dr. jur. Hubert Lang

Nachlass Martin Drucker, Briefe und Fotos

16. August 1946.

Sehr geehrter Herr Siems!

Ihr Vetter, Herr Alfred   S i e m s , teilte nach seinem letzten Besuche bei Ihnen mir mit, dass Sie freundlicherweise bereit seien, mich für einige Zeit zu meiner Erholung bei sich aufzunehmen. Ich danke Ihnen für diese Liebenswürdigkeit und gedenke, am 2. September für zwei Wochen zu Ihnen zu kommen, vorausgesetzt, dass Ihnen diese Zeit passt, worüber ich mir eine kurze Nachricht erbitte.
Wegen der Regelung der Verpflegung bedarf ich aber noch einiger Auskünfte. Da die hiesigen Lebensmittelmarken bei Ihnen nicht gelten, müsste ich mich hier abmelden und in Ihrem Bezirk wieder anmelden. Nun ist aber die Handhabung in den verschiedenen Orten verschieden. Ich bitte Sie deshalb, durch Befragung der dort zuständigen Stelle festzustellen, ob ich bei Vorlegung einer hiesigen Abmeldung vom Ernährungsamt dort für die Zeit meines Aufenthalts Lebensmittelmarken ausgestellt erhalte. Wenn Ihr Ernährungsamt darauf nicht eingehen will, so bedarf ich einer Bescheinigung von ihm des Inhalts, dass im dortigen Bezirk für Besuchsfremde Lebensmittelmarken nicht ausgegeben werden. Mit dieser Bescheinigung würde ich dann vom hiesigen Ernährungsamt Reisemarken ausgestellt bekommen, die auch in Ihrem Bezirk gelten.
Ich bedaure, dass ich Ihnen, noch ehe ich dort bin, bereits eine solche Bemühung verursachen muss; ich sehe aber keinen anderen Weg, um die doch sehr wichtige Angelegenheit zu ordnen.

Freiumschlag liegt bei.

In der Hoffnung, am 2. September Ihre persönliche Bekanntschaft zu machen, grüsse ich Sie einstweilen

Hochachtungsvoll

(Drucker)