dr. jur. Hubert Lang

Hans Bachwitz

Vorwort

Im alten Griechenland, unweit Athens, befand sich ein kleines Gemeinwesen, das Lokris genannt wurde. Dort herrschte die merkwürdige Sitte, daß jeder Bürger das Recht hatte, ein Gesetz vorzuschlagen und es auf dem Markte vor versammeltem Volke in vielstündiger Rede zur Annahme zu empfehlen. Wenn Lokris trotzdem so glücklich war, die wenigsten und besten Gesetze zu haben, so lang das an einer äußerst praktischen und liebenswürdigen Gepflogenheit, der sich der Gesetzmacher unterziehen mußte. Er wurde nämlich an einen Pfahl gebunden, der durch einen entsprechenden Parallelpfahl und einen beide Pfähle verbindenden Querpfahl verzweifelte Ähnlichkeit mit einem Galgen hatte.
Unter diesem Galgen stand nun der Redner, und er hatte eine Schlinge um den Hals. Gelang es ihm, das Volk von der Güte und Nützlichkeit seines Gesetzesvorschlags zu überzeugen, so nahm man ihm die Schlinge ab und verlieh ihm einen Lorbeerkranz. War die öffentliche Meinung anderer Ansicht, so zog der Henker die Schlinge zu, und das Gesetz baumelte mitsamt seinem Vater am Galgen.
Es ist klar, daß in einem modernen Gemeinwesen derartige barbarische Maßnahmen nicht mehr angängig sind, wiewohl sich nicht verkennen läßt, daß es Gesetze gibt, deren Vätern man wünschen möchte, es sei ihnen im alten Lokris das Mundwerk gelegt worden!

Leipzig, unterm Flieder 1927.

Hans Bachwitz