Anlagen
- 1. Briefwechsel mit der Familie
- 2. Briefwechsel mit Verwandten
- 3. Briefwechsel mit Juristen
- 4. Briefwechsel mit Freunden und Mandanten
- 5. Ehrengerichtliches Verfahren/Versetzung in den Ruhestand
- 6. Gertrud Landsberg, Briefwechsel
- 7. Gertrud Landsberg, Fotos
- 8. Nachlass Martin Drucker, Manuskripte
- 9. Sonstiges
- Personenregister - Nachlass Martin Drucker
Leipzig, 26. September 1944
Herrn
Baumeister Walter Seyfarth
Leipzig S 3
Fockestraße 59
Sehr geehrter Herr Baumeister!
Zu Ihrem Schreiben wegen der Mietwertminderung gestatte ich mir folgendes zu bemerken:
Nach dem meines Wissens vom Kriegsschädenamt beachteten, vom Reichsbund der Haus- und Grundbesitzer hier herausgegebenen Merkblatt II für fliegergeschädigte Hausbesitzer soll der Wohnraumwert in der Weise ermittelt werden, dass zunächst aufgrund der Flächengröße aller Wohn- und Küchenräume der Mietzins für einen qm errechnet wird, wobei solche Wohnungsteile, die weder Wohnräume noch Küche sind, wie zum Beispiel Abort, Vorraum, Speisekammer außer Betracht bleiben. Bei Anwendung dieser Berechnungsweise ergibt sich für meine Wohnung etwa folgendes Bild.
Von den 230 qm ist der Flächenraum der Speisekammer, der Toilette, des früheren Bades und des ganzen Vorraums und Korridors abzuziehen. Diese Fläche kann ich nur schätzen, die genauen Maße werden Sie anhand des Planes einsetzen können. Ich stelle vorbehaltlich der Berichtigung 28 qm ein. Dann ergibt sich bei 202 qm ein Mietzins von 202/292 = RM 1,44 je qm.
Unbenutzbar sind nach Ihrer Berechnung 76 qm der beiden großen Zimmer, zerstört Küche und Mädchenstube Komma, deren Flächenraum ich unter Vorbehalt der Nachprüfung auf 24 qm schätze. Soweit müsste die Kürzung des Mietzinses monatlich RM 144.– betragen.
Ich führe dieses Exempel selbstverständlich nicht durch, um für die Restwohnung einen möglichst niedrigen Mietzins durchzusetzen. Die Betrachtungsweise des Hausbesitzersbundes lege ich zugrunde, weil diese Vereinigung doch sicherlich nicht einseitige Mietinteressen vertritt. Sich selbst, sehr geehrter Herr Baumeister, bleiben ja wirtschaftlich von der Mietzinsminderung unberührt, da deren Höhe endgültig vom Kriegsschädenamt festgestellt und Ihnen vergütet wird.
Mit deutschem Gruß