dr. jur. Hubert Lang

Kurt Hezel

Kapitel

  • Zechkumpan, Aphoristiker und Seiltänzer des Geistes

1. Vorwort

In meinen Gesprächen mit Renate Drucker (1917-2009) tauchte wiederholt die Erinnerung an einen Anwaltskollegen ihres Vaters auf.  Sein Name wurde oft bei den Gesprächen in der Familie mit großer Hochachtung genannt. Die Tochter des Rechtsanwalts Martin Drucker (1849-1947) konnte sich aber nicht sicher an den Namen des Leipziger Anwalts erinnern. Da dieser Kollege für Martin Drucker eine besondere Bedeutung gehabt haben musste, lohnte es sich, für die Herausgabe seiner Lebenserinnerungen im Jahr 2007[1] trotzdem dieser vagen Spur nachzugehen. So gelang es zunächst, zumindest den Namen des Rechtsanwalts mit Sicherheit festzustellen: Kurt Hezel.
Viel mehr war merkwürdigerweise nicht in Erfahrung zu bringen. Das war umso erstaunlicher, weil sein Tod Anlass für einen Nachruf in der Juristischen Wochenschrift[2] war. Hierin ist von einer „Sammlung seiner hinterlassenen Werke“ die Rede, welche seine Freunde in Angriff nehmen wollten. Diese Sammlung ist aber leider niemals erschienen.
Die weiteren Recherchen wurden vor allem dadurch erschwert, dass in den Überlieferungen der Name immer wieder fehlerhaft oder abweichend geschrieben wurde. Also: Curt statt Kurt oder Hetzel statt Hezel. Manche seiner Zeitgenossen erinnerten den Namen fehlerhaft, so nennt ihn Georg Witkowski in seinen Lebenserinnerungen[3] Ernst Hetzel. Nur aus dem sachlichen Zusammenhang konnte geschlussfolgert werden, dass der gesuchte Anwalt Kurt Hezel gemeint war.
Ein Nachlass von Kurt Hezel konnte nicht mehr ermittelt werden. Es muss aber einen sehr umfangreichen schriftlichen Nachlass gegeben haben. Das sich nach langjährigen intensiven Recherchen doch ein sehr umfangreiches und plastisches Porträt zeichnen lässt, beruht auf den Erinnerungen zahlreicher Freunde und Zeitgenossen. Trotzdem bleiben letztendlich Lücken und Fragen, die momentan noch unbeantwortet bleiben müssen. Manches scheint heute widersprüchlich oder kaum verständlich.
Der Umfang an Personen, welche relevant für die Biographie Hezels sind, ist immens. Viele von Ihnen sind heute ebenso vergessen, wie Hezel selbst. Um im Weiteren den Focus nicht ständig auf andere Personen richten zu müssen, erfolgen biographische Angaben im Personenregister. Diese Namen erscheinen im Text in Kursivschrift.

2. Die Familie

Kurt Heinrich Georg Hezel – so der vollständige Name – wurde am 19. Mai 1865 in dem kleinen erzgebirgischen Städtchen Marienberg geboren. Seine Eltern waren der Kaufmann und Stadtrat Friedrich Emil Hezel (1830-1910) und Nanny Maria geborene Ringk (1837-1870).

2.1. Die Eltern

© Familienbesitz: Peter Wittig, Berlin
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Die Mutter entstammte einer alteingesessenen Familie aus Zöblitz. Ihr Vater war dort Handelsmann und Hausbesitzer. Ein Bruder Friedrich Richard (* 1840) ist zwischen 1854 und 1857 als Student der Gewerbeschule in Chemnitz nachweisbar. Die Vorfahren lassen sich wohl bis zu dem aus Henneberg nach Zöblitz eingewanderten Oberförster Johann Ringk (1603-1686) zurückführen. Zu den Vorfahren gehören vermutlich aber auch die Lehnsrichter dieses Namens in Zöblitz, die seit 1649 dort nachweisbar sind.[4]
Der Vater gehörte zu den angesehenen Bürgern Marienbergs. Er war Grundstücksbesitzer und wurde zum Stadtrat gewählt. Da seine Mutter bereits drei Jahre nach der Heirat starb, blieb Emil Hezel das einzige Kind dieser Ehe.
Der Großvater väterlicherseits Friedrich Wilhelm Hezel (1807-1884) stammte aus Olbernhau. Er war Seifensieder und seit 1828 Eigentümer des Grundstücks Freiberger Straße 1 in Marienberg[5]. Er hatte 1830 in erster Ehe Amalie Auguste Donner (1806-1833) aus Marienberg geheiratet. Bereits ein Jahr zuvor, am 16.11.1829, hatte der Großvater in Marienberg den Bürgereid abgelegt. Nach dem frühen Tod seiner ersten Ehefrau ging er eine zweite Ehe mit Christiane Caroline Mathilde geb. Breyer (1807-1880) aus Zwickau ein. Ein Bruder des Großvaters, Heinrich Hezel (1810-1851), studierte 1833 in Leipzig Medizin und wurde hier auch später promoviert.  Er wirkte später als Saigerhüttenphysicus in Grünthal. Die beiden Brüder wurden 1814, als ihr Vater Carl Gottlob Hezel (1878-1814), Weiß- und Sämischgerbermeister in Olbernhau, erst 35jährig starb, Vollwaisen. Ihre Mutter war schon vorher verstorben, vermutlich im Kindbett. Die beiden Waisen, damals sieben bzw. vier Jahre alt, wuchsen dann bei ihrem Pflegevater, dem praktischen Arzt August Heinrich Bräuer, auf.[6]

2.2. Die Geschwister

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Am 11. August 1863 war ein älterer Bruder von Kurt Hezel geboren worden, welcher in der Taufe die Vornamen Otto Friedrich erhielt. Kurt hatte noch zwei jüngere Schwestern, Nanny Marie und Anna Elise Emilie. Die Mutter starb zwei Monate nach der Geburt des jüngsten Kindes am Kindbettfieber. Damals war Kurt Hezel gerade fünf Jahre alt. Der Vater heiratete wenig später erneut. Seine zweite Ehefrau, Marie Amanda geborene Graupner (gest. 1895), brachte zwei Töchter zur Welt, Martha Amande Clothilde und Martha Luise. Kurt Hezel wuchs also mit einem älteren Bruder und vier jüngeren Schwestern resp. Halbschwestern auf.
Die Beziehung zu seinem Bruder Otto (1863-1930) blieb bis an sein Lebensende sehr eng. Obwohl zwei Jahre jünger legte er gleichzeitig mit seinem Bruder das Abitur ab und beide wohnten anschließend zusammen als Studenten in Leipzig. Für das Sommersemester 1885 wechselten sie gemeinsam an die Universität Freiburg. Otto Hezel war nach Abschluss seines Medizinstudiums mit dem Sommersemester 1890 Assistenzarzt an der Nervenklinik der Universität Leipzig unter Paul Flechsig. Er promovierte sich in Leipzig mit dem Dissertationsthema: Ein Beitrag zur pathologischen Anatomie des Morbus Basedowii[7]. Er veröffentlichte mehrere Fachbücher und zahlreiche Aufsätze.[8] Im Oktober 1911 reist Kurte Hezel mit seinem Bruder Otto auf die Insel Sylt, um ihn wegen „mißlicher Eheverhältnisse“ beizustehen. Damit entschuldigt Kurt Hezel einen ausbleibenden Besuch bei seinem Freund Richard Dehmel in Blankenese. Nach Beginn des Ersten Weltkrieges war ein Schwerpunkt seiner Veröffentlichungen die neurologischen Erkrankungen infolge von Kriegseinwirkungen. Otto Hezel praktizierte als Nervenarzt in Wiesbaden, wo er zuletzt mit dem Titel eines Sanitätsrats starb.
Otto Hezel war mit Luise geborene Spindler (1864-1925) aus Magdeburg verheiratet und hinterließ zwei Kinder. Zwei weitere Kinder waren bereits im Kindesalter gestorben. Seine Tochter Hildegard (* 1897) heiratete 1918 in Wiesbaden den Konzertmeister Georg Bothe (*1888). Das Ehepaar verzog nach Stockholm, wo Georg Bothe bis 1924 als 1. Violinist an der Königlichen Hofkapelle nachweisbar ist. In Stockholm wurden zwei Söhne geboren. Der jüngste Sohn Otto Hezels Eberhard studierte um 1927 Ingenieurwesen in Bingen.[9] Er ist noch 1951 als Inhaber eines Ladens für Radioreparaturen in Butzbach nachweisbar.
Die Schwester Marie (1867-1910) war seit 1889 mit dem Oberlehrer Paul Georg Vogler (1862-1938) verheiratet. Diese Ehe blieb kinderlos.
Die jüngste Schwester Elise (1870-1945) heiratete 1892 den Gymnasialoberlehrer Studienrat Max Wittig (1865-1924) in Annaberg. Aus dieser Ehe ging der Kapellmeister Siegmund Wittig (1901-1969) hervor, der in den Jahren 1924 und 1925 als Solorepetitor und musikalischer Assistent bei den Bayreuther Festspielen engagiert war.[10]  1928 wurde Siegmund Wittig an das Dresdner Konservatorium berufen, wo er bis zu seiner Pensionierung tätig blieb. Der Berliner Regisseur Peter Wittig (* 1950) ist sein Sohn.
Kurt Hezels Halbschwester Clothilde (1873-1942) war mit dem Oberzollkontrolleur und Hauptmann a. D. Martin Rühle in Zittau verheiratet. Das Ehepaar lebte zuletzt in Dresden.
Die jüngste Halbschwester Martha (1877-1952) war mit Reinhold Schäfer (1876-1943), zuletzt Rektor in Sebnitz, verheiratet.
Über Hezels Bindungen zu seinen Schwestern ist leider nichts überliefert. Die Berufe resp. Titel ihrer Ehemänner weisen zumindest darauf hin, dass sie alle standesgemäß verheiratet wurden.

3. Schulbildung, Studium und Militärdienst
3.1. Die Schulbildung

Kurt Hezel wurde 1871 in der 1. Volksschule in Marienberg eingeschult. Ab 1876 besuchte er gemeinsam mit seinem älteren Bruder Otto das namhafte Freiberger Gymnasium, welches 1515 als  städtische Lateinschule und erstes humanistisches Gymnasium in Sachsen gegründet worden war.[11] Beide wurden dort zur gleichen Zeit, Ostern 1876, aufgenommen.[12] Obwohl der Bruder Otto zwei Jahre älter war, bestanden beide Brüder gleichzeitig Ostern 1884 die Reifeprüfung in Freiberg. Kurt Hezel erhielt ein „Reifezeugnis ersten Grades“.[13]

3.2. Das Studium

Im April 1884 immatrikulieren sich beide Brüder an der Leipziger Universität. Kurt immatrikulierte sich „mehr auf Grund es väterlichen Wunsches, als aus persönlicher Neigung“[14] für Jura. Tatsächlich wandte er sich sieben Semester der Philosophie und den Staatswissenschaften und erst später der Rechtswissenschaft zu. In Leipzig besuchte Hezel in diesem Semester nachweislich (UAL, Rep. I/XVI/VII/Ce, Bd. 2) folgende Vorlesungen:
Einleitung in die Philosophie und Logik, Moritz Drobisch
Geschichtliche Naturlehre der Monarchie. Aristrocatie und Democratie als Vorschule jeder praktischen Politik, Wilhelm Roscher
Institutionen und äußere römische Rechtsgeschichte, Bernhard Windscheid
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, Otto Stobbe
Psychologie, Adolf von Strümpell
Geschichte und Lehre des Buddhismus, Ernst Windisch
Das Hohe Lied, Viktor Ryssel
Während des Wintersemesters 1884/85 hörte Hezel folgende Vorlesungen:
Historisch-kritische Übersicht der Prinzipien der Ethik, Moritz Drobisch
Praktische Nationalökonomik und Wirtschaftspolitik, Hauptlehren der landwirtschaftlichen Politik und Statistik, Finzanzwissenschaft, Wilhelm Roscher
Pandektenexegese, Bernhard Windscheid
Grundbegriffe der  Aesthetik, Conrad Hermann
Das Vorlesungsvereichnis der beiden ersten Studiensemester veranschaulicht, wie breit die Interessen Hezels in dieser Zeit gestreut waren.
Sein Bruder Otto studierte zur gleichen Zeit Medizin. Sie wohnten gemeinsam in der Karolinenstraße 13/I. Dann wechselten die Brüder gemeinsam nach Freiburg im Breisgau, wo Kurt Hezel vom 11.05. bis zum 20.07.1885[15] ein Semester Jura und sein Bruder weiterhin Medizin studierte. Beide kehrten er noch im gleichen Jahr nach Leipzig zurück, wo sie wiederum zusammenwohnten, diesmal in der Sternwartenstraße 53/II.

3.3. Der Akademisch-philosophische Verein

Am 05.11.1885 wurde Kurt Hezel in den Akademisch-philosophischen Verein zu Leipzig aufgenommen, in welchem er bald eine sehr aktive Rolle spielt. [16] Er hielt in den Sitzungen des Vereins wiederholt Vorträge, so am 26.11.1885 zum Thema „Die Grenzen der Staatsgewalt gegenüber der Freiheitssphäre des Individuums“ und am 21.01.1886 sprach er über „Determinismus und Freiheitsbewußtsein“. Für das Sommersemester 1886 wurde Kurt Hezel zum Vorsitzenden des Vereins gewählt. In diese Zeit (15.07.1886) fällt sein Vortrag über „Richard Wagners Tristan und Isolde und Schopenhauers Metaphysik der Liebe“.
Als Gast einer Vereinssitzung lernte Hezel auch Hermann Conradi kennen, der ihm – wie auch zahlreichen anderen Leipziger Freunden – in dem 1887 erschienenen Roman „Phrasen“ als Winkler ein zweifelhaftes Denkmal setzte. Hezel gehörte zu seinen Verehrern und machte Conradi u.a. mit Oskar Hänichen bekannt, welcher seine antisemitischen Überzeugungen bestärkte.
Im Winterhalbjahr 1886/1887 war Hezel nicht Mitglied des Vereins, da er zu dieser Zeit an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin studierte. Hezel kehrt zum Beginn des Sommersemesters 1887 wieder an die Leipziger Juristenfakultät und damit auch an den Akademisch-Philosophischen Verein, zurück. Im Wintersemester 1887/88 wurde er erneut zum Vorsitzenden des Vereins gewählt. Dort hielt er am 01.11.1887 einen Vortrag über Christian Thomasius anlässlich der 200-Jahrfeier des ersten an der Leipziger Universität in deutscher Sprache gehaltenen Collegs.
Als Hezel für das Sommersemester 1888 Hezel an die Universität Freiburg/Breisgau wechselte, wohin auch sein Freund Felix Hausdorff ging, schied er endgültig aus dem Verein aus.
Nach Beendigung seines Studiums nahm Hezel noch 1890/91 als Gast an den Vereinssitzungen teil. In der Sitzung vom 25.11.1890 stellte Moritz Weisengrün den Antrag, ihn zum außerordentlichen Mitglied des Vereins zu ernennen. Über diesen Antrag wurde in einer außerordentlichen Sitzung am 02.12.1890 abgestimmt, nachdem beschlossen worden war, die Öffentlichkeit auszuschließen und die Abstimmung geheim zu halten. Nach längerer lebhafter Debatte, worin auch Bedenken gegen die Aufnahme Hezels wegen seines früheren Verhaltens gegen den Verein ausgeführt werden, wurde der Antrag mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Die Vereinsmitglieder Alexander und Dinger wurden beauftragt, Hezel mitzuteilen, dass dem Verein seine weitere Beteiligung an der wissenschaftlichen Tätigkeit erwünscht sei, dass er aber sein Auftreten gegen Siegfeld [17]  in der vorigen Sitzung nicht billigen könne. Was genau vorgefallen war, ergibt sich aus den Vereinsprotokollen nicht.
Die Unzufriedenheit unter den Vereinsmitgliedern über die Entscheidung bestand aber fort. Sowohl Moritz Weisengrün als auch Moritz Wirth beantragten mehrfach erfolglos das beschlossene Silentium in der Sache aufzuheben. Hezel [18] ist auch in weiteren Protokollen als Gast des Vereins vermerkt, zuletzt am 13.01.1891. [19]
Schon während seiner Studienzeit hatte Hezel hatte auch einen Lesezirkel begründet, welcher Friedrich Nietzsches »Geburt der Tragödie« und »Das Kunstwerk der Zukunft« las und besprach. Conradi versuchte als Teilnehmer dieses Lesezirkels Hezel darüber hinaus auch für »Tristan und Isolde« zu begeistern.

3.4. Promotion

Am 10.07.1889 bestand Hezel die Erste Juristische Staatsprüfung mit Auszeichnung.  Nach den Angaben in seiner Lebensbeschreibung erwarb er „gleichzeitig mit höchster Auszeichnung die juristische Doktorwürde“. [20] Diese Aussage wirft allerdings mehrere Fragen auf, da weder eine Dissertation nachweisbar ist, noch eine Eintragung im Promotionsbuch der Juristenfakultät erfolgte. Hierin sind aber sogar alle Ehrenpromotionen verzeichnet, die naturgemäß keine Dissertationsschrift voraussetzten. Die Promotionsordnung der Juristenfakultät, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vom Juni 1885, [21] erlassen unter dem Dekanat von Karl Binding, sah keinen Dispens von der Einreichung einer Dissertation vor. [22]
Irritierend ist außerdem, dass Hezel „gleichzeitig“ schreibt. Es ist ausgeschlossen, dass die Verleihung der juristischen Doktorwürde in der Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgte, da diese von einer anderen Prüfungskommission verliehen wurde, deren Besetzung die Juristenfakultät (und nicht das Justizministerium in Dresden) bestimmte. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Hezel lediglich ausdrücken wollte, dass beide Prüfungen im gleichen Zeitraum erfolgten.
Merkwürdigerweise gibt auch die Personalakte zur Frage der Verleihung des Doktortitels keine konkrete Auskunft. Dort wird er seit Ende September 1890 kommentarlos als „Dr. Hezel“ bezeichnet.[23]

3.5. Militärdienst und Offizierslaufbahn

Hezel hatte zunächst beabsichtigt, vor Beginn seines Studiums seiner Militärpflicht zu genügen. Nachdem er das Abitur bestanden hatte, meldete er sich deshalb bei dem Königlich Sächsischen 3. Infanterie-Regiment Nr. 102 „Prinzregent Luitpold von Bayern“. Im Ergebnis der körperlichen Untersuchung wurde Hezel „als zur Zeit untauglich zurück gestellt“.
Vom 01.10.1889 bis zum 30.09.990 leistete Hezel seinen Militärdienst als EinjährigFreiwilliger im Königlich Bayerischen Feld- und Artillerie-Regiment „Prinzregent Luitpold“ in München ab. [24] Am 01.04.1890 wurde er zum Gefreiten und am 01.07.1890 zum überzähligen Unteroffizier befördert. Zum 01.10.1890 erfolgte seine Versetzung zur Reserve der Fußartillerie. Er wurde zum Unteroffizier einer fahrenden Batterie ausgebildet und nahm erfolgreich an einer Ausbildung zum Reserve-Offiziers-Aspirant teil.  Seine militärischen Leistungen wurden in seiner Überweisungs-Nationale damals wie folgt beurteilt: „Körperlich genügend, im Reiten jedoch sehr schwach, Betragen ohne Beanstandung.“
Bemerkenswert ist, dass ihm schwache Reitleistungen attestiert werden, da er viele seiner späteren Auftritte in Leipzig, insbesondere aber auf dem Festspielhügel in Bayreuth hoch zu Roß erfolgten. Auch dass sein Betragen nicht beanstandet wurde, ist angesichts seines späteren exzentrischen Auftretens durchaus nicht selbstverständlich.
Die erfolgreiche Absolvierung seines Militärdienstes war Hezel sehr wichtig, zumal seine beruflichen Ambitionen damals keine Anwaltskarriere, sondern eine Richterlaufbahn vorsahen. [25]
Bis 1894 nahm er dreimal an jeweils achtwöchigen Militärübungen teil.  Vom 19.04. bis 18.06.1891 diente er im 2. Fuß-Artillerie-Regiment in Metz, wo seine Leistungen als „gut veranlagt, wohl verwendbar“ in der Personalakte vermerkt wurden. Am 15.06.1891 hatte Hezel die Prüfung zum Reserveoffizier erfolgreich abgelegt, woraufhin er zum Vizefeldwebel der Reserve befördert wurde. Von der Ableistung der sich anschließenden Übung B im gleichen Jahr wurde er befreit. Diese Übung leistete Hezel dann vom 18.04. bis 12.06.1892 beim 1. Fuß-Artillerie-Regiment in Ingolstadt ab.   In dieser Zeit wurde er als Zug- und Batteriekommandeur und am Gewehr 91 ausgebildet. Seine Leistungen während dieser Übung wurden mit sehr gut bewertet. Am 21.07.1892 wurde Hezel zum Sekondleutnant der Reserve des 1. Fußartillerie-Regiments befördert. Für das Etatsjahr 1893/94 wurde er auf sein Gesuch von der Ableistung einer Übung befreit. Auch 1896 ersuchte Hezel unter Bezugnahme auf ein ärztliches Zeugnis um erfolgreich Befreiung von der Reserveübung in Neu-Ulm.
Hezel reichte am 14.03.1897 ein Gesuch um „gehorsamste Entlassung aus militärischen Verhältnissen“ bei der Militärbehörde ein. Hierzu legte er ein Zeugnis des Geheimen Medizinalrates Prof. Heinrich Curschmann vom 08.01.1897 vor, in welchem dieser seinem Patienten eine im Spätherbst 1895 diagnostizierte rechtsseitige Pleuritis in Folge einer leichten Lungenentzündung attestierte. Er habe Hezel damals zu einem längerem Kurgebrauche nach Wiesbaden geschickt. Aber auch jetzt noch seien Verwachsungen der Pleurablättern mit entsprechenden subjektiven Störungen vorhanden. Hezel gibt in seinem sehr ausführlichen Gesuch an, seit 1895 auch noch von folgenden Ärzten behandelt worden zu sein: Dr. med. Teuscher in Dresden, Dr. med. Mucha in Coswig, Dr. med. Otto Hezel in Wiesbaden, Dr. med. Rudolf Goetze in Leipzig und Dr. med. Hermann August Ramdohr in Leipzig.  Diese Ärzte waren die führenden Spezialisten auf ihrem Gebiet zu dieser Zeit. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das Nerven- und Naturheilkundesanatorium  von Dr. Dr. Heinrich Teuscher in Dresden-Oberloschwitz. Teuschner gehörte wenige Jahre später zu einem Kreis dresdner Ärzte, „die eine Geisteshaltung versinnbildlichten, die Pazifismus und Menschenwürde verband und so den Künstlernaturen ihre Lebenswege ermöglichten.“ [26] Dresden war um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert ein Zentrum der Naturheilkunde, zu deren Vertretern insbesondere Eduard Bilz (1842-1922) und Heinrich Lahmann (1860-1905) gehörten. Die Behandlung durch Ärzte wie Teuschner und Ramdohr weisen worauf hin, dass Hezel naturheilkundlichen Behandlungsmethoden aufgeschlossen gegenüberstand. Damit könnte auch eine zunehmende Hinwendung zum Pazifismus im Zusammenhang stehen, die Hezel veranlasste, sich von seinen militärischen Ambitionen zu lösen.
Die Behandlung durch seinen Bruder in Wiesbaden, wie auch durch Dr. Götze, zu dieser Zeit ärztlicher Leiter der Poliklinik für Nerven- und psychisch Kranke des Albertzweigvereins in Leipzig, weisen darüber hinaus darauf hin, dass Hezel schon damals wegen psychischer Probleme behandelt werden musste.
Am 05.07.1897 wurde Kurt Hezel durch das Königlich Bayrische II. Armeecorps, Bezirkskommando Hof die Verabschiedung erteilt. Er durfte sich nun „Secondlieutnant a. D.“ nennen.

3.6. Referendariat

Am 07.10.1890 wurde Hezel zum Vorbereitungsdienst[27] beim Amtsgericht Leipzig zugelassen. Nur wenige Tage später legte er dort den Richtereid ab. Als Referendar durfte er ab dem Februar des Folgejahres einzelne richterliche Geschäfte übernehmen. Im November 1891 wechselte Hezel an das Amtsgericht Penig.  Dort wurde im Juli 1892 Hezel als „ein ganz außergewöhnlich begabter, mit guten Rechtskenntnissen versehener, fleißiger Arbeiter, dessen Führung in jeder Beziehung tadellos ist“, [28] beurteilt.
Vom 01.04.1893 bis zum Jahresende absolvierte Hezel seinen Vorbereitungsdienst bei Rechtsanwalt Dr. Max Omar in Annaberg. Am 24.01.1894 wechselte er ans Landgericht Dresden und im April an das dortige Oberlandesgericht, wo er dem VII. Senat zugeteilt wurde. [29]
Am 23.11.1894 wurde Hezel das Prädikat eines Assessors verliehen, nachdem er am gleichen Tag die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden hatte. Als Hezel am 30.11.1895 auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst ausschied erhielt er folgende Beurteilung:
„Hezel ist ein kenntnisreicher und fleißiger Mann, der den Beratungen zu Verhandlungen des Senats mit anerkennenswertem Eifer und Interesse gefolgt ist. Die von ihm ausgearbeiteten Entscheidungen haben unverkennbaren Scharfsinn erkennen, jedoch Einfachheit der Schreibweise und praktischen Blick vermissen lassen. Letzterer Mangel ist auch in seinen Protokollen über Beweisaufnahme hervorgetreten. Sein dienstliches Verhalten war ohne Tadel, über seine außerdienstliche Führung ist nichts Nachteiliges bekannt.“ [30]
Diese Beurteilung war vielleicht nicht hinreichend, um Hezel eine erfolgversprechende Richterlaufbahn zu eröffnen. Es gibt ansonsten keine Hinweise, warum er seine Berufsabsichten geändert haben könnte. In der Lebensbeschreibung in der Offizierspersonalakte schrieb Hezel noch pathetisch:
„Ich habe die Absicht im Staatsdienste, und zwar näher im Justizdienste zu verbleiben. Das einfache Ideal meines Lebens ist in meinem bürgerlichen Berufe ein tüchtiger Richter, in meinem militärischen Verhältnis ein tüchtiger Offizier meiner Waffe zu werden und in dem durch diese beiden Gesichtspunkte abgesteckten Rahmen unter strengster Wahrung der durch die ehrenvollen Pflichten des Offiziers und Beamten geforderten Grundsätze der Lebensführung für eine möglichst reiche und edle Auslebung als Mensch besorgt zu sein.“

4. Der Rechtsanwalt

Hezel wurde auf seinen Antrag zum 30.11.1895 zum Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Leipzig zugelassen. Er trat sofort in die hochangesehene Anwaltskanzlei von Dr. Felix Zehme ein, die ihren Sitz in der Petersstraße 41 hatte. Weitere Partner dieser Kanzlei waren zeitweise Dr. Armin Hahnemann sowie Dr. Hans Kirchberger, der Schwiegersohn von Felix Zehme. Um 1914 schied Hezel aus dieser angesehenen Anwaltskanzlei aus. Gründe hierfür konnten nicht ermittelt werden. Seitdem führte er gemeinsam mit Dr. Erich Blume eine Anwaltskanzlei in der Goethestraße 1/II.
Im Jahr 1914 bat Hezel erstmals – und 1917 erneut – um die Ernennung zum Notar. Obwohl keine Bedenken geäußert wurden, erfolgte die Bestellung zum Notar erst am 28.03.1919. Seitens des Amtsgerichts Leipzig wurde in diesem Zusammenhang folgende Stellungnahme abgegeben:
„Dr. Hezel erfreut sich nach jeder Richtung des besten Rufs, nach seinem bisherigen Verhalten liegen Bedenken geben seine Ernennung zum Notar nicht vor.“
Bereits am 16.05.1916 war Hezel der Titel Justizrat verliehen worden.
Wegen fehlender Überlieferung von Mandaten- und Prozessakten können nachfolgend nur beispielhaft die von Kurt Hezel übernommenen Mandate dargestellt werden, welche wegen ihrer besonderen Bedeutung auch heute noch aus Publikationen und anderen Quellen nachvollzogen werden können.

4.1. Der Majestätsbeleidigungsprozess gegen Frank Wedekind, Thomas Theodor Heine und Albert Langen (1898)

Schon drei Jahre nach seiner Zulassung trat Hezel als Anwalt in einem Prozess auf, welcher im deutschen Kaiserreich jahrelang für Aufregung und Aufsehen sorgte. Im Jahr 1898 wurde vor dem Königlichen Landgericht Leipzig Anklage wegen Majestätsbeleidigung gegen den Verleger Albert Langen, den Karikaturisten Thomas Theodor Heine und den Dichter Frank Wedekind erhoben. [31] Hezel übernahm die Vertretung seines Freundes Wedekind. Deren Freundschaft wurde in diesem Verfahren auf eine harte Probe gestellt.
Anlass für die Klageerhebung war die sogenannte „Palästinanummer“ des „Simplicissimus“, in welchem die Orientreise des Kaisers thematisiert worden war. Sicher war schon die Titelzeichnung Heines für alle Kaisertreuen eine Provokation, aber in der Zeitschrift wurde noch ein Spottgedicht unter dem Titel „Im Heiligen Land“ abgedruckt. Als Autor war lediglich „Hieronymus“ angegeben. Doch der aus Leipzig nach München entsandte Untersuchungsrichter fand sehr schnell heraus, dass sich dahinter Frank Wedekind verbarg.
Langen und Wedekind entzogen sich dem Prozess durch Flucht in die Schweiz, Heine wurde zu einer sechsmonatigen Festungshaft verurteilt. Sein Verteidiger war Meier Rosenthal (1851-1924). [32] Im Juni 1899 stellte sich Wedekind freiwillig dem Leipziger Gericht und kam in Untersuchungshaft. Er wurde mit Urteil des Königlichen Landgerichts Leipzig vom 03.08.1899 zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Aufgrund eines erfolgreichen Gnadengesuchs Hezels wurde seine Strafe in eine Festungshaft abgemildert, die er am 21.09.1899 auf der Festung Königstein antrat. [33]
Die rechtliche Grundlage des Prozesses waren die §§ 94 bis 101 StGB, welche die Beleidigung des Kaisers und eines Landesfürsten mit Gefängnis bedrohten. Diese Regelungen sorgten damals und auch noch in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts für teilweise heftige Auseinandersetzungen in Politik und Justiz. Diese wurden insbesondere durch die immer extensivere Auslegung der Strafvorschriften durch die anklagenden Staatsanwaltschaften befeuert. So kam es Denunziationen über Äußerungen im nichtöffentlichen Bereich waren. In diesen Fällen stand dann die Aussage des Denunzianten gegen die des Beschuldigten.
Im hier vorliegenden Fall war der Sachverhalt doch relativ schnell klar und jedermann konnte sich anhand der inkriminierten Ausgabe des Simplicissimus seine eigene Meinung bilden. Da es zu dieser Zeit keine Vorzensur mehr gab, war das Agieren der Staatsanwaltschaften in vielen – wie auch in diesem Falle – eigentlich kontraproduktiv. Die behauptete Beleidigung war bereits öffentlich und wurde letztendlich durch die Anklageerhebung noch mehr zum Gegenstand der öffentlichen Debatte. So konnte sich der Verleger Albert Langen über die wachsende Auflage seiner Zeitschrift freuen. Das war einer der Anlässe dafür, dass es im Laufe der Verfahren zu wechselseitigen Beschuldigungen kam. Das Verfahren war Gegenstand zahlreicher Publikationen,[34] so dass hier nicht auf weitere Details eingegangen werden muss.
Relevant erscheint hier nur das Verhältnis zwischen Frank Wedekind und seinem Anwalt Hezel. Sie haben sich darüber später in einer Weise geäußert, die typisch für die exzentrischen Charaktere der beiden ist. Wedekind fühlte sich schlecht vertreten und Hezel behauptete – natürlich am Biertisch – dass sich Wedekind in dem Verfahren kriecherisch verhalten haben. Die Aussagen dürften dem jeweils anderen nicht verborgen geblieben sein. Doch hat das – wie spätere Dokumente belegen – nicht zu einem völligen Bruch der Freundschaft geführt.
Angeblich soll ein Verhandlungstermin vor dem Leipziger Landgericht allein deshalb verschoben worden sein, weil Hezel Karten für die Bayreuther Festspiele hatte, die er nicht verfallen lassen wollte.[35]
Bezüglich der anwaltlichen Vertretung muss zugunsten von Hezel sicher angeführt werden, dass unter den damals herrschenden Umständen in der Justiz des deutschen Kaiserreichs für einen Anwalt kaum reale Chancen bestanden haben dürften, einen nennenswerten Erfolg für den Beschuldigten zu erzielen. Als Erfolg muss deshalb schon allein die doch sehr gravierende Umwandlung der Gefängnisstrafe in Festungshaft angesehen werden, welche auf das Begnadigungsgesuch Hezels vom 21.08.1899[36] zurück ging. Wedekind hat zwar die Freiheiten der Haft auf der Festung Königstein durchaus zu schätzen gewusst. Es gibt jedoch keinen Beleg, dass er seinen Anwalt dafür besonders dankbar war.

4.2. Anklage gegen den Insel-Verlag wegen der Verbreitung unzüchtiger Schriften (1904)

Brief vom 30.05.1904:  Herr Lohse und sein Vertreter Müller haben in vier Fällen vor Zeugen zugegeben, dass sie dem Insel-Verlag als englisches Fabrikat verkauftes Papier haben in Holland herstellen lassen. Sie haben hierfür einen Aufschlag von 100 % berechnet, den die Qualität des Papiers in keiner Weise rechtfertigt. Hezel wird beauftragt „Anklage gegen die genannten Herren wegen Betrug zu erheben.“  Wegen der Einreichung einer Privatklage wegen Entschädigung will der Verlag am nächsten Tag Rücksprache nehmen.
Die Insel-Verlag GmbH Verlagsbuchhandlung (Lindenstraße 20/pt.) gab 1903 in einem auf 1.200 Exemplare beschränkten Privatdruck „Die Gespräche der Aloisia Sigea“ von Nicolas Chorier in deutscher Übersetzung von Heinrich Conrad [37] heraus. Im gleichen Jahr erschien ebenfalls im Insel-Verlag „Die Gespräche des göttlichen Pietro Aretino“ (ebenfalls übertragen von Heinrich Conrad). Wegen beider Werke erhob die Leipziger Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Verbreitung unzüchtiger Schriften. Hezel vertrat den Insel-Verlag vor dem Leipziger Landgericht. Georg Wittkowski und  Carl Schüddekopf, damals Assistent am Goethe-Schiller-Archiv in Weimar, traten als Sachverständige auf.
Die Staatsanwaltschaft besaß für die Anklageerhebung nicht einmal ein Exemplar des „Aretino“, welches ihm dann „thörichterweise“ vom Insel-Verlag zur Verfügung gestellt wurde. Wie hilflos  auch das Landgericht agierte, zeigen die Erinnerungen von Georg Witkowski zu diesem Prozess:
„Hetzel (sic!) selbst legte an der Hand der Subskriptionsliste dem Gericht dar, nur ernsthafte Männer hätten die Werke zu wissenschaftlichen Zwecken erhalten und sie wären überhaupt nicht öffentlich verbreitet worden. Obwohl die Staatsanwaltschaft mit Recht sagte, bei Aretino waren 75 % des Inhaltes und bei Meursius 99 % unzüchtig, musste Freisprechung erfolgen, da der notwendige Umstand der öffentlichen Verbreitung als nicht vorhanden angesehen wurde. Einige Monate nachher traf ich den Vorsitzenden der Verhandlung auf der Straße. Er redete mich an und fragte: ‚Warum haben Sie uns denn nicht gesagt, daß die beiden Bücher in vielen Antiquariats-Katalogen zu finden sind?‘ Ich antwortete ihm: ‚Sie haben mich ja nicht danach gefragt‘, und ich hatte mich auch nicht zu dieser Angabe verpflichtet gefühlt, weil das Verfahren gegen diese Bücher mir sehr überflüssig erschien.“[46]

4.3. Anklage gegen Frank Wedekind und Bruno Cassirer wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften (1905)

Im Jahr 1904 erschien im Berliner Verlag von Bruno Cassirer Frank Wedekinds das Drama „Die Büchse der Pandora“ in einer bearbeiteten Fassung. Das Buch wurde sofort beschlagnahmt. Autor und Verleger wurden wegen der Verbreitung unzüchtiger Schriften angeklagt.
Nachdem am 01.02.1904 in Nürnberg und am 29.03.1904 im Münchner Schauspielhaus geschlossene Aufführungen des Stückes stattgefunden hatten, erhob die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Wedekind und seinen Verleger Bruno Cassirer wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften.[39]
Am 14. Mai 1905 begann der Prozess wegen der Veröffentlichung der Pandora vor dem Landgericht I in Berlin, in welchem Rechtsanwalt Jonas als Verteidiger auftrat. Die Angeklagten wurden, unterstützt durch das sachverständige Gutachten des Leipziger Literaturwissenschaftlers Georg Witkowski, freigesprochen.
Damit wollte sich die Berliner Staatsanwaltschaft keinesfalls abfinden, so dass in zweiter Instanz am 25.10.1905 vor dem Reichsgericht Leipzig erneut verhandelt wurde. Hier wurde Wedekind nun wieder von seinem Freund Hezel vertreten.
Da Witkowski auch vor dem Reichsgericht auftrat, hatte er die Gelegenheit, die Leistungen der Anwälte Jonas[40] und Hezel zu vergleichen. Er konnte seinen hohen juristischen Scharfsinn und seine glänzende Rednergabe bewundern, „wenn ich als Sachverständiger vor Gericht mit Hetzel (sic!) zusammenwirkte, und als ich einmal in der gleichen Sache (es handelte sich um Wedekinds „Büchse der Pandora“) zuerst mit ihm und dann in Berlin mit dem dortigen gefeierten Verteidiger Jonas der Verhandlung folgte, war leicht festzustellen, wie sehr Hetzel (sic!)  dieser Berliner Größe überlegen war.“[41]
Ab Februar 1906 verhandelte das Landgericht II in Berlin erneut in gleicher Sache, da das Reichsgericht das Verfahren nach dorthin zurückverwiesen hatte. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurden sowohl der Verleger, als auch der Autor Frank Wedekind freigesprochen. Die Restauflage der Büchse der Pandora musste auf richterlichen Beschluss hineingezogen und eingestampft werden.

4.4. Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht vor dem Reichsgericht (1907)

Karl Liebknecht wurde wegen der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts angeklagt. Anlass für diese Anklage bot die Liebknechts Schrift „Militarismus und Antimilitarismus unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung“, die 1907 in Leipzig erschienen war. Die öffentliche Verhandlung fand vom 09. bis 12.10.1907 statt. Vor dem Reichsgericht hatten sich große Menschenmengen eingefunden, um Liebknecht mit Hochrufen zu unterstützen.
Karl Liebknecht, selbst Rechtsanwalt, wurde in dem Verfahren neben Hugo Haase (Königsberg) und Kurt Rosenberg (Berlin) auch von Kurt Hezel vertreten. Leider gibt es keine Quellen, die Auskunft darüber geben könnten, wie es zu diesem Mandat gekommen ist. Es wäre aber u. a. denkbar, dass die Auftragserteilung durch Vermittlung Martin Druckers zustande kam. Drucker war seit Kindheitstagen mit Karl Liebknecht befreundet und später auch ein Freund Hezels.
Hezel bezeichnete in der Verhandlung vor dem Reichsgericht die inkriminierte Druckschrift als ein Lehrbuch, „dessen Zweck die Förderung antimilitaristischer Gedanken sei“ und „dass es nicht einmal den Schatten eines Beweises für ein hochverräterisches Unternehmen gebe.“[43] Auf seinen Vortrag ist es zurückzuführen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem Reichsgericht die gesamte 126seitige Druckschrift verlesen werden musste, was als großer Erfolg für den Angeklagten bewertet wurde. Die Verlesung der Druckschrift dauerte fünf Stunden. Das gesamte Publikum hört der Verlesung zu, obwohl Hezel zuvor auf die Dauer der Verlesung aufmerksam gemacht hatte. Sein weiterer Hinweis, dass die Zuhörer evtl. etwas Besseres zu tun haben könnten, löste große Heiterkeit aus.
Am zweiten Verhandlungstag setzte Hezel durch, dass aus Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ die Thesen 3 und 5 verlesen werden, die lauten:
3. Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.
5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen.[44]
Nach der Mittagspause des zweiten Verhandlungstages folgten die Plädoyers der Verteidiger Haase und Hezel.
Karl Liebknecht wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Festungshaft verurteilt wurde, die er am 20.10.1907 auf der Festung in Glatz antrat.[45]

4.5. Die Prozesse zwischen Elisabeth Förster-Nietzsche und Carl Albrecht Bernoulli, Ida Overbeck sowie dem Diederich-Verlag (1905-1916)

Seit 1905 vertrat Kurt Hezel die Interessen der Witwe von Franz Overbeck und von Carl Albrecht Bernoulli, einem Schüler von Franz Overbeck, im Zusammenhang mit der bereits damals beabsichtigen Veröffentlichung diverser Briefe Friedrich Nietzsches an seinen Freund Overbeck. In einem Schreiben vom 12.12.1905 informierte Hezel Peter Gast erstmals darüber, dass seine Mandanten beabsichtigen, die von Franz Overbeck in den Jahren 1889/90 an ihn gerichteten Briefen zu veröffentlichen, die sich im Wesentlichen mit der Turiner Nietzsche-Katastrophe befassten.[46] Bereits am 15.12.1905 sollte das Buch, im Literarischen Echo angekündigt werden. Die Briefe sollten in der Neuen Rundschau im Verlag S. Fischer erscheinen.[47]
Die Originale befanden sich in der Hand von Peter Gast, aber im Nachlass Overbeck befanden sich Abschriften. Hezel vertrat den Standpunkt, dass die Witwe als alleinige Erbin urheberrechtlich befugt sei, die Briefe zu publizieren. Obwohl demzufolge eine Einwilligung nicht erforderlich sei, erbat er aus Gründen der Loyalität dessen Zustimmung. Die Hezel bekannten Briefe könnten nach dessen Auffassung Persönlichkeitsrechte von Peter Gast nicht tangieren. Er informiert ihn darüber, dass demnächst die bevorstehende Publikation in der Presse angezeigt werden wird. Gast antwortet bereits am Folgetag, dass er sich außerstande sieht, so kurzfristig eine grundsätzliche Zustimmung zu erteilen. Hierfür müsste er zuvor alle Briefe nochmals genau durchsehen. Wenn er die Veröffentlichung der Briefe nicht verhindern könne, so müsse ihm die Gegenseite doch zumindest das Recht einräumen, über etwaige Auslassungen zu entscheiden.[48] Bereits wenige Tage später, in einem weiteren Brief vom 18.12.1905, protestierte er gegen die Veröffentlichung der Briefe. Gleichzeitig teilt er mit, dass Frau Förster-Nietzsche bei Veröffentlichung Frau Ida Overbeck verklagen werde. Das war insofern wenig überraschend, da die Briefe Nietzsches zahlreiche negative Aussagen über seine Schwester und seine Mutter enthielten. Förster-Nietzsche startete deshalb eine umfassende Kampagne, um den Ruf des toten Freundes ihres Bruders nachhaltig zu beschädigen. Die Zeitungen druckten willfährig, ohne einen Widerspruch der Gegenseite zuzulassen, ihre Auslassungen.[49]
Gegen diese Veröffentlichungen ging Kurt Hezel mit insgesamt vier Klagen vor dem Amtsgericht Weimar vor. Er musste aber sehr bald zur Kenntnis nehmen, dass dieses Gericht sehr voreingenommen zugunsten von Frau Förster-Nietzsche war. So durchlief zumindest ein Teil dieser Verfahren alle Instanzen vom Amtsgericht Weimar, über das Landgericht Weimar, das Oberlandesgericht Jena und schließlich musste sich sogar das Reichsgericht mit der Sache befassen.
Ausweislich eines Briefes von Kurt Hezel an Elisabeth Förster-Nietzsche vom 10.06.1905 hatte diese einen Vertrag unterzeichnet, welcher die Streitigkeiten gütlich regeln sollte.[50] Der Vertrag selbst ist leider nicht überliefert.
Im Jahr 1908 erschien schließlich sein zweibändiges Buch „Friedrich Nietzsche und Franz Overbeck. Eine Freundschaft“ im Leipziger Diederichs Verlag. Es wird noch heute als das Standardwerk der „Basler Tradition“ in der Nietzscheforschung anerkannt, die versuchte, das Nietzsche-Bild von Elisabeth Förster-Nietzsche geradezurücken. Im zweiten Band mussten auf Betreiben von Heinrich Köselitz Texte zunächst teilweise geschwärzt und dann ganz gestrichen werden. Ihren eigenen Standpunkt hatte Elisabeth Förster-Nietzsche in „Das Nietzsche-Archiv, seine Freunde und Feinde“ bereits im Vorjahr publiziert.
In einem weiteren Schreiben vom 19.02.1912 dankt Hezel wiederum für den abgeschlossenen Vergleich bezüglich der Briefe von Friedrich Nietzsche an Overbeck. Hezel schreibt: „So erlaube ich mir beiliegend Ihnen einen alten Nietzsche-Hymnus von mir zu Füßen zu legen, als Zeichen meines über prozeßuale Kampf-Gegnerschaft hoch emporgehobenen leidenschaftlichen Hingabe zu dem großen Dionysier. Die kleine Hymne ist ein gewißer Stolz von mir, denn sie entstand bereits 1892 (also vor nunmehr fast 20 Jahren!), als ich, zum ersten Male in den Alpen wandernd …“[51]
Im Jahr 1916 kam es schließlich zu einer direkten Kontroverse zwischen Elisabeth Förster-Nietzsche und Kurt Hezel, die in den Leipziger Tageszeitungen ausgetragen wurde. Förster-Nietzsche hatte am 14.12.1916 in den Leipziger Neuesten Nachrichten (LNN) einen Artikel publiziert, auf welchen Hezel wiederum im Leipziger Tageblatt antwortete. In ihrer daraufhin veröffentlichten Entgegnung greift Förster-Nietzsche unter dem Titel „Zur Steuer der Wahrheit“ Hezel scharf an: „Es wirkt ungemein erheiternd auf mich, daß Herr Dr. Hezel sich theatralisch und pathetisch an mich persönlich wendet und mir meine wirklichen Absichten verdrehend, juristische Auseinandersetzungen in den Mund legt, die ich niemals selbst gemacht habe. Ich muss alles was Dr. Hezel gegen mich vorbringt, um seine eigenen Worte zu gebrauchen ‚als äusserte Falschmeldung‘ bezeichnen …“
Und weiter: „Die mir wahrhaft lächerlich erscheinende Mahnung des Herrn Dr. Hezel nicht persönliche Dinge in einen Rechtsstreit einzumischen, hätte er in erster Linie an sich selbst zu richten, in diesem Punkte hat er sich als Rechtsbeistand der Gegner wahrhaft versündigt, so dass sich nach einer Verhandlung meine feinempfindenden Rechtsbeistände [44] weigerten, ihm die Hand zu reichen.“[52]

4.6. Max Martersteig ./. Stadt Leipzig (1914)

Der Geheime Hofrat Max Martersteig war 1912 zum ersten Intendanten des Städtischen Theaters in Leipzig berufen worden. Die Stadt hatte sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, zur Stärkung des Schauspiels ein neues Theater zu erbauen, da das Alte Theater einerseits den neuesten technischen Anforderungen nicht mehr entsprach und außerdem in den letzten Jahren überwiegend Operetten gezeigt hatte. Das Neue Theater dagegen war fast ausschließlich der Oper vorbehalten.
Martersteigs Auffassung von einem zeitgemäßen Theater stieß aber bei dem konservativen Leipziger Bürgertum auf wenig Gegenliebe. Die daraus entstehenden Auseinandersetzungen gingen als „Leipziger Theaterkampf“ in die Stadtgeschichte ein. Der Martersteig zugesicherte Theaterneubau wurde immer wieder vertagt und kam schließlich auch nicht zustande.
Marterstein gehörte, wie viele andere gleichgesinnte Künstler, zu dem illustren Kreis, der sich geführt von Hezel regelmäßig unter dem Namen „Die Bungonen“ zu hitzigen Wortgefechten und Trinkgelagen versammelte.
Als sich die Auseinandersetzungen mit der Leipziger Stadtverwaltung zuspitzten, bat er seinen Freund Hezel um anwaltlichen Beistand. Martersteig befürchtete, dass sein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden sollte. Hezel sollte mit seinem Anwaltskollegen Hübler für diesen Fall „die erforderlichen Auflösungs- und Abfindungsverhandlungen gegenüber dem Rate der Stadt Leipzig“ für ihn führen.
Hezel und Hübler gelang es die schwierige Situation zu bereinigen, so dass Martersteig bis 1918 Intendant in Leipzig blieb, obwohl er seine künstlerischen Ambitionen nicht zufriedenstellend durchsetzen konnte. Im Jahr 1921 wechselte er schließlich nach Köln. In der dortigen Theaterwissenschaftlichen Sammlung der Universität, sind in einem Teilnachlass Briefe Hezels bezüglich der geschilderten Auseinandersetzung erhalten.

4.7. Gutachten für Richard Dehmel zu Plagiatsvorwürfen (1918)

Richard Dehmel übertrug 1917 litauische Volkslieder ins Deutsche. Nachdem diese Nachdichtungen in „Die neue Rundschau“ (Heft 1, Januar 1917) erschienen waren, kam es zu einer heftigen Kontroverse mit dem Sprachforscher Adalbert Bezzenberger, zu dieser Zeit der beste Kenner der litauischen Sprache und Literatur. Dieser behauptete, dass Dehmel Übertragungen aus dem Jahr 1854 von Ferdinand Nesselmann übernommen habe. Bezzenberger verdeutlichte seinen Vorwurf, indem er die deutschen Fassungen der Lieder von Nesselmann und Dehmel gegenüber stellte. Dieser Vergleich ergab tatsächlich erstaunliche Übereinstimmungen. Andere Übersetzer (August Schleicher und Ludwig Rhesa) waren dagegen zu deutlich abweichenden Übertagungen ins Deutsche gekommen. Bezzenberger wies darüber hinaus darauf hin, dass Dehmel kein Wort litauisch verstehe. Er habe Ferdinand Nesselmann „schamlos bestohlen“. Dehmel trat diesen Vorwürfen in der Berliner Tageszeitung entgegen. Er werde in einer Neuauflage die litauischen Lieder nicht mehr lediglich als Übertragungen, sondern als selbstständige eigene Arbeiten ausgeben.
Tatsächlich hatte Dehmel während des Ersten Weltkrieges als Leutnant bei einer kleinen Gesellschaft litauische Lieder von einem Gefreiten gehört, die ihm sehr gefielen. Er fragte deshalb diesen Gefreiten mit litauischen Wurzeln, ob er ihm Übersetzungen dieser Dainos genannten Lieder beschaffen könne. Der Gefreite verstand das quasi als Befehl und schrieb 30 Übersetzungen bei dem ihm völlig unbekannten Nesselmann ab und übergab sie Dehmel. Dieser war der Auffassung, dass es sich vom Übersetzungen des Gefreiten handelt und hat diese ohne Kenntnis des tatsächlichen Urhebers übernommen.[53]
Kurt Hezel fertigte zu den Plagiatsvorwürfen Bezzenbergers gegen seinen Freund Dehmel ein vierseitiges anwaltliches Gutachten mit dem vollständigen Titel: „Richard Dehmel ein Plagiator? Eine apriori-Feststellung zum Schutze des Bezichtigten. Über die vierfache Wurzel des Plagiat-Begriffes“
Es bleibt unklar, ob er diese juristische Bewertung aus eigener Initiative verfasste oder ob er hierzu einen Auftrag von Dehmel erhalten hatte. Es scheint auch niemals eine Verwendung im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gefunden zu haben. Erhalten geblieben ist eine Kopie dieses Gutachtens im Nachlass von Richard Dehmel. Diese Kopie sandte Hezel nach dem handschriftliche Vermerk am 29.06.1918 von der Villa seines Freundes Gustav Kirstein („Villa Kirstein“, Lindhardt 6 in Naunhof) an seinen Freund Dehmel.
Nach dem Inhalt des Gutachtens kannte Hezel die oben geschilderten Umstände unter welchen Dehmel zu den Übertragungen der litauischen Lieder gekommen war, nicht. Trotzdem kommt er – wenig überraschend – zu dem Ergebnis, dass sich Dehmel keines Plagiats schuldig gemacht habe.
Zu diesem Ergebnis kam Hezel, obwohl er nach seinen eigenen Angaben weder die Textfassungen von Nesselmann noch die von Dehmel kannte. Er beschränkte sich in seinen Ausführungen auf eine „allgemeine Kritik des Plagiats-Begriffes“, welche für die Beurteilung dieses Falles nicht außer Betracht bleiben dürften. Hierzu führte Hezel aus, dass „vier mögliche innerlich durchaus disparate Gestaltungsformen“ vorliegen könnten, die er wie folgt bezeichnete:
1.     das echte bösgläubige Plagiat
2.     das naive gutgläubige Plagiat
3.     die sogenannte „unterirdische Erinnerung“ (kein Plagiat!)
4.     die sachliche Identität zweier verschiedener Zeugungsvorgänge ohne „unterirdische Erinnerung“ bezüglich des zweiten Zeugungsvorgangs an den ersten (echte Duplizität, kein Plagiat).
Als bekanntes Beispiel für ein „naives gutgläubiges Plagiat“ führt Hezels Goethes Übernahme im Faust aus Shakespeares Hamlet an: „Alles Gescheite ist schon gedacht worden; man muß nur so gescheit sein, es noch einmal zu denken.“
Eine „unterirdische Erinnerung“ habe dagegen bei Heinrich von Kleist vorgelegen, als dieser in ein Wirthausbuch „bestgläubig“ ein Gedicht als sein eigenes eingetragen habe. Er selbst habe auf diese Weise vor 20 Jahren in sein „Gymnasial-Gedichte-Buch“ ein Gedicht von Gutzkow als eigenes eingetragen.
Als Beleg für eine „sachliche Identität“ verweist Hezel auf die gleichzeitig entstandenen gleichen staatswirtschaftlichen Theorien von Rodbertus und Marx. Ebenso verhalte es sich mit Wagners Riesen im Rheingold und BerliozCaliban im „Sturm“, die in „Rhythmus, Tonart und Tonfolge“ identisch auftreten.
Hezel kommt schließlich zu der Überzeugung, dass hier nur der Fall eines „naiven gutgläubigen Plagiats“ vorliegen können und schließt überschwänglich:
„Nun rede selbst, mein lieber Richard Dehmel!
Ich grüße Dich, den sachlichen, den reinen.“

5. Krankheit und Tod

6. Das Testament

Am 6. März 1909 setzte Kurt Hezel sein Testament auf. Zu diesem Zeitpunkt war er erst 54 Jahre alt, aber als unverheirateter und kinderloser Jurist war ihm sicher bewusst, wie wichtig die Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ist. Seine Erbeinsetzung entspricht weitestgehend der gesetzlichen Erbfolge. Nur seinen damals noch lebenden Vater setzte er auf den Pflichtteil, wobei er davon ausging, dass er auch diesen nicht geltend machen wird, da er darauf nicht angewiesen war. Es kann hieraus also nicht zwingend geschlossen werden, dass sein Verhältnis zum Vater distanziert oder gestört war.

Für den Fall, dass keines seiner Geschwister oder deren Abkömmlinge ihn überleben, sollte der gesamte Nachlass seiner Vaterstadt Marienberg in Form einer Stiftung zukommen. Hierdurch sollten Söhne Marienbergs unterstützt werden, die nicht über die nötigen Mittel für eine höhere Schulbildung verfügen. Der Jurist Kurt Hezel traf also sehr sorgfältig Vorsorge, auch für alle unwahrscheinlichen Fälle.

Kurt Hezel setzte darüber hinaus ein Vermächtnis für den Sohn „des mir befreundetet Ehepaares Dr. med. Richard Hirschfeld und Frau Franziska Hirschfeld geb. Rosenthal, Herr Erich Hirschfeld in Leipzig“ in Höhe von 12.000,00 Mark aus.[54]

(wird fortgesetzt)

 

[1] Hubert Lang (Hrsg.): Martin Drucker (1869-1947) Lebenserinnerungen, Leipzig 2007
[2] Juristische Wochenschrift, Heft 7/1922, S. 418 (ohne Angabe eines Verfassers)
[3]Georg Witkowski: Von Menschen und Büchern. Erinnerungen 1863-1933, Leipzig 2003, S. 263 f., 265, 428.
[4] https://www.zoeblitz.eu/zeittafel.php (19.02.2021)
[5] Paul Roitzsch: Marienberger Häuserchronik und Flurgeschichte. Bd. XVI/1, Manuskript 1964, Bl. 73. Hinweis des Stadtarchivs Marienberg vom 23.1.2003.
[6] Auskunft des Regionalkirchenamtes Dresden vom 12.02.2021 aus den Kirchenbüchern von Olbernhau, Rübenau und Lengefeld. Auskünfte des Stadtarchivs Marienberg vom 23.10.2203 und 20.01.2021.
[7] Deutsche Zeitschrift für Nervenheilkunde, IV. Band, 1893.
[8] Eine vollständige Liste seine Publikationen in: Alma Kreuter, Deutschsprachige Neurologen und Psychiater, Band 1, S. 566, München 1996
[9] Testament von Otto Hezel vom 12.06.1927, Amtsgericht Wiesbaden, Nachlassgericht, Az.: 4 IV 289/30.
[10] E-Mail des Richard-Wagner-Museums Bayreuth vom 24.03.2021.
[11] Förderverein Geschwister-Scholl-Gymnasium Freiberg e.V. (Hrsg): Von der Freiberger Lateinschule zum Gymnasium
[12] Warum sich der Schulbesuch von Otto Hezel um zwei Jahre verzögerte, konnte nicht festgestellt werden.
[13] Lebensbeschreibung in der Offizierspersonalakte, a.a.O.
[14] So Hezel in seiner Lebensbeschreibung, a.a.O.
[15] Unter diesem Datum wurde ihm ein Abgangszeugnis erteilt. Sein Bruder Otto hatte sich zur gleichen Zeit in Freiburg immatrikuliert.
[16] Protokollbuch des Akademisch-philosophischen Vereins, Universitätsbibliothek Leipzig, Handschriftenabteilung
[17] Gemeint ist vermutlich Moritz Siegfeld, geb. 06.06.1870 in Magdeburg, der von 1889 bis 1893 an der Leipziger Universität Chemie studierte. Er wurde 1893 in Heidelberg promoviert.
[18] In den Protokollen immer wieder mit der abweichenden Schreibweise Hetzel.
[19] Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Hezel auch noch an späteren Sitzungen teilnahm, da die namentliche Verzeichnung der Gäste nur sehr lückenhaft ist. Meistens werden sie nur erwähnt, wenn sie sich an der Debatte beteiligten.
[20] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abteilung IV, Kriegsarchiv, Offizierspersonalakte Kurt Hezel, OP 41908.
[21] Da im Oktober 1890 eine neue Promotionsordnung in Kraft trat, wurde auch diese vorsorglich überprüft. Die neue Promotionsordnung enthält jedoch keine abweichenden Regelungen zu den hier maßgeblichen Fragen.
[22] UBL, Signatur: Univ.894-nz. Im Jahr 1890 wurde eine neue Promotionsordnung beschlossen, die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht galt.
[23] Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945, Teil Ministerium der Justiz, Karton 86: H 452, Personalakte Dr. Kurt Heinrich Georg Hezel. Freundliche Auskunft von Roland Pfirschke vom 16.02.2021.
[24] Offizierspersonalakte, Bayrisches Hauptstaatsarchiv München, Militärarchiv, IV. Abteilung, Signatur: OP 41908.
[25] So schreibt es Hezel in seiner Lebensbeschreibung ohne Datum in seiner Offizierspatentakte.
[26] Albrecht Scholz, Ärzte und Patienten in Dresdner Naturheilsanatorien, in: medizin-bibliothek-information, Val. I, Nr. 1, Dresden 2004
[27] Die Referendarzeit (Praxisausbildung) betrug seit 1867 in Sachsen vier Jahre.
[28] HSTAD, 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945, Teil Ministerium der Justiz, im Karton 86: H 452, Personalakte Dr. Kurt Heinrich Georg Hezel.
[29] Königlich Sächsisches Justizministerial-Blatt Nr. 1 vom 24.02.1894, S. 7
[30] Königlich Sächsisches Justizministerial-Blatt Nr. 11 vom 14.12.1895, S. 83
[31] Vgl. hierzu: Helga Abret/ Aldo Keel, Die Majestätsbeleidigungsaffäre des „Simplicissimus“-Verlegers Albert Langen, Frankfurt am Main 1985
[32] Vgl.: Helga Abret/Aldo Keel, Das Kopierbuch Korfiz Holms (1899-1903), Frankfurt am Main,1989, S. 75 f. Zu Meier Rosenthal: Hubert Lang, Juristen jüdischer Herkunft in Leipzig, Leipzig 2015, S. 564 f.
[33] Vgl.: Jörg Dieter Kogel (Hrsg.), Schriftsteller vor Gericht, Frankfurt am Main 1996, S. 149 ff.
[34] Vgl. insbesondere: Helga Abret/ Aldo Keel, Die Majestätsbeleidigungsaffäre des „Simplicissmus“- Verlegers Albert Langen, Frankfurt am Main 1985
[35] So ohne Angabe einer Quelle: Anatol Regnier, Frank Wedekind. Eine Männertragödie, München 2008, S. 193
[36] Hauptstaatsarchiv Dresden, Signatur: 11018 Ministerium der Justiz, Nr. 0751/13, Bl. 18 ff.
[37] Vermutlich: Heinrich Conrad, eigentlich Hugo Sturm (1866-1918), Schriftsteller, Verleger, Herausgeber und Übersetzer aus dem Französischen und Italienischen
[38] Witkowski, a.a.O, S. 428 f.
[39] Vgl. Pankau a.a.O. S. 156 ff. und Regnier, a.a.O., S. 222 f.
[40] Gemeint ist wahrscheinlich Justizrat Paul Simon Jonas, Rechtsanwalt und Notar in Berlin.
[41] Witkowski, a.a.O., S. 263 f.
[42] Kurt Schneider: Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht vor dem Reichsgericht in Leipzig, in: Leipziger Neue vom 05.10.2007, S. 12.
[43] Zitiert nach: https://sites.google.com/site/sozialistischeklassiker2punkt0/liebknecht/1907/karl-liebknecht-der-hochverratsprozess-gegen-liebknecht-vor-dem-reichsgericht-ii (06.02.2021)
[44] Der volle Wortlaut des Urteils einschließlich Anmerkungen: https://sites.google.com/site/sozialistischeklassiker2punkt0/liebknecht/1907/karl-liebknecht-das-hochverratsurteil-gegen-karl-liebknecht/i-das-urteil-mit-anmerkungen (06.02.2021)
[45] Nachlassakte Kurt Hezel, Amtsgericht Leipzig, Nachlassgericht, Az.: 2NReg He 2/22.
[46] Goethe-Schiller-Archiv (GSA) 72/907
[47] Abschrift des Briefes von Kurt Hezel an Peter Gast vom 12.12.1905, GSA72/907.
[48] Abschrift des Briefes von Peter Gast an Kurt Hezel vom 13.12.1905, GSA 72/907
[49] Berliner Tageblatt, Wiener Neue Freie Presse, Neue Züricher Zeitung vom 02. und 03.10.1905, Literarisches Echo vom 01.12.1905 und 15.01.1906. Vgl.: Schreiben Kurt Hezel, vertreten durch Dr. Raydt, an Bernoulli vom 19.07.1906, Deutsches Literaturarchiv Marbach, HS 1995 0002
[50] GSA 72/BW 2286
[51] GSA 72/BW 2286
[52] Förster-Nietzsche wurde durch den Weimarer Justizrat Georg Mardersteig (1864-1943) vertreten, der als der Begründer der modernen Jagdgesetzgebung gilt.
[53] Claden/Reinacher/Wöhrle: Das Drei-Elsässer-Buch, St. Ingbert 2007, S. 318 ff.
[54] Goethe-Schiller-Archiv Weimar 72 120. Maschinenschriftliches Manuskript; es bleibt unklar, ob und wo diese Entgegnung veröffentlicht wurde.