dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

Leipzig, den 13. Mai 1926

Sehr geehrter Herr Kollege!

Die Frage, ob die Stellung eines Dramaturgen unvereinbar mit dem Beruf oder der Würde der Rechtsanwaltschaft ist, hat für Sie keine praktische Bedeutuung, weil nach der jetzigen Fassung der Rechtsanwaltsordnung. Erwägungen nur im Zulassungsverfahren anzustellen sind und Sie die Zulassung bereits erlangt haben.
(durchgestrichen: Um Ihnen aber abgesehen von dieser formellen Position) Die Frage ist aber auch theoretisch zu verneinen und meines Erachtens auch in der Standespraxis noch nie bejaht worden.  Walter Bloem war bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaft Dramaturg, und zwar meines Wissens honorierter bei einem Berliner Theater; Rechtsanwalt Walter Jaffé jahrelang Corepititor an der Komischen Oper. Um die Wende des Jahrhunderts wurde in München das Kabarett der Elf Scharfrichter , von denen mehrere Rechtsanwälte waren, z. B. Ludwig Thoma. Die ….? Münchner Bourgeosie und Bürokratie erboste sich darüber, daß diese Rechtsanwälte sie vom Podium herab anulkten und drang auf ehrengerichtliches Verfahren. Man hat ihnen aber nichts anzuhaben vermocht. Beachten Sie das argumentum a potiori.

Mit frdl. Grüssen
Ihr (Drucker)