die geleisteten Dien­ste in den Reihen der NSDAP. Seine Kanzlei im Dittrichring 6 nahm nach 1933 einen un­geheuren Aufschwung, so dass Fritzsche in den zwölf Jah­ren der Naziherr­schaft in der Lage war, nicht nur ein Landgut in der Niederlau­sitz, sondern auch noch sieben weitere Grundstücke innerhalb Leipzigs zu erwerben. Nachdem durch die Ent­lassung zahlreicher jü­discher No­tare ent­sprechende Vakanzen für parteitreue Juristen ge­schaf­fen worden waren, wurde auch Fritzsche im Oktober 1933 das sehr lukrative Notariat verliehen.
Bereits im Jahr 1931 hatte er sich durch einen antisemitisch moti­vierten Prozess gegen den jüdischen Leipziger Rechtsanwalt Dr. Al­fred Jacoby hervorgetan. Die diesbe­zügliche Akte des Amts­gerichts Leipzig blieb erhalten, da die Nazis sie als hi­sto­risch wertvoll und deshalb als aufbewahrungswert einstuf­ten.[31]
Am 18. März 1933 forderte er mit einem weiteren Leipzi­ger Nazi­an­walt den jüdischen Senatspräsidenten am Reichsge­richt Dr. Al­fons David (1866-1954) ultimativ auf, den Vor­sitz des Ehrenge­richtshofes niederzulegen,[32] nachdem der Bund nationalsoziali­sti­scher Juristen am Vortag seine sieben Punkte umfassenden diesbe­züglichen Forderun­gen veröffentlicht hatte:
„1. Alle deutschen Gerichte, einschl. des Reichsge­richts, sind von Richtern und Beamten fremder Rasse zu säubern.“[33]
Dr. Fritzsche erstattete am 09. Juli 1934 folgende An­zeige: „Hier­mit erstatte ich gegen den Rechtsanwalt Ju­stizrat Dr. Martin Druc­ker in Leipzig Anzeige wegen Ver­fehlung nach § 28 ff. der Rechtsan­waltsordnung und bean­trage, die Akten zur Einleitung des Ehrenge­richtsverfah­rens an die Staats­anwaltschaft beim Oberlan­desgericht ab­zugeben.“[34]
Mit dieser Anzeige setzte Dr. Fritzsche eine bereits ge­genüber Druckers Sozius Eckstein klar ausgesprochene Dro­hung um. Diesem ge­genüber hatte er erklärt, dass er „Druc­ker nach dem Konzentra­tions­lager in Colditz schaf­fen las­sen“ und „er werde Dr. Druc­ker außer­dem bei der Anwalts­kammer anzeigen, damit er aus der Anwaltschaft ausge­schlossen würde.“[35]
Nach den Erklärungen des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Nicolaus Dar­boven (1877-1950), wel­cher den Mut hatte, die Vertretung Dr. Druckers in dem dar­aufhin eingeleiteten ehrengerichtli­chen Verfah­ren zu überneh­men, hatte diese Anzeige ihre Motivation darin, dass sich Ju­stizrat Drucker aus sachli­chen Gründen geweigert hatte, zu ei­ner Verhandlung vor dem Gauwirt­schaftsleiter zu erscheinen. Darüber hinaus soll sich Dr. Drucker geweigert haben, sich in einem ge­richt­lichen Ver­handlungs­termin mit Nationalsozialisten an einen Tisch zu setzen.
Das Engagement Druckers in Strafverfahren vor 1933, de­ren Ge­gen­stand leider nicht mehr feststellbar war, in denen Fritz­sche selbst jedoch keinerlei Rolle spielte, hat eben­falls den Zorn des Nazian­walts erregt.
Das daraufhin eingeleitete ehrengerichtliche Verfahren gegen Martin Drucker ist heute noch durch erhalten ge­bliebene bzw. wiederent­deckte Dokumente gut nachvoll­ziehbar. Im Londoner In­stitute of Con­temporary History and Wiener Library Limited wur de das Urteil des Ehrenge­richts der Sächsischen Anwaltskam­mer vom 26. Januar 1935 und die Berufungsbegründung hiergegen von Dr. Darboven vom 13. Mai 1935 ermittelt.[36] Wie diese Doku­mente in den Bestand der Wiener Library gelangt sind, konnte nicht endgültig geklärt werden. Es liegt je­doch nach den bis­he­rigen Erkenntnissen die Vermutung nahe, dass Mar­tin Drucker diese Dokumente an seinen früheren Sozius Erich Cerf nach Palä­stina übersandt hatte, welcher sie wegen ihrer histori­schen Brisanz dann im September 1955 an das Archiv abgab. Darüber hinaus offenbart ein ebenfalls in dem Londoner Institut dokumen­tiertes Interview mit Dr. Max Friedlaender aus dem Jahr 1954 De­tails dieses Verfahrens. Die Entscheidung des Ehrengerichtshofes über die Beru­fung Mar­tin Druckers vom 1. Oktober 1935 befindet sich im Bundesar­chiv, Abt. Potsdam.[37]
Zum Vorwand für dieses Verfahren musste ein kollegialer Rat her­hal­ten, welchen Justizrat Drucker bereits im Jahr 1930 dem Kol­legen Curt Holstein erteilt hatte. Der Kollege hat sich an Dr. Drucker ge­wandt, da dieser auch als langjähriger Rechtsberater des franzö­si­schen Konsulates in Leipzig bekannt war und die Sache deutsch-fran­zösi­sche Verhält­nisse betraf. Hieraus konstruierte der Sächsi­sche Ehrenge­richtshof vier Jahre später den unge­heuerlichen Vorwurf des Landesverrats.

„Lasciate ogni speranza voi ch’entrate!“[38]
Mit diesem italienischen Zitat Dantes wandte sich Dr. Darboven an seinen Mandanten Drucker, als sie den Ge­richtssaal zur Ver­handlung in dem ehrengerichtlichen Verfahren betraten, denn er hatte gerade festgestellt, dass ausgerechnet der persönliche Erzfeind und Anzei­ge­nerstatter Dr. Fritzsche zu den beisitzen­den Richtern gehörte.[39] Zwangsläufig wurde die Verhandlung mit einem Befangenheitsan­trag seitens Dr. Darbovens gegen Fritz­sche eröffnet, welcher je­doch prompt abgelehnt wurde. Folgerichtig befasste sich auch die Beru­fungsschrift gegen das Urteil eingehend mit dieser Pro­ble­matik. Ohne auf diese rechtlichen Erörterungen einzugehen, stellte der an­gerufene Ehrengerichtshof später lapidar fest, „dass das Ehrenge­richt das Ablehnungsgesuch, dass der Ange­klagte gegen den Beisitzer Rechtsanwalt Dr. Fritzsche angebracht hatte, nicht nach denjenigen rechtlichen Ge­sichtspunkten beur­teilt hat, die nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsge­richts wie des Ehrengerichts­hofs dabei zu beachten sind.“ Und weiter heißt es: „Dar­auf braucht indes nicht näher eingegangen zu werden.“ [40]
Der Ehrenpräsident des Deutschen Anwaltvereins wurde durch das Sächsische Ehrengericht für schuldig befunden und mit Ur­teil vom 26. Januar 1935 aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Auf den unsäg­lichen Inhalt dieser Ent­scheidung muss an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da sich das Urteil im Anhang vollständig abgedruckt findet und keiner Kommentierung bedarf. Wichtig ist jedoch, dass sich aus der Berufungsbegründung Dr. Darbovens ergibt, dass das Urteil von Fritzsche persönlich verfasst wurde, obwohl dieser nicht Be­richter­statter war. Auch hierdurch wird der Verdacht bestätigt, dass dieser Nazianwalt einen ganz persönlichen Rachefeld­zug gegen Ju­stizrat Druc­ker führte. Zum Schluss des Ur­teiles soll Fritzsche nach den Erinnerungen Friedlaen­ders handschriftlich geschrieben haben: „Er ist ein Schandfleck der deutschen Anwaltschaft.“
Max Friedlaender gibt über den Verlauf der Berufungsver­handlung vor dem Ehrengerichtshof weiter folgende Dar­stellung:
Der Schandfleck legte Berufung zum Ehrengerichtshof ein, der jetzt nach Berlin verlegt war und aus 4 Nazi­anwälten und 3 Reichsge­richtsräten bestand. Die letzte­ren waren na­türlich unabhängige Richter. Die Verhandlung verlief so, dass an einer Freisprechung, die von den Reichsgerichtsrä­ten allein herbeigeführt werden konnte (da zu einer Verur­teilung qualifizierte Majorität erfor­derlich war), kaum zu zweifeln war. Rätselhaft wurde die Sache erst, als der Oberreichsanwalt als Ankläger das Wort ergriff und eine Lobrede auf Drucker hielt (er selbst erzählte mir, dass selbst bei offiziel­len Fest­lichkeiten noch niemand ihn so in den Himmel gehoben habe). Dann aber wurde der Ankläger plötzlich unruhig, lief vor seinem Pult hin und her und erklärte unvermit­telt: Eine Strafe müsse na­türlich sein und er stelle das Strafmaß in das Ermessen des Ge­richts. [41]
Die Entscheidung des Ehrengerichtshofes änderte das Ur­teil der Sächsischen Anwaltskam­mer dahingehend ab, dass ge­gen Martin Drucker die Strafe des Verweises und eine Geldstrafe von 1.000,00 RM ver­hängt wurde. Für das merk­würdige Verhalten des Staatsanwaltes gibt Fried­laender im weiteren folgende Erklärung ab:
Drucker freute sich nicht über dieses Urteil und als ihm ein Kol­lege zu seinem Erfolg gratulierte, lehnte er dies wütend ab. Darauf sagte der Kollege, der über die Interna der Sache gut Bescheid wusste: „Seien Sie froh, Drucker, dass Sie nicht freigesprochen wur­den. Die Gestapo war im Hause. Der Oberreichsanwalt wusste es und die Reichsge­richtsräte werden es auch gewusst haben. Wären Sie frei­ge­sprochen worden, so würden Sie jetzt nicht mehr hier sit­zen und schmollen!
Nach ungesicherten Informationen soll Mutschmann persönlich be­foh­len haben, Justizrat Drucker sofort durch die Gestapo zu ver­haften, falls dieser freigesprochen werden sollte.
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Darboven, den Martin Drucker aus seiner Tätigkeit im Deutschen Anwaltverein gut kannte, verdient für sein entschlossenes und furcht­loses Auftreten in dieser Sa­che be­sonderen Respekt. Ob­wohl er wusste, dass er sich hierdurch selbst ge­fährdete, hatte er anlässlich eines Besuches in Leipzig spontan die Vertretung seines hochgeschätzten Kollegen Drucker über­nommen.
Der Anzeigenerstatter Fritzsche hatte sein Ziel, Martin Drucker auszuschalten, vorerst nicht erreicht. Es steht jedoch zu ver­mu­ten, dass er auch an anderen, späteren Re­pressionen gegen Drucker unmit­telbar und aktiv beteiligt war.
Der Nazianwalt hatte sich der Hitlerregierung nach sei­nen per­sönli­chen Erklärungen dadurch unentbehrlich zu machen versucht, dass er nach Kriegsbeginn für Reichs­behörden in Devisensachen im Ausland, insbesondere der Schweiz (!) und Italien, tätig wurde. Auf seine Inter­vention wandte sich der Landgerichtspräsi­dent im März 1943 an den Arbeitsamtspräsidenten, um Fritzsche vor dem unmittelbar dro­henden Arbeitseinsatz zu bewahren, da er kriegswich­tige Aufgaben zu erfüllen habe. Hierzu gehörte eine Reise im Auf­trag der Zollfahn­dungstelle Magdeburg in die Schweiz. Diese Reise sollte, wie auch vorangegan­gene, dem Reich erheblich De­visen einbringen. In einer Wirtschaftsstrafsache, die Fritzsche zu dieser Zeit be­arbeitete, ging es um 1,2 Mio. Schweizer Franken für das Deutsche Reich. ‚Da er (Fritzsche) verschiedene Vertrau­ensmänner in der Schweiz an der Hand habe, mit denen er unauffällig diese Geschäfte erledigen kann‘, sei er für diese Transaktionen besonders geeignet. Als Fritzsche jedoch nach der Ausrufung des „totalen Krieges“ durch Manipulationen die befürchtete Schließung seiner Kanzlei abwenden wollte, wurde er aus der NSDAP ausgeschlossen.
Als er sich gegen Ende des Krieges heimlich absetzen wollte, wurde er von der Gestapo verhaftet. In einer Ak­tion am 12. April 1945 auf dem Wehrmachtsübungsplatz in Lindenthal wurde er mit weiteren, überstürzt dorthin trans­portierten 52 Gefangenen erschossen. Die meisten der anderen Inhaftierten waren tatsächlich politi­sche Geg­ner des Naziregimes, die nun ausgerechnet neben dem Na­zianwalt zu Tode gebracht wurden. Unter Ihnen befanden sich z.B. auch Alfred Kästner, Paul Küster und Margare­the Bothe. Deshalb wird noch heute, obwohl die histori­schen Tatsachen lange bekannt sind, der Nazian­walt Fritzsche gemeinsam mit er­mordeten Widerstandskämpfern in ei­nem Ehrenhain in Lindenthal geehrt. Noch im Juni 1946 sprach ein früherer Kollege, der ebenfalls unter Fritzsche zu leiden hatte, gegenüber Justizrat    sein Entsetzen darüber aus, dass dieser Mann nunmehr durch sein Ende sogar als „Antifaschist“ anerkannt sei. Wahrscheinlich haben die im Urteil der Sächsischen An­waltskam­mer ent­haltenen zahllosen Ausfälle im Zusammen­hang mit der jüdi­schen Abstammung Martin Druckers diesen nicht beleidigen kön­nen, denn sein persönliches Verhältnis zum Judentum hat Drucker in sei­nen Lebenser­innerungen kurz und prägnant wie folgt be­schrieben: „Daß mein Vater von Juden abstammt, erhöhte in eigenar­ti­ger Weise meine Selbstachtung.
Fred Grubel kommt in seinem Vorwort zum dem von ihm 1983 initi­ier­ten Nachdruck der Fest­schrift für Martin Drucker von 1934 zu dem überzeugenden Schluss: „Es liegt der Ge­danke nahe, daß Martin Druc­ker, Anwalt des Rechts, ge­formt war nicht nur durch Erlebnis und Erfah­rung, son­dern auch durch das glückliche Zusammenwirken seiner jüdischen und christlich-deutschen Vorfahren, ein schla­gender Be­weis gegen den Irrsinn des Rassenwahns, der solch unsagbares Unheil über Deutschland und die ganze Welt gebracht hat.
Der Versuch Martin Drucker aus der Anwaltschaft auszu­schalten, war ein weiteres Mal gescheitert. Es ist si­cher heute kaum noch vor­stellbar, wie der schmächtige, nicht mehr junge Martin Druc­ker diese permanente physi­sche und psychische Anspannung und Bedrohung ertragen hat. Mit Sicherheit haben diese Verhältnisse das Leben von Martin Druc­kers geliebter Frau Margarethe verkürzt.
Obwohl Justizrat Drucker die stetige Bedrohung seiner Person zu diesem Zeitpunkt bereits bewusst gewesen sein muss, wollte er im Frühjahr 1934 die Vertre­tung von Ri­chard Hofmann, der wegen Hoch­verrats vor dem berüch­tigten Volksge­richtshof angeklagt war, über­nehmen. Der Leipziger Landgerichtsdirektor Gerhard Lo­renz warnte den Vorsitzenden des I. Senats des Volksgerichtsho­fes in einem Schrei­ben vom 27. April 1934 deshalb nachdrücklich vor diesem „talmudi­stischen Genie“: „Persönlich halte ich den Justizrat Dr. Drucker für einen anständigen Mann, er ist aber einer der überaus klugen, geistreichen und gewandten Juden, die aus ihrer spitzfin­digen und eben talmudistischen Geistesart nicht herauskön­nen.[42] Auch wenn ausweislich der erhaltenen Personalakte Martin Druc­kers nachweisbar ist, dass sich Lorenz persönlich sehr aktiv um die Auf­klärung der jüdischen Abstammung des Leipziger Rechtsan­waltes be­müht hat, ist in einer Gesamtschau der immer in klarer Handschrift mit grüner Tinte vorgenommenen persönlichen Anmer­kungen des Landge­richtspräsi­denten zu vermuten, dass dieser zu­mindest Re­spekt vor den intellek­tuellen Fähigkeiten und der an­waltlichen Kompetenz Druckers hatte und deshalb geneigt war, soweit er sich selbst damit nicht in Ge­fahr brachte, das Schlimmste zu verhindern.
Die Tatsache, dass Martin Drucker allen Verfolgungen und Bedro­hungen zum Trotz das Ende des Hitlerregimes erleben konnte, lässt überhaupt die Vermutung aufkommen, dass auch an anderer Stelle einflussreiche Persönlichkeiten ver­suchten, den Justizrat zu schützen und vor der Deporta­tion ins Konzentrati­onslager und der Ermordung zu bewah­ren. Hierfür gibt es je­doch bislang keinerlei konkrete Anhaltspunkte.

Der 65. Geburtstag

In dem bereits erwähnten Ostwald’schen Haus „Glück auf!“ in Großbo­then empfing die Familie am 6. Oktober 1934 eine Gruppe der damals namhaftesten Juristen Deutsch­lands, an ihrer Spitze den hochbetag­ten ehrwürdigen Ge­heimrat Adolf Heilberg. Der Nach­folger Druckers im Amt des DAV-Präsidenten Rudolf Dix hatte Heilberg noch anlässlich dessen 75. Geburtsta­ges am 14. Januar 1933 den Titel „Nathan der Weise der deut­schen Rechtsanwalt­schaft“ verliehen. Der Präsident der Schlesi­schen An­waltskammer und der Breslauer Stadtverordne­ten war nur zwei Monate später von den NS-Horden aus Breslau ver­trieben wor­den.[45]
Der für den Jubilar vollkommen überraschende Besuch in Großbo­then, das Verdienst des ältesten Sohnes Heinrich und des treuen Assisten­ten Fritz Grübel, war deshalb für Drucker eine mensch­liche Wohltat, da er zu dieser Zeit durch das bereits ge­schil­derte eh­rengerichtli­che Verfah­ren des Zuspruches der verehrten Kollegen besonders be­durfte.
Heilberg überreichte dem von der unerwarteten Ehrung tief be­rührten Martin Drucker eine anlässlich des 65. Ge­burtstages von Ju­lius Ma­gnus herausgegebene Festschrift. Die in aller Heimlichkeit, fast konspirativ, entstandene Fest­schrift vereinte die Koryphäen der deutschen Anwalt­schaft. Ganz besondere Bedeutung hatte für den Ju­bilar der in die Fest­schrift aufgenommene Beitrag des bereits mehr­fach genannten  Strafverteidigers Max Alsberg „Das Plaidoyer“.  Er wurde da­durch an diesem Tag schmerzlich an die vergangenen Zeiten erin­nert, als Alsberg und er sich brillante, scharfsin­nige und von der Presse beju­belte Rededuelle geliefert hat­ten. Der Beitrag wurde von der Witwe postum zur Veröffentlichung in der Festschrift übergeben. Der berühmteste deutsche Strafver­tei­diger Alsberg hatte sich, um weiteren Demütigungen und Re­pressalien zu ent­gehen, am 11. September 1933 das Leben genom­men.
Die Versuche der neuen Machthaber, auch den standhaften und mu­tigen Leipziger Rechts­anwalt Martin Drucker auszu­schalten, gin­gen immer weiter. Die Nazis gingen nun dazu über, die Klienten zu zwingen, ihre Mandate bei Ju­stizrat Drucker zu kündigen. So musste ein kosme­tischer Konzern gegen seinen Willen jegliche geschäftliche Ver­bin­dung abbrechen, da andernfalls mit einem totalen Boy­kott sämtlicher Produkte in allen Parfümgeschäften und durch alle Friseure ge­droht worden war.
Martin Drucker lässt in seinem Lebenslauf nach 1945 er­kennen, dass er die durch diese Machenschaften zugefügten wirtschaftli­chen Schädi­gungen nur mit größten Schwierig­keiten ertragen konnte: „… ich sah das Ende meiner Wi­derstandsfähigkeit her­an­nahen.“ Hier findet sich einer der wenigen Belege dafür, dass die ste­tige Bedrohung nicht spurlos an dem Leipziger Rechtsanwalt vor­überging. Er ließ sich ansonsten kaum jemals anmerken, dass ihn die Attacken im In­nersten trafen.

Der Fall des litauischen Zwangsarbeiters Galeckas

Umso erstaunlicher ist es, dass Justizrat Drucker sogar noch nach dem Beginn des Krieges 1942 vor dem Amtsge­richt Leip­zig den Frei­spruch des wegen Diebstahls ange­klagten litauischen Zwangsarbeiters Galeckas durch­setzte. Als er dann auch noch die volle Auszahlung des Lohnes für den Arbeitseinsatz des Angeklagten während der Un­tersuchungshaft forderte, ereiferte sich der OLG-Präsident über die „typisch liberalistische Denkweise“ Druckers wie folgt: „Dr. Druc­ker, dessen Berufsausübung schon früher Anlass zur Beanstandung ge­geben hat, hätte als Mischling besondere Veranlassung zur Zurück­haltung gehabt. Sein völlig ver­fehltes Eintreten für einen Li­tauer ist aber eines Anwalts unwürdig.[43]

Der Fall Susanne Aizen

Häufig war nach dem Beginn des barbarischen Krieges und der De­por­tationen der jüdischen Bürger Leipzigs der Rechtsanwalt Mar­tin Drucker die letzte und einzige Möglichkeit auf Hilfe und Rettung. Nur wenige dieser Fälle sind überliefert. Einer der ganz beson­ders dramatischen davon ist erhalten geblieben und verdient an dieser Stelle geschildert zu werden.[44]
Susanne Aizen war am 04. März 1924 in Leipzig geboren. Sie war seit Januar 1942 Kassiererin im Lichtspieltheater „Filmeck“ im Barfuß­gäßchen, bis sie am 12. September 1942 exakt um 12.10 Uhr mittags auf Grund einer Denun­ziation vorläufig festgenommen wurde. Ihr Vater war ein jüdischer Kaufmann, von dem die „deutschblü­tige“ Mutter geschieden war. Der Vater war nach Po­len abge­schoben worden. Eine Berufsschule konnte Susanne nach Abschluss der Volks­schule wegen ihrer Ab­stammung nicht besuchen. Sie lernte ein paar Mo­nate in der bekannten jüdischen Firma Max Held Kontoristin. Susanne Aizen war nach Auffassung der Gestapo Geltungsjüdin und hatte demzufolge den Judenstern zu tragen und den Zusatznamen „Sara“ zu führen. Beides hatte sie jedoch nicht getan.
Ein weiterer Vorwurf entstand dem 18jährigen Mädchen daraus, dass sie im November 1941 einen Sohn geboren hatte, dessen Vater ein „deutschblütiger“ Wehrmachtsan­gehöriger war. Das war nach Auffas­sung des anklagenden Oberstaatsanwaltes Rassenschande.
Die verzweifelte Mutter des minderjährigen Mädchen wandte sich an Martin Drucker, der das Mandat übernahm und bereits mit Schrift­satz vom 23. September zu den Vorwürfen Stellung nahm. Die Ausfüh­rungen belegen sehr eindrucksvoll, dass es der Leipzi­ger Rechtsan­walt ver­stand, die Nazijuristen mit ihren eigenen Waffen zu schla­gen. Die Rassengesetze waren nicht nur in ihrem In­halt barbarisch, sie waren auch so unprofessionell for­mu­liert, dass sie nicht in je­dem Einzelfall die ge­wünschte Ziel­stellung erreichen konnten. Mar­tin Drucker brachte die Staatsanwaltschaft in der mündlichen Ver­handlung am 28. September 1942 so in Bedrängnis, dass der Staatsan­walt Dr. Gläsemer Vertagung der Hauptverhandlung zur weiteren Vor­bereitung beantragen musste. Nach dem Protokoll der mündlichen Ver­handlung folgt in der er­halten gebliebenen Akte ein lapidares Schreiben der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Leipzig an den Herrn Ober­staatsanwalt beim Landgericht vom 20. Januar 1943 folgenden In­halts:
‚“Betr.: Susanne Sara Aizen
Die Obengenannte ist am 11.1.1943 im Konzentrationslager Auschwitz verstorben.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Die Mutter hatte bereits am 15. Januar die Nachricht der Gestapo erhalten, dass ihre Tochter verstorben und die Leiche bereits ver­brannt worden sei. Nachdem am 16. März 1943 durch Dr. Drucker angefragt worden war, ob das  Verfahren infolge des Ablebens der Angeklagten eingestellt sei, verfügte die Staatsanwalt­schaft: „Das Verfah­ren wird nach Ab­leben der Beschuldig­ten eingestellt.“  Die Akten konnten geschlos­sen werden.
Immer wenn der Leipziger Rechtsanwalt in diesen Tagen in das Ge­richtsgebäude in der Elisenstraße 64 (heute Bern­hard-Göring-Straße) ging, fürchtete die Familie, dass der Vater noch im Ge­richtssaal von der Gestapo verhaftet werden könnte. Auch die verbliebenen Ange­stellten der Kanzlei in der Ritter­straße waren sich bewusst, dass sich ihr beliebter Chef in stän­diger Gefahr befand, verhaftet und in ein Konzentrationslager geschafft zu werden.

„Schwer traf der Faschismus mich in meinen Kindern.“[45]

Martin Drucker hatte in der Zeit des Nationalsozialismus nicht nur die geschilderten Verfolgungsmaßnahmen und Re­pressionen zu er­leiden. Er verlor während der Bombenan­griffe seine Kanzlei mit der bereits vom Vater aufgebau­ten kostbaren juristischen Bibliothek. Auch die geliebte Wohnung in der Schwägrichenstraße wurde mit allem Hab und Gut während der Bom­benangriffe vernich­tet. Die Nazis ver­suchten nicht nur Martin Drucker selbst auszu­schal­ten, sondern sie verfügten auch immer wieder neue re­pressive Maßnahmen gegen seine Kinder, die über das für sie als sogenannte 1/4 Juden selbst nach den Rassegeset­zen zulässige Maß hinaus gingen.
Seine beiden Söhne Heinrich und Peter teilten das Schicksal vieler hoffnungsvoller junger Männer: Sie starben in dem barbarischen Krieg. Die beiden Töchter wurden in ihrer Ausbildung und ihrer Berufsausübung gehindert.
Der 1905 geborene Sohn Heinrich hatte wie sein Vater be­reits an der Thomasschule zu den größten Hoffnungen Anlass gegeben. Ihn drängte es später zum Studium der Philosophie, besonders bei Theodor Litt, dessen Nachlass im Jahr 1997 von der Leipziger Universität übernom­men werden konnte. Sein Wissens­drang führte ihn jedoch auf Abwegen zur Soziologie, so dass er am Leipziger Institut bei Hans Freyer lan­dete. Dieser ließ ihm bereits 1933 den Zutritt zum Institut ver­wehren, wofür es keinerlei Grundlage gab. Nach Kriegsbeginn im No­vember 1942 heira­tete er, da das Gerücht umging, dass auch den „25 %igen Ju­den“ künftig die Ehe per Gesetz untersagt werden sollte, die katholische Postangestellte Ursula Quinte. Aus dieser kurzen, sehr glücklichen Ehe sind zwei Kinder hervorge­gangen. Die bei­den Enkelkinder waren für Martin Drucker in seinen letzten Le­bensjahren Trost, Freude und Hoffnung. Obwohl die akademische Karriere des Sohnes Heinrich wegen sei­ner Abstammung beendet war, war er doch ‚geeignet‘, als Landesschütze an die Ostfront ein­bezo­gen zu werden. Tagtäglich schrieb Heinrich an seine junge Frau düstere Briefe. Als diese ausblieben, war die Familie natürlich beunruhigt. Schließlich erreichte Ur­sula Drucker im Februar 1945 in Aue, wohin sie mit ih­ren beiden Kleinkindern geflüchtet war, der Brief eines ihr unbe­kannten Stabsgefreiten Kosub. Der Unbekannte teilte ihr mit, dass er Heinrich auf der Haupt­straße nach Ber­lin-Breslau im Graben an einem Ort namens Oberau in der Nähe von Lüben in Niederschlesien tot ge­funden habe. Er schickte von ihr stammende Briefe, die er in der Hose des Toten gefunden hatte. Heinrich wurde in Oberau beer­digt. Der Stabsgefreite sprach sein herzliches Beileid aus und versi­cherte, dass ihr Mann eine schöne Ruhestätte gefunden habe. Nach den geschilderten Umständen musste die Familie annehmen, dass Heinrich seiner Uniform be­raubt und ermordet worden war.
Ebenso tragisch endete das Leben des wesentlich jünge­ren, 1914 ge­borenen, hochbegabten Sohnes Peter. Er fiel am 12.07.1942 in Afrika bei El Alamain. Am Morgen noch hatte er der Familie in Leip­zig eine Karte von Kreta ge­schrieben. Wenige Stunden später wurde er mit seiner Kompanie in Flugzeugen zum Kriegseinsatz geflogen, wo er am gleichen Tag umkam.  Peter war der Naturwissenschaft­ler der Familie und stand so in der Tradition seines On­kels Carl. Er stu­dierte zunächst 1932 in Göttingen, aber schon ab 1933 in Leipzig, insbesondere bei Hei­senberg. 1936 brach er sein Studium ab, da er keine Chance sah, dieses unter der nationalsozialistischen Herr­schaft noch been­den zu können. Er kam durch die Vermittlung seines Hamburger Onkels Conrad als Stift in eine Firma für Im­port-Export. Peter hoffte dadurch später nach Südamerika auswandern zu können. Diese Hoffnungen zerschlugen sich jedoch mit dem Kriegsbeginn.
Der 1903 geborenen Tochter Martina wurde nach dem er­folgreichen Abschluss ihres Medizinstudiums in Leipzig untersagt, ihren ge­liebten Beruf als Kin­derärztin auszu­üben. Auch für diese Schi­kane gab es natürlich keinerlei gesetzli­che Grundlage. Sie arbeitete deshalb einige Zeit bei dem namhaften jüdischen Arzt Dr. Abraham Adler in dessen Praxis in der Bose­straße. Spä­ter wurde sie nach Schlawe in Hinterpommern dienstver­pflich­tet. Nach dem Einmarsch der russischen Armee musste sie als Ärztin in einem Kriegsgefangenenlager arbeiten. Ihre Rückkehr nach Leipzig war eine schreckliche Odyssee, wie sie viele andere Flücht­linge und Vertriebene zu dieser Zeit er­leben mussten. Obwohl ihr allgemeiner Zustand bei ihrer Ankunft in Leipzig deshalb sehr er­schreckend war, wie sich die jüngere Schwester Re­nate noch heute erinnert, war ihr sehnlichster Wunsch, endlich als Kinderärztin ar­beiten zu dürfen. Als solche ist sie sicher heute noch vielen Leip­zigern aus Kindheitstagen liebevoll in Erinnerung geblieben. Die spätere Sanitätsrätin arbeitete aufopfe­rungsvoll für ihre kleinen Pati­enten, denn auch sie ver­stand ihren Beruf, wie ihr Vater,  als le­benslange Beru­fung. Die nach langer schwerer Krank­heit im Jahr 1992 in Leipzig ver­storbene Toch­ter Martina hat dem Namen ihres Va­ters im besten Sinne des Wor­tes Ehre gemacht.
Renate, die wesent­lich jüngere zweite Toch­ter Martin Druckers, besuchte das Gymnasium in Salem am Bodensee. Sie fühlte sich dazu berufen, in die Fußstapfen ihres Vaters zu treten und wollte Rechtsanwältin werden. Für diese berufliche Lauf­bahn gab es für sie jedoch nach 1933 keinerlei Chance. Sie stu­dierte daher Geschichte und Germanistik und hatte damit, wie heute mit Gewissheit gesagt werden kann, ihre wahre Berufung gefunden.
Zwischen 1938 und 1941 war sie aus rassischen Gründen vom Stu­dium an deutschen Universitäten ausgeschlossen. Selbstredend gab es auch für diesen Ausschluss in den „Rassegesetzen“ keiner­lei Basis. 1942 setzte sie ihr Studium bei Walter Stach in Straßburg fort, wo sie Ende 1944 zum Thema „Die althochdeutschen Glossen in der lex sa­lica“ promovierte. Renate Drucker ist wie der Vater und die Schwester ihrer Ge­burts­stadt Leip­zig bis heute treu geblieben. Als Hi­sto­rikerin hat sie sich bleibende Verdienste um den Auf­bau und die Bewah­rung der Uni­versitätsarchivs erworben, welches sie zwischen 1950 und 1977 bis zu ihrer Pensio­nie­rung engagiert leitete. Ganze Generationen von Stu­denten erinnern sich bis heute leb­haft an ihre Lehrver­anstaltun­gen auf dem Gebiet der histori­schen Hilfswis­senschaften an der Leipziger Universität. Noch heute ist die rastlose zierliche 80jährige als Kul­tursenatorin des Freistaates Sachsen, aber insbe­sondere als Vorstandsvorsitzende der Ephraim Carlebach Stiftung Leipzig ak­tiv und wirkt so im Sinne ihres Vaters fort.
Anlässlich ihres 80. Geburtstages [46] ver­lieh ihr die Leipziger Universität in Würdigung ihrer besonde­ren Ver­dienste für die Freiheit des Gedankens die Ehrenbürger­schaft. Am 23. Okto­ber 1997 wurde Renate Drucker für ihr Le­benswerk mit dem Verdienst­orden des Freistaates Sachsen geehrt. Martin Drucker wäre mit Be­stimmtheit sehr stolz auf seine Jüng­ste gewesen.

Die Versetzung in den „Ruhestand“

Unter dem Datum vom 23. April 1943 teilte der Oberlan­desge­richts­präsident dem Landgerichtspräsidenten mit, dass er zu prü­fen habe, „ob der jetzt 73 Jahre alte Rechtsanwalt Justizrat Dr. Drucker ge­mäß § 3 der VO vom 01.03.1943 in den Ruhestand zu versetzen ist.[47] Gleich­zeitig merkte er an, dass gegen Dr. Drucker wieder einmal ein strafrechtliches Verfahren bei der Dienststrafkammer anhängig sei, und abschließend heißt es dann: „Ich beab­sichtige, dem Verfahren auf Versetzung in den Ru­hestand den Vorzug vor dem ehrengerichtli­chen Verfahren zu geben und bitte deshalb um besonders beschleu­nigte Durch­führung der Erörterungen.“[48]
In dem daraufhin angefertigten „Vorschlag wegen Verset­zung in den Ruhestand“ stellt der Landgerichtspräsident Lorenz u.a. fest: „Ob das anhängige ehrenstrafrechtliche Verfahren ein Grund für seine Versetzung in den Ruhe­stand ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ob lediglich die Tatsache, dass Dr. Drucker Mischling 1. Grades ist, ein Grund zur Verset­zung in den Ruhestand gibt, muss der höheren Entschließung überlassen werden. Das Verhalten Dr. Druckers seit 1933, insbesondere die Art seiner Berufsausübung und Be­rufsauf­fassung seit die­sem Zeitpunkt geben zu Beanstandungen kei­nen Anlass.
Die beabsichtige Versetzung in den Ruhestand war auch Anlass, Erör­terungen über die Vermögensverhältnisse Mar­tin Druckers an­zustel­len, denn es war zu klären, ob der Rechtsanwalt einer Versorgung aus Mitteln der Reichsrechtsanwaltskammer „bedürftig und würdig“ sei. Martin Drucker gab hierzu an, dass die Versorgung seines 38jährigen Sohnes Heinrich und seiner 26jährigen Tochter Renate noch auf seinen Schultern ruhe, da sie als Misch­linge 2. Grades bis­lang kein eigenes Einkommen finden konnten. Auch seine ge­rade schwangere Schwiegertochter sei vollkommen vermögenslos. Die von der Sozietät abgeschlossene Lebensversicherung trete für den Fall des Ausscheidens auch nicht ein, so dass auch hier­aus kei­nerlei Versorgung zu erwarten sei, sondern nur weitere Prämienzah­lungen erfolgen müssten.
An dieser Stelle wird deutlich, dass Martin Drucker trotz seiner le­benslangen erfolgreichen anwaltschaftlichen Tätigkeit prak­tisch vermögenslos war. Sein Vorkriegsver­mögen (gemeint war hier natür­lich der I. Weltkrieg) hatte er wie andere pflicht­schuldigst in Kriegsanleihen angelegt und durch den Verfall der Währung verloren.
Es entsprach jedoch unabhängig davon nicht dem We­sen Mar­tin Druckers, und dem seiner Frau Mar­garethe, Vermö­gen anzu­häufen. Die vor 1933 gut laufende Kanzlei musste viele Köpfe ernähren, und ansonsten wurde Geld eigentlich im Wesentlichen dann sehr großzügig ausgegeben, wenn es um die um­fassende Ausbil­dung seiner Kinder ging. Wie sich die jüngste Tochter Renate erinnert, wurde an diesen Kosten nicht gespart.
Die Domizile in Niedergräfenhain und später in Großbothen konnte sich die Familie nur wegen der außerordentlich günstigen Mietver­hältnisse leisten. Aber auch das war ein „Luxus“, den sich und sei­ner Familie der Justizrat gerne gönnte. Die Anschaffung von Grund­be­sitz jedoch war ihm vollkommen we­sensfremd.
Trotz dieser Feststellungen wurde Martin Drucker natür­lich ohne jegliche Versorgung auf Grund der genannten Verordnung, welche als „lex Drucker“ bekannt wurde, per 01.01.1944 in den Ruhe­stand als Rechtsanwalt versetzt. Ein einmaliger Vorgang, da ein freiberuflich tätiger Anwalt, der eben nicht Staatsbeamter ist, natur­gemäß auch nicht durch den Staat per Dekret in den Ruhe­stand versetzt werden kann.
Der Termin für die Versetzung in den Ruhestand musste je­doch zu­nächst nochmals verschoben werden, da die Kanzlei in der Rit­ter­straße 1-3 während des Bombenangriffes am 4. Dezember 1943 in Flam­men aufging. Niemand wurde da­mals in die Innenstadt ge­lassen, um zu löschen oder noch irgendetwas zu retten. Das Haus selbst war gar nicht getroffen worden. Es war durch das Feuer des gegenüber­liegen­den Hauses schließlich abgebrannt.
Als Martin Drucker später in Jena seine Erinnerungen auf­schrieb, wurde ihm oft bewusst, welche wichtigen Doku­mente und lieb geworde­nen Erinnerungen damals unwieder­bringlich verloren gegangen sind. Die Kanzlei wurde dar­aufhin in die Wohnung in der Schwägrichen­straße verlegt, da auch die Ecksteins ausgebombt waren.
Am 29.12.1943 teilte der Oberlandesgerichtspräsident „gnädigst“ mit, dass die Versetzung in den Ruhestand auf den 1. April 1944 ver­schoben worden sei. Nur der Tatsa­che, dass sein treuer Sozius Eck­stein Justizrat Drucker trotzdem weiter im Rahmen des Möglichen et­was verdienen ließ, ist es zu verdanken, dass die Familie nicht vollständig ohne Einkommen war, zumal sämtliche Rückla­gen längst verbraucht waren.
Als Ende Mai 1944 bei Martin Drucker eine Aufforderung einging, ei­nen Personalbogen auszufüllen, kam es erneut zu einem uner­freuli­chen Briefwechsel mit dem Landge­richtspräsidenten, da sich der „Rechtsanwalt im Ruhe­stand“ beharrlich weigerte, die­ser Forderung nachzukom­men. Da ihm eine aufsichtsrechtliche Ahndung angedroht wurde, bat der Justizrat um Angabe der ge­setzlichen Be­stimmungen, nach welchen er weiterhin unter der Aufsicht des Reichsjustizmini­sters stehe.
Seinen 75. Geburtstag am 6. Oktober 1944 verbrachte Martin Druc­ker bei der Familie Duseberg in Aue, wohin seine Schwieger­tochter mit ihren beiden Kindern gegangen war. Auch wenn Heilberg vor 10 Jahren zu Drucker in Großbothen ge­sagt hatte, dass niemand wissen könne, was die nächsten Jahre bringen werden, hatte sicher keiner der da­mals Anwesenden auch nur eine vage Vorstellung von dem, was dann tatsächlich kam.
Martin Drucker hatte allzu früh seine Frau Mar­garethe ver­loren, der jüngste Sohn Peter war 1942 gefal­len, der Älteste war an der Ostfront, die Kanzlei war zerstört, die berufliche  Existenz schien für immer ver­nichtet.
Ein trauriger 75. Geburtstag. Doch die Dusebergs, die Tochter Re­nate und Ursula Drucker, die ihren Schwieger­vater abgöttisch ver­ehrte, versuchten, den Tag so würdig wie unter den Kriegsbe­dingun­gen nur irgend möglich zu gestalten.
Trotzdem war auch zu diesem Zeitpunkt für Martin Drucker noch nicht alles ausgestanden. Im Februar kam die Nach­richt vom Tod des Sohnes Heinrich, und die Schwiegertoch­ter Ursula kam mit ih­ren beiden klei­nen Söhnen zurück nach Leipzig. Hier erfuhren sie kurze Zeit spä­ter, dass ihre Ängste um die in Dresden lebenden Mannsfelds nicht unbegründet waren. Nach dem verheerenden Bombenangriff am 13. Fe­bruar 1945 war die geliebte Schwester Betty schwer verletzt mit zertrümmerter Hüfte, ohne Papiere und ohne Schuhe auf der Straße gefunden worden. Der ne­ben ihr liegende Carl Mannsfeld war tot. Sie wurde in die Klinik ‚Sonnenstein‘ gebracht, wo sie darum bat, die Druckers in Leipzig zu informieren, denn der Rest der Familie war durch den Bombenangriff auf Dresden eben­falls zer­streut und obdach­los. Der Tod des früheren sächsischen Justizministers war für Ju­stizrat Drucker der Schlusspunkt familiärer Todesnach­richten. Der hochanständige Carl Mannsfeld, auf den Martin Druc­ker an­geblich einen solch unheilvollen Einfluss gehabt haben sollte, war 1906 an das Dresdner Oberlandesgericht berufen worden. Er war Richter mit jeder Faser seines Lebens, und hierin lag wohl auch der entschei­dende We­sensunterschied zu dem Rechtsanwalt Drucker. Aber auch po­litisch gehörten sie nicht unbedingt einem Lager an, denn Mannsfeld fühlte sich eher demokratisch-konser­vati­ven Auffas­sungen verbunden. Im Jahr 1922 wurde er zum Chef­präsidenten am OLG Dresden berufen. Anlässlich seines 65. Ge­burtstages würdigt ihn die „Deutsche Juri­sten-Zei­tung“[48] wie folgt:
Im Jahr 1929 wurde er außerdem Justizminister. Er hat seine gleichzeitige Tätigkeit als solcher und als höchster Richter in vorbildlicher Weise ausgeübt und ge­zeigt, wie wertvoll es ist, wenn der Chef eines OLG gleichzeitig auch Chef der Justizverwaltung ist. Mit Mannsfeld wurde unzwei­felhaft der beste Sach- und Fach­kenner Sachsens an die richtige Stelle gesetzt. Er ist ein ausgezeichneter Ju­rist, der sich weit über Sachsens Grenzen durch seine un­ermüdli­che Mitarbeit am neuen StGB und an dessen Beratun­gen verdient ge­macht hat, zugleich ein Mann von ungewöhn­licher Arbeitskraft, ein hoch­geschätzter Vorgesetzter, den nicht nur die Mitglieder des Mi­nisteriums und des OLG, sondern ebenso auch die Richter und Staats­anwälte, die Be­amtenschaft und die jungen Juristen hoch verehren.
Sicher war es für Martin Drucker in dieser Situation ein Trost, dass die geliebte Schwester, die ‚Bettchentante‘, überlebt hatte. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1957 blieben ihre beiden Nichten auf das Engste mit ihr verbunden.
Am 23. Februar 1945 ging schließlich auch die Wohnung in der Schwä­grichenstraße in Flammen auf. Die Situation an diesem Tag, wie sie Renate Drucker sehr anschaulich be­schreibt, mu­tet geradezu kafkaesk an, denn kaum jemand war dieser Situation noch gewachsen. Nur we­nige Erinne­rungsstücke wurden in letzter Minute noch aus der Woh­nung gerettet. Kurz bevor die Balken herab brachen, wurde auch der zerlegte Flügel, auf dem Marga­rethe Drucker so gern gespielt hatte, noch auf die Straße ge­bracht. Die Fami­lie kam zunächst getrennt provisorisch bei Freunden und Bekannten unter. Ein früherer Mandant war bereit, der Familie Drucker eine freie Wohnung  in einem seiner Häuser zu vermieten. Deswegen sprach er im berüchtigten Amt zur Förderung des Woh­nungsbaus in der Harkortstraße1 vor, um die hier­für erfor­derliche Genehmigung zu erhal­ten. Im Nachbarzimmer hielt sich der Rechtsanwalt Zuber­bier, der Leiter diese Amtes, der über viele Jahre di­rekt über Druckers gewohnt hatte, auf. Als er mit an­hörte, worum es ging, drohte  er dem früheren Klienten Martin Druc­kers mit „Maßnahmen der Partei“, und Drucker selbst wolle er nun um­gehend ins Konzentra­tionslager schaffen lassen.
Sofort gewarnt, entzog sich die Familie dem Zugriff der Leip­ziger Verfolger und floh zu Freunden in Jena. Dort wartete Mar­tin Drucker das nahe Ende des Krieges ab. In dieser Zeit der relativen Ruhe und Besinnung gab er endlich dem Drängen seiner Schwiegertochter nach und begann, seine Erinnerungen aufzu­schreiben. Das Leben ohne Geld und Verdienstmöglich­keiten war in Jena für die restliche Familie na­türlich außeror­dentlich schwierig.
Ein Angebot der einmarschierten Amerikaner, nach dem We­sten zu ge­hen und in Frankfurt am Main eine neue Kanzlei aufzubauen war des­halb sicher sowohl lukrativ als auch verlockend. Trotz­dem widerstand der 75jährige Jurist diesen Angebo­ten. Es ent­sprach seiner innersten Überzeugung, dass er dort für den Wie­derauf­bau sorgen musste, wo er hingehörte: in Leipzig.[51]

Die letzten Jahre – Wiederaufbau der sächsischen Anwaltschaft

Nach der Befreiung Leipzigs durch die Amerikaner war, wie Martin Drucker nach seiner Rückkehr erfuhr, ein Jeep vor dem völlig zer­bombten Wohnhaus Schwägrichenstraße 5 vorgefahren. Die Amerikaner suchten Drucker, um ihn zum ersten Bürgermeister Leipzigs zu ernen­nen. Wegen seiner Abwesenheit fiel die Wahl auf Rechtsanwalt Dr. Johannes Vierling, welcher kurze Zeit später durch Erich Zeigner abgelöst wurde.
Die Rückkehr von Jena nach Leipzig gestaltete sich unter den kata­strophalen Bedingungen nach dem totalen Zusam­menbruch außerordent­lich schwierig. Die Familie wartete in Jena auf ein Zeichen aus Leipzig, dass sie wiederkom­men könne. Martin Drucker erhielt dann tatsächlich Nach­richt, dass er zurückkehren müsse, „um in den Wiederaufbau ein­geschaltet zu werden.“ Es war jedoch schließlich erst Anfang Juni möglich, Mar­tin Drucker mit einem Auto aus Leipzig von Jena abzuho­len und in seine Heimat- und Geburtsstadt zurückzubrin­gen. Hier bezog die ganze Fa­milie eine Wohnung in der Brand­vorwerkstraße 80. Diese war nur spärlich, mit zum Teil geborgten Möbeln eingerichtet, denn die aus der Wohnung in der Schwägrichenstraße geretteten und untergestell­ten Möbelstücke waren später durch eine Luftmine vernichtet worden. Die Schwiegertochter Ursula, die ihre beiden Kleinkinder zu versor­gen hatte, führte auch den Haushalt. Die Toch­ter Renate hatte einen Lehrauftrag an der Leipziger Uni­versität erhalten. Sie konnte je­doch noch nicht lesen, da die geschichtlichen Fächer zu diesem Zeitpunkt noch ‚gesperrt‘ waren.
Nachdem auch die Tochter Martina im Dezember 1945 aus der russi­schen Kriegsgefangenschaft zurückgekehrt war, wurde sie als Assi­stenzärztin im Universitätskinderkran­kenhaus angestellt. Als Martin Drucker zurückkam, war er bereits wieder in die Liste der beim Amtsgericht zugelassenen Rechts­anwälte eingetragen. So kam es auch, dass hier als Kanz­leisitz die Schwägrichenstraße 5 angegeben war, obwohl dieses Gebäude nicht mehr bestand. Die von seinem treuen So­zius Eckstein mühevoll wieder eingerichtete gemeinsame Kanzlei be­fand sich vielmehr nun im Europahaus am Augustusplatz 7 (später in Karl-Marx-Platz umbenannt).
In seiner Abwesenheit hatten die Amerikaner in einer ge­heimen Wahl durch alle nicht faschistischen Rechts­anwälte einen Bezirksausschuß für Rechtsanwälte und No­tare in Leipzig wählen lassen, zu dessen Präsidenten Martin Drucker bestimmt worden war. Er engagierte sich sofort außerordentlich in der Kommission zur Überprüfung und Wie­derzulassung von Rechtsanwälten in Sachsen. Martin Drucker wurde darüber hinaus zum Vizepräsidenten der Sächsischen Rechtsanwalts- und Notarkammer gewählt und musste deshalb alle zwei Wochen nach Dresden reisen. Offenkundig in dieser Funktion wurde er etwa im Herbst 1946 gebeten, einen Vortrag zum Thema ‚Der Anwalt in der neuen Zeit‘ vor sächsischen Rechtsanwälten zu halten. Das im Anhang erstmals veröffentlichte Manuskript dieser Rede muss als das ein­drucksvolle Vermächtnis Martin Druc­kers an die deutsche Anwalt­schaft angesehen werden.
Er schreibt in erhaltenen Briefen aus dieser Zeit, dass er in seiner ganzen Anwaltspraxis noch niemals dermaßen mit Arbeit in Anspruch genommen worden war, die er nicht einmal in siebzig Wochenstunden bewältigen könne.
Am 28. März 1946 feierte ihn die Leipziger Universität aus Anlass seines Goldenen Doktorjubiläums. Martin Druc­ker war sehr Überrascht darüber, dass so viele Kollegen dieses Jubiläum zum Anlass nahmen, ihm zu gratulieren. Besonders berührt hat ihn das Glück­wunsch­schreiben des nunmehrigen Landgerichtspräsidenten Alfred Neu, mit dem er sich durch gemeinsame Erfahrungen sehr eng verbunden fühlte.
Auf Drängen seiner Schwiegertochter bemühte sich Martin Drucker um die Anerkennung als ‚Opfer des Faschismus‘ bei der Stadt Leipzig. Das hatte zumindest zwei Beweg­gründe: Einerseits wollte Ursula Drucker sicher, dass die Verfolgung und der mutige Widerstand ihres verehrten Schwiegervaters auch ganz offiziell anerkannt wird, an­dererseits war mit einer solchen Anerkennung auch eine bessere Ver­sorgung verbunden, die Martin Drucker dring­lichst benötigte, da im Ergebnis des Krieges das gesamte Hab und Gut verloren gegangen war.
In diesem Zusammenhang bekam Justizrat Drucker einen er­sten Ein­druck von dem, was später kommen sollte, er aber nicht mehr erleben musste. Im September 1946 sprach der bald 77jährige Justizrat in dieser Angelegenheit in der zuständigen Kommunalabteilung in der Humboldtstraße 3 vor. Hier musste er eine dreiviertel Stunde auf dem Kor­ridor warten. Während dieser Zeit wurden aber andere Herren in das Zimmer gerufen, die nach ihm gekommen wa­ren. Als er im Anmelde­zimmer diesbezüglich nachfragte, wurde er von einer Angestellten sofort niedergeschrien und der Lüge bezichtigt. Justizrat Drucker verließ dar­aufhin das Haus. Am 6. September 1946 teilte ihm der Rat der Stadt Leipzig lapidar mit, dass seine Anerkennung als Opfer des Faschismus nicht möglich sei, weil die gesetz­lichen Bestimmungen dies nicht zuließen.
Nach 1945 hat sich Martin Drucker darum bemüht, die ‚Ju­ristische Wo­chenschrift‘, die für seine persönliche Ar­beit über Jahrzehnte so bedeutungsvoll gewesen war, wiederzubeleben. Hierzu trat er in da­mals natürlich sehr langwierigen und schwierigen Schriftverkehr un­ter ande­ren mit Heinrich Dittenberger, der zu dieser Zeit Richter am Amtsgericht in Kitzingen war. In einem dieser Briefe schreibt Dit­tenberger an Drucker: ‚Dass der Deutsche Rechtsverlag Anspruch auf die JW erhebt, ist grotesk. Es wird wohl nicht schwer sein, dies zurückzuweisen.‘
In Abschrift erhalten geblieben ist auch ein Schreiben des damali­gen Ministerpräsidenten von Groß-Hessen, Karl Gei­ler, vom 19. März 1946, welcher die Problematik einer möglichen Konkurrenz der ‚Süddeut­schen Juristenzeitung‘ zur ‚Juristischen Wochenschrift‘ beinhaltet. Auf ent­sprechende Anfrage des Kollegen Wilhelm Kraemer  aus Berchtesga­den, der früher am Leipziger Reichsgericht zugelassen war, antwortete Martin Drucker in einem seiner letzten Briefe am 21. September 1946 wie folgt: „Die Absicht, die Juristische Wochenschrift wieder ins Leben zu rufen, müssen wir wohl nunmehr als gescheitert ansehen. Gerade vor einigen Tagen ist dem Berliner Vertreter der Firma Moe­ser und Professor Melsheimer, der in der Justizver­waltung für das russische Besatzungsgebiet arbeitet, un­ter dem Ausdruck des Bedau­erns eröffnet worden, dass die russische Verwaltung es schlechthin ablehne, für die Ju­ristische Wochenschrift eine Lizenz zu erteilen. Über die Gründe ist nichts gesagt worden.
In einem Schreiben vom 16. Juni 1946 teilt Martin Druc­ker dem frü­heren Senatspräsidenten Helmuth Delbrück resigniert mit: „Meine von Ihnen erwähnten Bestrebungen, den DAV wieder aufzurichten, kommen leider nicht von der Stelle, hauptsächlich deshalb nicht, weil die Geneh­migung der Besatzungsmächte zur Gründung von Vereinen und insbeson­dere solchen, die sich über die Zonengrenze weg erstrecken sollen, nicht zu erlangen ist. Unsere Bemühungen werden fortgesetzt.
Gleichermaßen erfolglos blieben Druckers Bemühungen um die Wieder­begründung des Leipziger Anwaltvereins. Be­reits im August 1945 hatte der Leipziger Anwaltsaus­schuss, dem er vorstand, die Satzung zur Genehmigung ein­gereicht. Diese wurde jedoch durch die Besat­zungsbehörde ohne Gründe nicht erteilt.
Es bleibt bis heute unverständlich, wie der nun bereits über 77 Jahre alte Justizrat Drucker die enorme Arbeits­belastung unter den schwierigsten Arbeits- und Lebensbe­dingungen bewältigt hat. Die er­haltene private Korrespondenz der letzten beiden Jahre spiegelt wiederholte Krankheit wieder. Eine ver­schleppte Lungenentzündung zwang Martin Drucker ins Krankenbett. Dieser Erkrankung erlag der große Leipziger Rechtsanwalt schließlich am 23. Februar 1947. Der lang­jährige Wegbegleiter Martin Druckers und Schriftleiter der ‚Ju­ristischen Wochenschrift‘ Heinrich Dittenberger stellte in dem nachfolgend vollständig widergegebenem Nachruf zutreffend fest: „Drucker verkörpert das Ideal des Rechtsanwaltes.
Das Grab Martin Druckers und seiner Frau Margarethe auf dem alten Johannisfriedhof wurde, wie die vieler weite­rer bedeutender Leipzi­ger Persönlichkeiten, später bei der Umgestaltung zum Friedenspark beseitigt. Im Unter­schied zu dem erwähnten NSDAP-Anwalt Fritzsche, der in Lindenthal als ‚Widerstandskämpfer‘ geehrt wird, erin­nert deshalb in Leipzig nichts an diesen außerordentlich mutigen Anwalt.
Dem Engagement von Dr. Fred Grubel ist es verdanken, dass im Oktober 1989 anlässlich des 120. Geburtstages erstma­lig Vertreter des Deut­schen Anwaltvereins und des Kolle­giums der Rechtsanwälte der damals noch existierenden DDR zu einer Gedenkveranstaltung in Leipzig zu­sammen ka­men. Sowohl Manfred Unger als auch der eigens von New York angereiste Fred Grubel würdigten sehr eindrucksvoll und einfühlsam das Lebenswerk Martin Druckers. In den nachfolgenden Wirren der Wiedervereinigung verfiel je­doch die gerade wieder aufgefrischte Erinnerung an die­sen mutigen Leipziger Juristen sehr schnell wieder dem Vergessen.

[1] Gemeindeverzeichnis Braunschweiger Juden. Geburten/Trauungen/Beerdigungen 1812-1868, Stadtarchiv Braunschweig, Sign. G III 1 : 276
[2] Hermann Samson war der erste Vorsteher der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Vergleiche hierzu: Festschrift zum 75jährigen Bestehen der Leipziger Ge­meindesynagoge, Nachdruck: Berlin 1994, S. 43 ff.
[3] Albert Leppoc (1806-1875) trat 1847 zum Christentum über. Er wurde als Taufpate von Martin Drucker jun. im Taufregister von St. Nikolai verzeich­net.
[4] Zitat aus Martin Druckers Lebenserinnerungen.
[5] „Lieder für 4 Männerstimmen der vereinigten Bürgergesangsvereine Achtbarkeit und Biedersinn zu Schnarrtanne“, den Sangesbrüdern zu St. Pauli in Leipzig zum 50jährigen Stiftungsfeste gewidmet,  wurde 1872 von Constantin Sander im Musikverlag F.E.C. Leuckart verlegt.
[6] Vergleiche: 125 Jahre Deutscher Anwaltverein, Bonn 1996, S. 4
[7] ) Maria Ottilie Roßbach, geborene Bach (1844-1914), die Ehefrau des Sozius war 1869 eine der Taufpa­tinnen von Martin Drucker jun. Sie war eine Cousine von Ottilie Marianne Mannsfeld, geborene Bach (1842-1918), der Mutter von Margarethe Drucker, geborene Mannsfeld.
[8] Vergleiche hierzu u.a.: Bernd-Rüdiger Kern, Die Geschichte der Leipziger Juristenfakultät; in: Sächsische Justizgeschichte, Band 3, Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1994
[9] Ernst Heymann, Nachruf in: Deutsche Juristen-Zeitung, Nr. 28/1923, S. 481
[10] Vergleiche hierzu u.a.: Peter Landau: Juristen jüdischer Her­kunft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik; in: Deutsche Ju­risten jüdischer Herkunft, München 1993.
[11] In: Europäisches Markenrecht, Dritter Teil: Vergleichende Dar­stellung der Markenrechte von den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal mit dem Deutschen Recht; Dr. Walter Rothschild, Berlin und Leipzig 1912/13
[12] Vergleiche: Vorwort von Dr. Fred Grubel zum Faksimiledruck der Festschrift Martin Drucker 1934; Scientia Verlag Aalen 1983.
[13] Vergleiche hierzu: Rosa Luxemburg im Gefängnis, Fischer Ta­schenbuch Verlag Frankfurt am Main 1987, S. 73
[14] Fred Grubel, Jüdisches Leben und Leiden in Leipzig, Erinnerun­gen 1908 bis 1939, Vorabdruck Leipzig 1997, S. 54 ff
[15] An dieser Stelle habe ich Georg Prick für wertvolle Hinweise zu Max Alsberg und zu dessen Verhältnis zu Martin Drucker zu danken.
[16] Dr. J. Jastrow, Der angeklagte Staatsanwalt, Dr. Walther Roth­schild, Berlin 1930
[17] Tempel rollt weiter! in: „Der Freiheitskampf“ vom 16.12.1930, S. 3
[18] Festschrift der Juristischen Gesellschaft in Leipzig, Verlag von Veit & Comp. Leipzig 1909
[19] Vergleiche hierzu u.a.: Martin Drucker; Neuester und allerneue­ster Strafprozeß; in: Juristische Wochenschrift 1924, S. 241 ff.
[20] 50 Jahre Leipziger Anwalt-Verein, Leipzig 1929
[21] Das Grab Julius Habers befin­det sich noch heute auf dem Leip­zi­ger Südfriedhof
[22] Hachenburg, Erinnerungen; a.a.O. S. 276
[23] Der Beitrag Martin Druckers „Auf dem Wege zum An­waltstande“ wurde auch in der Zeitschrift der Anwalts­kam­mer im Oberlandesgerichts-Bezirk Breslau Nr. 1/1928 veröf­fentlicht.
[24] Vergleiche hierzu insbesondere: Eberhard Haas/Eugen Ewig: Max O. Friedlaender (1873-1956) Wegbereiter und Vordenker des Anwalts­rechts; in: Hein­richs/Franzki/Schmalz/Stolleis, Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, München 1993
[25] Der Inhalt dieses Schreibens ist nur dadurch über­lie­fert, weil Rechtsanwalt Dr. Darboven ihn in seiner Beru­fungsschrift vom 13. Mai 1935 an den Ehrengerichts­hof vollständig zitiert.
[26] Max Hachenburg, Lebenserinnerungen eines Rechtsan­walts, Düsseldorf 1927
[27] Vergleiche hierzu: Fred Grubel, Erinnerungen a.a.O., S. 56
[28] Vergleiche hierzu: Ju­daica Lipsiensia, Leipzig 1994, S. 295 ff.
[29] So beschreibt Martin Drucker die Situation in seinem nach 1945 niedergeschriebenen Lebenslauf (Anlage ).
[30] Vergleiche hierzu insbesondere die Personalakte, Staatsar­chiv Leipzig, Landgericht Nr. 1424
[31] Staatsarchiv Leipzig, Amtsgericht Nr. 814
[32] Vergleiche hierzu Schellenberger; Institut für Zeitge­schichte München, Sign. MA 108, Fasz. 4152
[33] Vergleiche hierzu u.a.: Neue Leip­ziger Zeitung vom 18.03.1933, S. 5
[34] Zitiert nach der Berufungsbegrün­dung des Rechtsanwalts Darboven vom 13.05.1935, Seite 2; Institute of Contemporary History and Wiener Library Limi­ted London, Index Number: P.II.b. 138
[35] Zitiert nach Darboven; a.o.O., S. 4
[36] Institute of Contemporary History and Wiener Library Limited London, Index Number: P.II.b. 138
[37] Bundesarchiv, Abt. Potsdam, Sign. EGH dt. RA, Nr. 3181
[38] „Laßt jede Hoffnung hinter Euch, ihr, die ihr ein­tre­tet!“ (Dante, Göttliche Komödie; Hölle 3, 9; Letzter Vers der Inschrift über der Höllenpforte)
[39] So beschreibt Max Friedlaender die Situation im No­vem­ber 1954; Vergleiche hierzu: Interview with Dr. Friedlaen­der, Institute of Contemporary History and Wie­ner Library Limited London, Index Number: P.II.b. 5
[40] Urteil des EGH vom 01.10.1935; a.o.O.; Seite 2
[41] Reichsanwalt Dr. Karl Schneidewin vertrat ausweislich des vorlie­genden Urteils die Staatsanwaltschaft
[42] Zitiert nach der Personalakte Mar­tin Druckers; Staatsarchiv Leipzig, Landge­richt Leipzig Nr. 1387
[43] Vergleiche: Perso­nal­akte Martin Druc­kers; a.o.O.
[44] Staatsarchiv Leip­zig, Amtsgericht Leip­zig Nr. 1265
[45] Martin Drucker in seinem nach 1945 nie­dergeschriebenen Lebenslauf
[46] Vergleiche hierzu: Gerald Wiemers, Re­nate Drucker zum 80. Geburtstag; in: Uni­versität Leipzig, Heft 4/97, S. 11
[47] Personalakte a.o.O. Blatt 24
[48] Deutsche Juri­sten-Zeitung 1930 Heft 21, S. 1383 f.