Anlagen
- 1. Briefwechsel mit der Familie
- 2. Briefwechsel mit Verwandten
- 3. Briefwechsel mit Juristen
- 4. Briefwechsel mit Freunden und Mandanten
- 5. Ehrengerichtliches Verfahren/Versetzung in den Ruhestand
- 6. Gertrud Landsberg, Briefwechsel
- 7. Gertrud Landsberg, Fotos
- 8. Nachlass Martin Drucker, Manuskripte
- 9. Sonstiges
- Personenregister - Nachlass Martin Drucker
Leipzig, 14.10. 1944.
Herrn Baumeister Walter Seyfarth
Leipzig S 3
Fockestraße 59
Sehr geehrter Herr Baumeister!
Mehrtätige Abwesenheit lässt mich erst heute zur Beantwortung Ihres Briefes vom 3. d.M. kommen. Die von Ihnen aufgemachte Rechnung entspricht ziffernmäßig den Richtlinien des Reichsbundes. Meines Erachtens müßte aber berücksichtigt werden, dass zu den zerstörten Räumen gerade die Küche gehört und dass auch die Wasserleitung fehlt und anscheinend nicht wiederhergestellt werden kann. Diese Mängel werden in dem Merkblatt des Reichsbundes mit je 20% des Mietzinses (ohne Rücksicht auf die Quadratmeterberechnung) bewertet, so dass schon unter diesem Gesichtspunkt der monatliche Zins um 40% von 192 = 76, 80 RM gekürzt werden müsste. Wenn man davon absieht, dass daneben noch die zerstörte Küche als Raumfläche zu berücksichtigen (16,10 qm mal 1,09 = 17,55 RM), so ergibt sich als Mietwert der verlorenen Wohnfläche 108 – 17,55 = 90,45 RM, so dass für die verbliebene Wohnfläche RM 101,55 zu bezahlen wären, die sich wegen Zerstörung der Küche und Wasserleitung um 76, 80 RM auf RM 24,75 vermindert vermindern würden.
Dieses Ergebnis erscheint auch mir als nicht befriedigend, entspricht aber den Richtlinien des Hausbesitzerbundes. Um die Angelegenheit zu regeln, wird versucht werden müssen, den angemessenen Mietzins für die verbliebenen 4 Zimmer zu ermitteln, die sämtlich als (mehr oder weniger) beschädigt zu gelten haben. Die Fläche ist 77 qm. Zieht man zum Vergleich die Wohnung meines Sohnes heran, die aus drei zweifenstrigen und zwei einfenstrigen Zimmern nebst Küche und neben Nebenräumen besteht und monatlich 100 RM kostet, so scheint mir für meine Restwohnung ein Monatsbetrag von RM 50 jedenfalls nicht zu niedrig zu sein.
Ihrer gef. Rückäußerung sehe ich gerne entgegen.
Mit deutschem Gruß