dr. jur. Hubert Lang

Anwaltsgeschichte

Rezension: Zwischen den Fronten

Verteidiger, Richter und Bundesanwälte im Spannungsfeld von Justiz, Politik, APO und RAF. Gespräche, hg. v. Gisela Diewald-Kerkmann / Ingrid Holtey

Die Publikation hält insgesamt dreizehn Gespräche fest, deren Abfolge sich stringent nach der bereits im Titel bezeichneten Frontenbildung richtet: Verteidiger (7), Richter (3), Bundesanwälte (2) und ein Politiker (Gerhard Baum). „Die Interviews wurden gefilmt und auf Band gespeichert“ (13). Den Interviews wird eine Einleitung von Ingrid Holtey vorangestellt, ein Resümee von Gisela Diewald-Kerkmann und eine Zeittafel beschließen die Publikation.

Holtey stellt zunächst sehr hilfreich die historische Situation zusammenfassend dar. In Fußnoten gibt sie zahlreiche Hinweise zu weiterführender Literatur. Holtey erklärt die Zielstellung der Gespräche mit dem Bedürfnis festzuhalten, wie sich die Gesprächspartner an die historischen Ereignisse erinnern. Darüber hinaus wird nach den „langfristigen Wirkungen“ der Verfahren in den Jahren 1967–1977 gefragt. Die Gesprächsführung wird von Holtey als narrativ beschrieben. Die Interviews führte Diewald-Kerkmann. Wer eine kritische oder gar konfrontative Gesprächsführung erwartet, wird enttäuscht werden. Die Protagonisten nutzen die Chance zur Selbstdarstellung unterschiedlich intensiv. Die Bandbreite überschreitet die Grenzen von selbstgewiss bis selbstverliebt nur ausnahmsweise. Kritische Rückfragen sieht die gewählte Interviewmethode nicht vor.
Diewald-Kerkmann wird so zum reinen Stichwortgeber, zumal sie selbst in den meisten Fällen die Antworten wohl schon kennt resp. vorausahnt. Andere Fragen sind suggestiv. Unerklärt bleibt die Auswahl der Gesprächspartner, die mehr oder weniger zufällig erscheint. Allein deshalb sind Zweifel angebracht, ob die Aussagen wirklich als verallgemeinerbar bezeichnet werden können. Dass beispielsweise Horst Mahler nicht vertreten ist, wird wenige Leser verwundern, trotzdem fehlt damit einer der hauptsächlichen Protagonisten auf der Verteidigerseite. Warum für die Politikerperspektive ausgerechnet Gerhard Baum als alleiniger Gesprächspartner ausgewählt worden ist, bleibt vollkommen unklar.

Es werden in den Gesprächen wiederholt Begrifflichkeiten verwendet, deren Sinngehalt sich den meisten Lesern nicht ohne Weiteres erschließen wird. Der Ablauf der Fragestellung ist nicht immer folgerichtig. Manche Fragen erscheinen zusammenhanglos, da sie sich nicht aus der vorangegangenen Antwort ergeben. Nachfragen zu dem Gesagten erfolgen selten. Die Herausgeberinnen müssen sich deshalb fragen lassen, warum sie für ihre Publikation die Gesprächsform gewählt haben. Es wäre vielleicht überzeugender gewesen, die ausgewählten Personen gleich um eine schriftliche Abfassung ihrer Erinnerungen an die historischen Ereignisse zu bitten. Wenig erfreulich, aber doch bemerkenswert ist tatsächlich, wie sich die Gesprächspartner erinnern: unkritisch und selbstgerecht. Dieser Befund ist überraschend für die Vertreter einer Generation, die wie keine zuvor ihre Vätergeneration an den Pranger gestellt hat. Ihnen selbst ist es aber bis heute gelungen, sich kritischen Befragungen weitestgehend zu entziehen.
Am deutlichsten wird die einseitige Wahrnehmung bei den Verteidiger-Gesprächen, sobald es um die zentrale Frage des Typus eines „neuen Anwalts“ geht, der damals entstanden sein soll. Diewald-Kerkmann greift zumindest in ihrem Resümee mit dem Hinweis korrigierend ein, das es auch schon vor 1933 namhafte Strafverteidiger gegeben hat, die den Konflikt nicht scheuten. Den „Kampf ums Recht“ haben schon lange vor den APO- und RAF-Verfahren mutige Juristen als ihre selbstverständliche Pflicht verstanden. Nach den unmittelbaren Erfolgen der „konfrontativen Verteidigung“ für die Beschuldigten wird bedauerlicherweise nicht gefragt. So müssen sich die Gesprächpartner nicht an ihren konkreten Erfolgen resp. Misserfolgen messen lassen. Abgelegte Roben, Verweigerung des Erhebens vor dem Gericht und Turnschuhe im Landtag – das sind die in Erinnerung bleibenden ,heroischen‘ Gesten, die zumindest aus heutiger Sicht eher pubertär erscheinen.

Offen bleibt jedoch nicht nur die Frage der konkreten Wirkungsmacht der 68er in ihrer Zeit, sondern auch die Frage nach den konkreten Folgen für die heutige Verteidigerpraxis. Das größte Manko der narrativen Gesprächsführung liegt darin, dass diese kaum einen Bezug zur Gegenwart herzustellen vermag. Außer dem Allgemeinplatz, dass heute Strafverfahren „zivilisierter“ ablaufen, gibt es kaum konkrete Aussagen. Selbst wenn diese Behauptung zutrifft, bleibt offen, wieso das auf die veränderte Verteidigerstrategie in den APO- und RAF-Verfahren zurückgeführt werden muss.
Deutlich wird allerdings aus den Gesprächen, welch fragiles System die Rechtsordnung war, die deshalb kaum außergewöhnlichen Belastungen standhielt. Es fehlt nicht an wechselseitigen Schuldzuweisungen. Wenn die an der Rechtsfindung Beteiligten kein Vertrauen mehr haben, dass die jeweils anderen die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen, bricht das System zusammen. Dann helfen auch keine Gesetze mehr. Wenn beispielsweise ein Verteidiger Waffen ins Gefängnis schmuggelt, so ist das der historische Sündenfall schlechthin. Das bewundernde „Chapeau!“ von Armin Golzen hierzu (43) ist einer der wenigen Momente, in denen die Maske des „Kämpfers ums Recht“ plötzlich fällt.

Die Herausgeberinnen setzen auf den mündigen Leser. Eine Bewertung erfolgt – vom Resümee abgesehen – nicht. Damit wird der Leser allein gelassen. Das ist sicher legitim. Problematisch wird dieses Verfahren aber dadurch, dass dem Leser nicht alle Wahrnehmungsmöglichkeiten für die eigene Meinungsbildung zur Verfügung gestellt werden. Die visuelle Bewertung der Gesprächspartner entfällt bei der Niederschrift eines Interviews; Körpersprache ist aber ein wesentliches Element der Meinungsbildung. Diese Informationen kann ein Buch nicht zur Verfügung stellen, ein Manko, dessen sich die Herausgeberinnen sicher bewusst waren. Hinzu treten Bedenken, die gegen eine so ausschließliche und unkommentierte Verwendung von Zeitzeugenaussagen sprechen. Die dreizehn Gesprächspartner sind keine unbeteiligten Zeugen, sondern sie waren Akteure der Ereignisse. Für die meisten unter ihnen sind die historischen Vorgänge sogar zentraler Bestandteil ihres beruflichen Werdeganges und ihres Selbstverständnisses. Dieses wollten die Gesprächspartner verständlicherweise weder in Frage stellen noch erschüttern lassen. Trotzdem ergibt sich aus den Gesprächen ein zumindest beschränkt verallgemeinerbares Bild, welches sich von der Selbsteinschätzung der Befragten signifikant unterscheiden dürfte: satt und selbstzufrieden. Die Väter der 68-er Generation würden sich wohl wieder erkennen.

Der gewählte Buchtitel führt den Leser in die Irre. Nicht die dreizehn Gesprächspartner gerieten „zwischen die Fronten“, wie der Titel suggeriert, sondern die zahlreichen unschuldigen Opfer der RAF. Die Position der Gesprächspartner ließe sich treffender mit ,hinter den Barrikaden‘ beschreiben. Dort haben sich die meisten Interviewten auch heute noch verbarrikadiert. Das deutlich gemacht zu haben, könnte man als Verdienst der Publikation bezeichnen. Trotzdem bleibt es schade, dass die Herausgeberinnen die Gelegenheit nicht genutzt haben, die „konfrontative Verteidigung“ einer konfrontativen Infragestellung zu unterziehen.

Leipzig, Hubert Lang