dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Der Präsident
der Rechtsanwaltskammer
in Dresden
Dresden A 16, den 2. Dezember 1944
Comeniusstraße 18 I

Herrn Justizrat Dr. Drucker
Leipzig C 1
Schwägrichenstraße 5

Betr.: Kammerbeitrag
Zuschlag zum Grundbeitrag für das Geschäftsjahr 1943/44

Nach einer Anordnung des Präsidenten der Reichs-Rechtsanwaltskammer erlischt die Beitragspflicht eines Rechtsanwalts erst mit dem Zeitpunkt seiner Löschung in der Rechtsanwaltsliste.
Sie sind daher für das Geschäftsjahr 1943/44 noch bis zum Tage der Löschung in der Anwaltsliste beitragspflichtig (das ist der 1.4.1944). Um den von Ihnen zu entrichtenden Zuschlag festsetzen zu können, muß ich Sie bitten, die beiliegende Nachweisung ordnungsgemäß auszufüllen und innerhalb einer Woche wieder einzureichen.
Ich füge weiter einen Abdruck meines Rundschreibens vom 8.5.1944 bei, aus dem Sie alles Nähere wegen der Beitragsfestsetzung für das oben bezeichnete Geschäftsjahr ersehen können.
Ich werde dann die Festsetzung des Zuschlags vornehmen.

i. A. (unleserlich)

Siegel

Anbei:
2 Anlagen