Anlagen
- 1. Briefwechsel mit der Familie
- 2. Briefwechsel mit Verwandten
- 3. Briefwechsel mit Juristen
- 4. Briefwechsel mit Freunden und Mandanten
- 5. Ehrengerichtliches Verfahren/Versetzung in den Ruhestand
- 6. Gertrud Landsberg, Briefwechsel
- 7. Gertrud Landsberg, Fotos
- 8. Nachlass Martin Drucker, Manuskripte
- 9. Sonstiges
- Personenregister - Nachlass Martin Drucker
8. Juli 1946
Lieber Herr Kollege Kraemer!
Am 20. April bekam ich Ihren Brief vom 31. März. Ehe ich ihn beantworten konnte, wurde bei mir durch Röntgenuntersuchung eine verschleppte Lungen- und Rippenfellentzündung konstatiert, und ich war bis in die letzten Tage Patient. Jetzt kann ich darangehen, die zahlreichen während dieser Monate eingetroffenen Privatbriefe zu beantworten.
Ich möchte zunächst mich von dem Verdacht reinigen, als hätte ich mit sanfter Gewalt Sie wieder hierher nach Leipzig ziehen wollen. Gewiss wäre ich über die Möglichkeit sehr froh, mit Ihnen wieder persönlich verkehren zu können. Aber dieses egoistische Motiv hat meinen früheren Brief nicht zugrunde gelegen. Es war damals ein starkes Bedürfnis nach ehemaligen Reichsgerichtsanwälten, weil die Errichtung einer detachierten Abteilung des Oberlandesgerichts in Leipzig beschlossen war und es bei der starken Arbeitsbelastung der Landgerichtsanwälte an Oberlandesgerichtsanwälten mangelte. Seitdem hat sich aber die Situation vollständig verändert. Aus nicht bekannt gewordenen Gründen ist von der Errichtung dieser detachierten Senate abgesehen worden, obwohl für sie schon alle Richter ernannt waren, und damit ist auch das Bedürfnis nach Oberlandesgerichtsanwälten weggefallen. Sie haben inzwischen vielleicht von (Georg) Benkard gehört, dass auch er neben seiner landgerichtlichen Anwaltstätigkeit Hilfsrichter am Landgericht geworden ist, während (Carl Günther) Ruland sich auf die richterliche Tätigkeit beschränkt, ohne die Anwaltstätigkeit auszuüben. (Heinrich) Schrömbgens hat seine Wiederzulassung noch nicht betrieben, weil ihr praktische Schwierigkeiten entgegenstehen. Dagegen schwebt ein Zulassungsversuch von dem persönlich mir nicht bekannten Dr. (Georg) Schopper. Auch (Hermann) Huber denkt an ein solches Gesuch. Ich habe ihm aber einstweilen davon abraten müssen, weil es zur Zeit mit Rücksicht auf seinen schwer zu rechtfertigenden Beitritt zur NSDAP kaum Aussichten haben wird.
Wie die Dinge jetzt liegen, denke ich gar nicht daran, Ihnen Erwägungen über die Rückkehr nach Leipzig anzusinnen. Was Sie über Ihr dortiges Haus und die Misslichkeiten einer Unterkunft in Leipzig schreiben, erkenne ich als vollständig zutreffend an.
Zum Schlusse noch die Juristische Wochenschrift: Herr (Paul) Goldstein von Moeser ist unermüdlich in seinen Bestrebungen, sie wieder auf die Beine zu bringen, und es findet darüber eine nach mehreren Seiten ausstrahlende lebhafte Korrespondenz statt.
Für ganz ausgeschlossen halte ich die Möglichkeit einer Wiederbelebung nicht. Die Mitarbeiterfrage macht allerdings deshalb Schwierigkeiten, weil so viele Bibliotheken, wie auch die Ihrige und die meinige, zerstört und die öffentlichen schwer zugänglich sind. Neuerdings hat übrigens Kohlrausch bzw. de Gruyter die Genehmigung für eine juristische Zeitschrift bekommen, aber doch wohl nur für die westliche Zone. Trotz der Persönlichkeit des Herausgebers und der Tüchtigkeit der Verlagsfirma glaube ich nicht, dass dieses Unternehmen eine schwere Konkurrenz für die Juristische Wochenschrift bedeuten würde. Hier entscheidet doch die traditionelle Kraft des Titels.
Mit der Bitte um angelegentliche Empfehlung an Ihre Frau Gemahlin und mit freundschaftlichen Grüssen bleibe ich
Ihr sehr ergebener (Drucker)